25.05.2020 14:28 2.176 Vater tötet Baby (8 Monate) und ruft die Polizei
Wiesloch - Ein Mann (40) soll seinen acht Monate alten Sohn getötet haben.
Wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilen, hatte der 40-Jährige am vergangenen Freitagmorgen, 22. Mai, die Polizei verständigt. Den Beamten berichtete er, dass sein Kind tot sei.
"Tatsächlich fanden die Beamten bei Eintreffen in der Wohnung des Beschuldigten den Leichnam des verstorbenen Jungen vor. Da ein gewaltsamer Tod dem ersten Anschein nach nahe lag, wurde dem 40-Jährigen die Festnahme erklärt", schreiben die Ermittler.
Nachdem die Rechtsmedizin bestätigt hatte, dass es sich nicht um einen natürlichen Tod handelte, beantragte die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen den des Totschlags dringend verdächtigen Vater einen Untersuchungshaftbefehl, der am Samstag durch den Haftrichter erlassen wurde.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
POL-MA: Wiesloch/Rhein-Neckar-Kreis: Säugling verstorben; Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen 40-jährigen Vater
Wiesloch/Rhein-Neckar-Kreis (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 40-jährigen Mann erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, seinen acht Monate alten Sohn getötet zu haben.
Am Morgen des 22. Mai 2020 hatte der Beschuldigte die Polizei verständigt und mitgeteilt, dass sein Kind tot sei. Tatsächlich fanden die Beamten bei Eintreffen in der Wohnung des Beschuldigten den Leichnam des verstorbenen Jungen vor. Da ein gewaltsamer Tod dem ersten Anschein nach nahelag, wurde dem 40-Jährigen die Festnahme erklärt.
Nachdem die Rechtsmedizin bestätigt hatte, dass es sich nicht um einen natürlichen Tod handelte, beantragte die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen den des Totschlags dringend verdächtigen Beschuldigten einen Untersuchungshaftbefehl, der am Samstag durch den Haftrichter erlassen wurde.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Dezernats Kapitalverbrechen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
Kontakt: Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt; 06221/59-2011; pressestelle@staheidelberg.justiz.bwl.de