Ein 38-Jähriger ersticht seine Ex-Freundin und erschießt deren neuen Partner per Armbrust. Dieses Verbrechen geschah vor 25 Jahren in Kleinlinden.
Seit Tagen hat das Ehepaar den 31-Jährigen nicht gesehen, auch sein Auto fehlt. Als er am Samstag nicht zur Anglerprüfung erscheint, gehen die Gießener den Nordstadtbewohner suchen. Sie machen eine grausige Entdeckung: Rudolf P. liegt tot im hinteren Teil seines Kleingartens nahe der B 49-Brücke bei Kleinlinden. Ein Pfeil steckt mitten in seiner Brust.
Kurz darauf finden sie die blutüberströmte Leiche seiner 29-jährigen Freundin Christine B. in einem Wohnwagen auf dem Grundstück, auf dem drei Hunde aufgeregt bellend herumlaufen. Sieben Stunden später fasst die Polizei den Täter. Uwe R. (38) hat vier Tage zuvor - am 21. September 1994 - seine Ex-Partnerin mit einem Buschmesser und deren aktuellen Lebensgefährten mit einer Armbrust umgebracht.
"Eifersucht" stecke hinter der Tat, berichtet die GAZ zunächst. Der Prozess am Gießener Landgericht Gericht ein gutes Jahr später fördert indes ein Bündel von Hintergründen zutage, etwa die Drogensucht und eine psychische Krankheit des Angeklagten.
Der 38-Jährigen hat den Großteil seines Lebens auf der sprichwörtlichen schiefen Bahn verbracht. Mit 15 Jahren hat er die Schule, dann eine Schreinerlehre abgebrochen, fuhr ein Jahr zur See und landete in der Frankfurter Rockerszene. Mehrmals war er im Gefängnis; sein langes Vorstrafenregister reicht von Hehlerei über Trunkenheit im Verkehr und schwerem Diebstahl bis zu Körperverletzungen.
Nach einer mehrjährigen Haftstrafe kehrt er in den 1980er-Jahren nach Gießen zurück und lernt Christine B. kennen. Er kauft ein Grundstück nahe dem Neuen Friedhof. Dort lebt das Paar in einer Hütte. Sie geht ihrem Hobby Hundehaltung nach. Beide freunden sich mit dem Besitzer des Nachbargrundstücks an: Rudolf P. "Wir haben gemeinsam Sport getrieben und gefeiert", schildert Uwe R. später vor Gericht.
Er beginnt als Gabelstaplerfahrer zu arbeiten - und seine Partnerin wendet sich P. zu. Mitte 1991 erwischt Uwe R die beiden "in flagranti". Es folgt die Trennung. R. sucht Trost in Alkohol und härteren Drogen als üblich.
Mehr als vier Jahre vergehen, bis er beide tötet. Was geschieht in jener Zeit? Fest steht: B. und P. beziehen eine Wohnung im Holbeinring. R. findet eine neue Freundin, zwei gemeinsame Kinder kommen zur Welt. Sie bleiben in Kontakt. Welchen Charakter die Beziehung hat, schildern der Angeklagte und Zeugen im Verfahren widersprüchlich. Ihre Aussagen bilden eine Art Puzzlespiel, bei dem nicht alle Teile zusammenpassen.
R. spricht direkt nach der Verhaftung von einem "Dreiecksverhältnis" mit seinen Opfern. Zur Tat sei es eher zufällig gekommen. P. habe ihn immer wieder beschimpft. Um ihn "einzuschüchtern", habe er ihn im Kleingarten aufgesucht. Die Armbrust habe er als bekennender Waffennarr bei sich gehabt, weil er damit gelegentlich mehrere Tage beim "Überlebenstraining" im Wald verbringe. Daraus habe sich der Schuss gelöst, an dem das Opfer nach einer Stunde innerlich verblutete.
Christine B. sei, "Mörder" und "Schwein" schreiend, in den Wohnwagen geflüchtet. "Ich konnte ihr Geschrei nicht mehr ertragen" - deshalb habe er mit dem Messer auf sie eingestochen. Keinesfalls habe er die Mordzeugin beseitigen wollen, sagt der Angeklagte vor Gericht. "Ich bereue diese Tat wirklich und ich kann sie nicht erklären. Wer nie etwas mit Drogen zu tun hatte, weiß nicht, was in mir vorging. Ich wollte einfach nur meine Ruhe."
Bekannte der Opfer erklären dagegen: Der stets friedfertige P. habe R. nie beleidigt, es sei umgekehrt gewesen. Die Zeugen berichten von zerstochenen Reifen und Säureangriffen auf Autos. Einmal sei Uwe R. in die Wohnung seiner ehemaligen Freundin eingedrungen und habe ihr aufgelauert. Beide hätten sich vom ihm bedroht gefühlt. Zu einem ehemaligen Schulkameraden soll R. über P. einige Monate vor der Tat gesagt haben: "Es kommt die Zeit, da bring ich ihn um."
Die Tötung des Paars sei "gedanklich schon vorstrukturiert gewesen", erklärt ein Gießener Psychiater in seinem Gutachten. Trotz Drogenkonsums habe keine "tiefgreifende Bewusstseinsstörung" vorgelegen. Das Verhältnis seiner Ex-Freundin mit P. habe beim Angeklagten "ein psychisches Trauma ausgelöst", er sei "verbittert und verzweifelt" gewesen.
Nach vier Verhandlungstagen wird der "Armbrustschütze von Kleinlinden" zu 15 Jahren Freiheitsstrafe mit vorheriger Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Die Tötung der Ex-Freundin bewerten die Richter als Mord, den Schuss auf deren Lebensgefährten als Totschlag - obwohl es heißt, er habe kurz vor der Tat am Hangelstein das Schießen mit der Armbrust geübt.
Der Verteidiger des Angeklagten hebt drei Faktoren hervor, die leider häufig hinter Tötungsdelikten steckten: Die falsche Einstellung von Männern, ihre Partnerinnen als "Besitz" anzusehen; eine zunehmende Aggressivität in der Gesellschaft; und der leichtere Zugang zu gefährlichen Waffen. Uwe R. nimmt das Urteil ohne erkennbare Regung zur Kenntnis und akzeptiert es sofort.