Gewaltverbrechen in Rehburg: Ein 63 Jahre alter Mann ist gestern in seiner Wohnung leblos aufgefunden worden. Die Polizei geht nach eigenen Angaben von einem Tötungsdelikt aus.
Rehburg. Ein Nachbar hatte die Einsatzkräfte gegen 15.50 Uhr alarmiert. Dem Vernehmen nach soll der Tatort ein Mehrfamilienhaus an der Brunnenstraße sein. Die Beamten fanden den 63-Jährigen tot in seiner Wohnung auf. In einer Mitteilung heißt es, er sei gewaltsam zu Tode gekommen. Umgehend bildete die Polizeiinspektion Nienburg-Schaumburg eine 17-köpfige Mordkommission. Die Fahndung nach dem oder den Tätern läuft. Zu dem Opfer, den Umständen des Todes und möglichen Tatverdächtigen gaben Polizei und Staatsanwaltschaft gestern Abend keine weiteren Einzelheiten bekannt.
Rehburg-Loccum/Verden - Von Wiebke Bruns. Wegen Totschlags ist ein 39 Jahre alter Angeklagter aus Rehburg-Loccum Montag am Landgericht Verden zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im Januar 2016 seinen demenzkranken Vater getötet.
„Dieser Fall zeigt exemplarisch die Gefährlichkeit von Drogen“, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt vollgepumpt mit Amphetaminen und hatte sich zusätzlich mit Kaffee und Energydrinks gepuscht.
Drogen führen zu Persönlichkeitsveränderung
2009 wurde der Angeklagte, der zuletzt als Rettungsassistent tätig war, wegen einer postraumatischen Belastungsstörung verrentet. Etwa seit diesem Zeitpunkt spielten Suchtmittel eine große Rolle im Leben des 39-Jährigen. Cannabis, Kokain, Ecstasy und zuletzt Amphetamine konsumierte er in hohem Maße. Dies führte zu einer Persönlichkeitsveränderung und einer Verhaltensstörung. „Ohne den Drogenkonsum und die Umstrukturierung der Persönlichkeit wäre die Tat nicht denkbar gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk.
Innerhalb der Familie bestand ein langjähriger Vater-Sohn-Konflikt, der am 28. Januar 2016 ein tödliches Ende fand. Der 63-Jährige sei eine „dominante und rechthaberische Person“ gewesen und habe seinen Sohn häufig kritisiert.
Der 39-Jährige wollte ausziehen
Vor der Tat will der Angeklagte mehrere Nächte nicht geschlafen haben. Er grübelte, war verzweifelt, so Stronczyk. Der 39-Jährige habe ausziehen wollen. „Ist er leider nicht“, merkte der Vorsitzende an. Der Konsum von Amphetaminen war vor der Tat extrem. Nach der Festnahme war eine Blutprobe genommen worden, eine Rückrechnung ergab einen Wert von 1000 ng/ml. „Es ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn man mit 25 ng/ml Auto fährt“, verdeutlichte Stronczyk.
Am Tattag gab es morgens bereits einen Streit, bei dem sich der Vater leichte Verletzungen zugezogen hatte. Der Angeklagte hatte einen Rettungswagen gerufen. Ehemalige Kollegen kamen, darunter seine Ex-Freundin. „Der Angeklagte fühlte sich durch den Einsatz bloßgestellt.“ Der Vater musste nicht mitgenommen werden.
Messerstiche, Schläge, der Wurf eines Steines
Später ging der Angeklagte noch einmal in die benachbarte Wohnung der Eltern. Der Vater war wieder alleine. Die Mutter zur Arbeit. Das Gericht geht davon aus, dass dem Vater mit einem Messerstich zunächst eine Rippe durchtrennt worden ist. Fast alle weiteren Rippen wurden dem 63-Jährigen im weiteren Verlauf gebrochen. Fünf weitere Messerstiche, Schläge mit einem Mörser, Würgen mit einer Hundeleine folgten. Nach 20 bis 30 Minuten folgte der finale Schlag oder Wurf eines 15 Kilo schweren Steines auf den Kopf des Vaters. „Die Folgen waren todesursächlich“, so Stronczyk und sprach von einer „überdurchschnittlichen Brutalität“. Danach fuhr der Angeklagte ziellos umher, wollte selbst sterben.
Es sei keine Tat im Affekt gewesen, sondern ein zielgerichtetes Verhalten gewesen. Sein bislang straffreies Leben, das frühe Geständnis und eine verminderte Schuldfähigkeit, wurden dem 39-Jährigen positiv angerechnet. Dennoch müsse bei dieser Intensität des Tatgeschehens die Strafe im oberen Drittel des vom Gesetzgeber vorgegebenen Strafrahmens liegen, erklärte der Vorsitzende.
Unter Berücksichtigung der achtmonatigen Untersuchungshaft muss der Angeklagte noch ein Jahr und sieben Monate in einem Gefängnis verbüßen, dann folgt die Montag ebenfalls angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Haftbefehl bleibt aufrecht erhalten.