Männer überwältigten Pfleger Geiselnahme in Psychiatrie! Zwei Patienten fliehen
26.05.2020 - 07:57 Uhr
Bedburg-Hau – Nach einer Geiselnahme sind zwei Patienten (38, 43) einer psychiatrischen Klinik in Bedburg-Hau (Kreis Kleve) auf der Flucht.
Mindestens einer der beiden Flüchtigen dürfte sich im Besitz eines Messers befinden, wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte. Die Männer wurden demnach wegen Raubdelikten verurteilt und saßen seit Oktober sowie Dezember 2019 im Maßregelvollzug. Die Umstände der Flucht deuten einem Sprecher zufolge darauf hin, dass das Duo gewaltbereit ist.
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Zuvor hatten die mit einem Küchenmesser bewaffneten Männer im Alter von 38 und 43 Jahren am Montagabend einen Pfleger in ihre Gewalt gebracht und einen zweiten Pfleger eingeschlossen, wie die Polizei am frühen Dienstagmorgen mitteilte.
Sie zwangen ihre Geisel, die Zugangstür zum geschlossenen Bereich der Klinik durch den Pförtner öffnen zu lassen.
Anschließend flohen die beiden Männer mit dem Fahrzeug des Pflegers.
Beide Klinikmitarbeiter blieben unverletzt.
Nach Angaben der Polizei befanden sich die flüchtigen Männer im Maßregelvollzug.
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POL-E: Essen, Bedburg-Hau, Aachen: Flüchtige Männer in Aachen festgenommen - Eine Person erleidet Schussverletzung
Essen (ots)
Bei einem Polizeieinsatz konnten die beiden flüchtigen Männer in Aachen festgenommen werden. Bei der Festnahme kam es zur Schussabgabe. Die näheren Umstände werden aktuell ermittelt.
Medienanfragen richten Sie bitte an die Polizei in Essen unter 0201/829-0 oder die Polizei in Aachen unter 0241/9577-21212.
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Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr Pressestelle Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230) Fax: 0201-829 1069 E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de
Dramatischer Fall in Nordrhein-Westfalen Nach Flucht aus Psychiatrie: Geiselnehmer legt Geständnis ab
19.05.2021, 16:31 Uhr | dpa
Zwei Psychiatrie-Insassen haben Geiseln genommen, sie mit Messern bedroht und sind stundenlang vor der Polizei geflohen. Einer wurde von den Beamten erschossen – der andere hat nun vor Gericht ausgepackt.
Nach einer Geiselnahme und Flucht aus der geschlossenen Psychiatrie in Bedburg-Hau vor einem Jahr hat einer der Ausbrecher vor dem Landgericht Kleve am Mittwoch ein Geständnis abgelegt. Er habe einem Pfleger ein Messer an den Hals gehalten und ihn unter Todesdrohungen gezwungen, ihn und einen Mitpatienten aus der streng gesicherten Anstalt am Niederrhein zu bringen, sagte der drogensüchtige Deutsche, der am Verhandlungstag 45 Jahre alt wurde, vor dem Landgericht Kleve.
Später habe er auch das dem Pfleger gestohlene Auto in einer nächtlichen Fahrt über Holland bis Aachen gesteuert. Unterwegs hätten sie noch in Venlo Station gemacht und Kokain besorgt.
Mithäftling von der Polizei erschossen
Die Flucht ging die ganze Nacht durch. Am folgenden Tag, dem 26. Mai 2020, entdeckte die Polizei die Flüchtigen in Aachen. Der damals 37 Jahre alte Kompagnon des Angeklagten nahm auf einem Kinderspielplatz in Aachen eine unbeteiligte Frau als Geisel und bedrohte sie mit einem Messer. Nach mehreren Warnungen erschoss ihn die Polizei. Der Angeklagte hatte sich unmittelbar vor der Festnahme von seinem Begleiter getrennt und war ganz in der Nähe überwältigt worden, nachdem ihn ein Polizeihund attackiert und gebissen hatte.
Auslöser für die Tat sei ein Gerichtsbeschluss gewesen, dass er nach seinem Maßregelvollzug zur Drogenentgiftung wegen zweier alter Straftaten wieder in reguläre Haft kommen sollte, sagte die Anwältin des 45-Jährigen. Das habe ihn völlig aus der Bahn geworfen, weil er keine Perspektive mehr gesehen habe. Damit habe er im Maßregelvollzug auch alle Chancen auf Lockerungen verloren, sagte der Angeklagte. Er habe daraufhin etwa zwei Wochen vor der Tat damit begonnen, verstärkt heimlich verdünntes Desinfektionsmittel zu trinken, das aus hoch konzentriertem Alkohol besteht. Am Tattag, dem 25. Mai, habe er außerdem von einem Mitpatienten hergestellten "Aufgesetzten" in großen Mengen getrunken.
Angeklagter ist 17 Mal vorbestraft
Alkohol, Drogen, Entgiftungen und Rückfälle zögen sich wie ein roter Faden durch das Leben des Angeklagten, sagte seine Anwältin. Er ist laut Bundeszentralregister 17 Mal vorbestraft, meist wegen Drogendelikten und Beschaffungsdiebstählen.
Am Abend des Ausbruchs habe er das Gefühl gehabt, keine Kraft mehr zu haben, berichtete der groß gewachsene Angeklagte mit Glatzkopf und auffälligen Nackentattoos. "Wenn Du gehen möchtest, nimm mich mit", habe er zu seinem später getöteten Mitpatienten gesagt. "Dann gehen wir sofort", habe dieser erwidert. Der Entschluss sei so spontan gekommen, dass er erst mal seine Hausschuhe gegen Turnschuhe eintauschen musste, berichtete der Angeklagte. Auch andere wichtige Dinge habe er zurückgelassen, darunter seinen Ausweis.
"Wenn sich die Schleuse nicht öffnet, überlebst Du das nicht"
Die beiden Männer betraten gegen 22.20 Uhr den Aufenthaltsraum der beiden Nachtschicht-Pfleger. Sie hätten sie mit einem selbst gebastelten Rasierklingen-Messer und einem Küchenmesser bedroht. Einen Pfleger sperrte der 45-Jährige in einen Raum ein, wie er vor Gericht berichtete. Den anderen zwang er, den Pförtner unter einem Vorwand zum Öffnen der Sicherheitsschleuse zu bringen. "Wenn sich die Schleuse nicht öffnet, überlebst Du das nicht", hatte der Angeklagte dabei gedroht. Der Pfleger gab vor, mit den beiden Patienten zusammen den Müll rausbringen zu wollen. Der Pförtner öffnete. Die beiden Patienten gingen raus auf den Parkplatz.
Dem Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Haft wegen Geiselnahme und schweren Raubs. Das Gericht hat noch mehrere Verhandlungstage angesetzt. Gehört werden unter anderem zahlreiche ehemalige Mitpatienten.
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Der Angeklagte wird in das Gerichtsgebäude geführt: Er und ein weiterer suchtkranker Patient waren 2020 aus der Forensik geflohen. (Quelle: Fabian Strauch/dpa)
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Es ist eine hochbrisante "Mischung", wenn Dauer-Kriminelle zusammen mit nicht-vorbestraften Psychiatrie-Patienten zusammen untergebracht sind. In diesem Falle waren wohl nur notorische Straftäter mit ihresgleichen im "Maßregelvollzug", um ihre Suchterkrankung zu behandeln. Da wird dann aus allem möglichen etwas zusammengebastelt. Der Desinfektionsalkohol ist aus steuerlichen Gründen grundsätzlich mit etwas vergällt, also mehr oder weniger ungenießbar schon ab Werk gemacht worden. Schon alleine daher ist die Einnahme alles andere als bekömmlich und gesund... Jeder Drogensüchtige hat einmal klein angefangen. Auch hier sollte schon präventiv mehr getan werden als ein paar Stunden Sozialarbeit und der erhobene Zeigefinger von Papa Gnädig. Wenn demnächst in D große Mengen von Carfentanyl* in D den Markt überfluten, dann können wir alle einpacken. Weiteres in der WP, Stchwort "analgetische Potenz".
*Ähnlich von der Entwicklung ein Tier-Arzneimittel wie Ketamin, hat es seinen Weg zu mißbräuchlicher Anwendung bei Zwei-Beinern gefunden. Carfentanyl wird üblicherweise zum Narkotisieren großer Wildtiere per Infektionsgewehr genutzt, z B Nashorn , Elefant, Nilpferd, Tiger. In China wird es sehr billig als Rohstoff legal synthetisiert und weltweit verkauft. Fentanyl, immerhin etwa 120 x stärker las Morphin, kommt auch von da in großen Mengen mit gleichem "Endverbrauch".
Spektakuläre Flucht aus Psychiatrie 9 Jahre Haft für Ausbrecher
05.06.2021 - 02:08 Uhr
Kleve – Zwei Männer bedrohen Pfleger mit Messern und fliehen aus der Psychiatrie – der Ausbruch endet für einen von ihnen tödlich. Ein Jahr nach dem spektakulären Vorfall ist der überlebende Ausbrecher verurteilt worden – zu neun Jahren Haft.
Das Landgericht Kleve sprach am Freitag Stefan K. (44) schuldig wegen Geiselnahme, besonders schweren Raubes und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Außerdem ordneten die Richter anschließende Sicherungsverwahrung an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und der Verurteilte können eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragen.
Der Angeklagte hatte schon am ersten Prozesstag ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Laut Gericht haben der drogensüchtige 44-Jährige und ein Mittäter (37) Ende Mai 2020 zwei Pfleger mit Messern bedroht und einen der Pfleger gezwungen, sie aus der streng gesicherten Anlage zu bringen. Die Männer saßen wegen ihrer Drogensucht im sogenannten Maßregelvollzug in der Anstalt am Niederrhein. Stefan K. war laut Bundeszentralregister 17 Mal vorbestraft, meist wegen Drogendelikten und Beschaffungsdiebstählen.
Die Ausbrecher flohen laut Gericht mit dem gestohlenen Auto des Pflegers in einer nächtlichen Fahrt über Holland bis Aachen. Dort hatte die Polizei die Flüchtigen am folgenden Tag, dem 26. Mai 2020, aufgespürt. Der 44-Jährige hatte sich unmittelbar vor der Festnahme von seinem Begleiter getrennt und war ganz in der Nähe überwältigt worden, nachdem ihn ein Polizeihund attackiert und gebissen hatte.
Der zweite Ausbrecher war von der Polizei erschossen worden, nachdem er eine unbeteiligte Frau als Geisel genommen hatte. Stefan K. sah keine Perspektive mehr
Auslöser für die Flucht sei bei dem 44-Jährigen ein Gerichtsbeschluss gewesen, dass er nach seinem Maßregelvollzug zur Drogenentgiftung wegen zweier alter Straftaten wieder in reguläre Haft kommen sollte, hatte die Anwältin im Prozess betont. Das habe ihn völlig aus der Bahn geworfen, weil er keine Perspektive mehr gesehen habe.
Er habe daraufhin auch damit begonnen, heimlich verdünntes Desinfektionsmittel zu trinken, das aus hochkonzentriertem Alkohol besteht.
Am Abend des Ausbruchs habe er das Gefühl gehabt, keine Kraft mehr zu haben, hatte der groß gewachsene Angeklagte mit Glatzkopf und auffälligen Nackentattoos vor Gericht berichtet. „Wenn Du gehen möchtest, nimm mich mit“, habe er zu seinem später getöteten Mitpatienten gesagt. „Dann gehen wir sofort“, habe dieser erwidert.
Die beiden Männer betraten laut Gericht gegen 22.20 Uhr den Aufenthaltsraum der beiden Nachtschicht-Pfleger. Sie hätten sie mit einem selbst gebastelten Rasierklingen-Messer und einem Küchenmesser bedroht.
Einen Pfleger sperrte der 44-Jährige in einen Raum ein, wie er vor Gericht zugab. Den anderen zwang er, den Pförtner unter einem Vorwand zum Öffnen der Sicherheitsschleuse zu bringen. „Wenn sich die Schleuse nicht öffnet, überlebst Du das nicht“, hatte der Angeklagte dabei gedroht.
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