von: B. SCHILZ veröffentlicht am 01.06.2020 - 22:11 Uhr
Dresden – Im Sommer 2019 erschütterte die Vergewaltigung einer 16-jährigen Schülerin ganz Tschechien. Der mutmaßliche Täter: Ein abgelehnter Asylbewerber, der gerade den Knast in Dresden verlassen hatte. Nun wird ihm der Prozess gemacht.
Abdallah D. (30) kam mit der Flüchtlingswelle 2015 nach Dresden. Er behauptete aus Mali zu stammen, ist aber wohl Libyer. 2017 randalierte er im Dresdner Sozialamt, forderte einen Pass und einen Flug in die USA.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
DieVergewaltigung einer Schülerin (16) erschütterte im Sommer 2019 Tschechien. Nun soll dem mutmaßlichen Täter der Prozess gemacht werden.
Während im Sommer 2015 die meisten Poltiker erklärten: „Was die Flüchtlinge zu uns bringen, ist wertvoller als Gold“, gab es Länder, wie Tschechien, Polen oder Ungarn, die dem Multi-Kulti-Kult nicht viel abgewinnen konnten. Doch solange die Nachbarländer ausländische Straftäter nicht konsequent abschieben, können auch sie sich der „Zwangsbereicherung“ nicht entziehen.
Während der sogenannten „Flüchtlingskrise“ kam Abdallah D. nach Dresden. Angeblich stammte er aus Mali, aber es wurde vermutet, dass der Libyer ist. Schnell wurde er auffällig, wie die Staatsanwaltschaft in Dresden mitteilte: „Der Mann ist wegen Schwarzfahrten und versuchter Nötigung vorbestraft. Im August 2017 beschwerte er sich erfolglos im Sozialamt über seine Unterkunft. Er verlangte einen Pass, um sofort nach Amerika auszureisen können. Als dies der Mitarbeiter ablehnte, drohte er laut: ‚Ich werde Dich töten‘.“ Für die Bedrohungen und die Schwarzfahrten bekam er 46 Tage Haft in der Justizvollzugsanstalt in Dresden. Da er keinen Pass und keine Passersatzpapiere hatte, konnte er nicht abgeschoben werden.
Am Tag seiner Haftentlassung fuhr Abdallah D., laut tschechischen Behörden, mit dem Zug nach Leitmeritz (Litoměřice) und vergewaltigte ein 16-jähriges Mädchen. Bei seiner Festnahme kurz nach der Tat hatte er das Handy seiner Opfers dabei und die Polizei konnte sein Sperma und Speichelspuren am Opfer sicherstellen. Wenige Tage danach kam er in Untersuchungshaft.
Da sich Abdallah D. jedoch in Haft und vor Gericht auffällig verhielt, er konnte nicht stillsitzen und gestikulierte, musste der Prozess längere Zeit pausiert werden, um ihn psychiatrisch zu untersuchen, da er an einer Schizophrenie leiden könnte. Nun soll der Prozess morgen, am 4. Juni, fortgesetzt werden. In einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten hieß es, man könne nicht ganz ausschließen, dass der Angeklagte nur simuliert. Nach tschechischem Recht drohen dem Täter bis zu zehn Jahre Haft.
ZitatIn einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten hieß es, man könne nicht ganz ausschließen, dass der Angeklagte nur simuliert.
Na, da bin ich ja mal auf das Urteil gespannt.
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ZitatIn einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten hieß es, man könne nicht ganz ausschließen, dass der Angeklagte nur simuliert.
Na, da bin ich ja mal auf das Urteil gespannt.
2 Jahre
Zwei Jahre Haft für Mädchen-Vergewaltiger
Das Bezirksgericht im tschechischen Litomerice (Nordböhmen) verurteilte den in Deutschland abgelehnten Asylbewerber Abdallah D. (30) wegen Vergewaltigung und Raub zu zwei Jahren Haft.
Ein ärztliches Gutachten habe bei dem aus Libyen stammenden Migranten eine Schizophrenie diagnostiziert, ihm aber eine teilweise Schuldfähigkeit attestiert.
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Die tschechische Staatsanwaltschaft forderte nun in ihrem Plädoyer drei Jahre Haft für Abdallah D. Zuvor hatte das Gericht den Mann begutachten lassen. Das Gericht wertete eine Schizophrenie (psychische Erkrankung) als strafmildernd. Der Verurteilte muss aber eine Therapie beginnen.
ZitatEin ärztliches Gutachten habe bei dem aus Libyen stammenden Migranten eine Schizophrenie diagnostiziert, ihm aber eine teilweise Schuldfähigkeit attestiert.
Wieder etwas gelernt. Ich ging davon aus, dass das Eine das Andere ausschließt.
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Abgelehnter Asylbewerber aus Dresden fuhr nach Tschechien Gericht verdoppelt Strafe für Mädchen-Vergewaltiger
von: THOMAS FIscher und Markus Langner veröffentlicht am 24.08.2020 - 13:41 Uhr
Litomerice/Dresden – Das Urteil sorgte für Empörung. Gerade mal zwei Jahre Haft kassierte ein in Dresden abgelehnter Asylbewerber, nachdem er in Tschechien ein Mädchen (16) vergewaltigt hatte. Jetzt überprüfte das Landgericht Usti nad Labem (Aussig)den Fall und verdoppelte die Strafe.
Das Bezirksgericht im tschechischen Litomerice (Nordböhmen) hatte Abdallah D. im Juni 2019 wegen Vergewaltigung und Raub zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Ein ärztliches Gutachten habe bei dem aus Libyen stammenden Migranten eine Schizophrenie diagnostiziert, ihm aber eine teilweise Schuldfähigkeit attestiert.
Im Juni 2019 hatte der Mann eine 16-jährigen Schülerin in einem kleinen Ort bei Litomerice vergewaltigt. Ermittler sicherten Speichel und Sperma-Spuren am Opfer. Die tschechische Polizei konnte den Täter in Tatortnähe festnehmen. Er hatte das Handy seines Opfers dabei.
Unmittelbar zuvor war der Mann – der behauptete aus Mali zu stammen, wohl aber Libyer ist – aus der JVA Dresden entlassen worden. Abdallah D. hatte hier eine Ersatzfreiheitsstrafe über 46 Tage abgesessen, weil er zwei Geldstrafen nicht zahlte.
Dresdens Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (44) sagte damals zu BILD: „Der Mann ist wegen Schwarzfahrten und versuchter Nötigung vorbestraft. Im August 2017 beschwerte er sich erfolglos im Sozialamt über seine Unterkunft. Er verlangte einen Pass, um sofort nach Amerika auszureisen können.
Als dies der Mitarbeiter ablehnte, drohte er laut: ‚Ich werde Dich töten‘.“
Das Sächsische Innenministerium sagte nach der Tat in Tschechien zu BILD, dass Abdallah D. zwar ausreisepflichtig war, aufgrund fehlender Pass-Ersatzpapiere aber nicht in seine Heimat abgeschoben werden konnte.
Nach seiner Haftentlassung in Dresden setzte er sich in den Eurocity nach Prag und traf auf die 16-jährige Schülerin. Im Verfahren behauptete er, nach Frankreich weiter reisen zu wollen.
Die tschechische Staatsanwaltschaft forderte im vergangenen Jahr drei Jahre Haft für Abdallah D. Zuvor hatte das Gericht den Mann begutachten lassen. Das Gericht wertete eine Schizophrenie (psychische Erkrankung) als strafmildernd, verurteilte ihn nur zu zwei Jahren Haft und einer Therapie.
Im Tschechien löste das Urteil einen Sturm der Entrüstung aus. Dei nächste Instanz, das Landgericht rollte den Fall jetzt neu auf. Der Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Vor dem Gerichtsgebäude protestierten u.a. rechtsextreme Gruppen.
Die Richter bestätigten das Urteil, sahen Abdallah D. der Vergewaltigung und des Raubes schuldig. Die verhängte strafe sah das Landgericht allerdings als zu mild an. Statt zwei Jahre muss der nicht geständige Asylbewerber nun vier Jahre im Gefängnis sitzen.
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ZitatWenn man nicht weiß, woher er kommt kann man ihn auch nicht in eine Heimat schicken. Oder will man das etwa nicht?
Wenn er sagt, er kommt aus Mali, stammt aber aus Libyen, wie wollen sie dann Pass-Ersatzpapiere ausstellen? Ohne Pass darf man normaler Weise in kein Land der Welt einreisen -oder?
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