Todesfall "Peggy": Ex-Verdächtiger muss kein Schmerzensgeld an Mutter zahlen 22. Mai 2024, 15:14 Uhr
Wer ist für den Tod der kleinen Peggy verantwortlich? Bis heute ist diese Frage ungeklärt. Die Mutter des Mädchens forderte nun von einem früheren Verdächtigen Schmerzensgeld - ohne Erfolg.
von MDR THÜRINGEN
TEILEN Die Mutter der über viele Jahre verschwundenen und schließlich tot aufgefundenen Peggy aus Oberfranken ist mit einer Schmerzensgeld-Klage gegen einen Ex-Verdächtigen gescheitert. Eine Zivilkammer des Landgerichts Hof wies die Klage der Frau am Mittwoch als unbegründet zurück. Dies teilte ein Gerichtssprecher mit.
Sie habe nicht beweisen können, dass der Beklagte die Leiche des Kindes 2001 in einen Wald gebracht hatte, begründete die Kammer ihre Entscheidung.
26.06.2024, 15:01 Uhr Audiobeitrag > Schmerzensgeldklage abgewiesen: Peggys Mutter legt Berufung ein Schmerzensgeldklage abgewiesen: Peggys Mutter legt Berufung ein Peggy Knoblochs Mutter hat Berufung gegen das am Landgericht Hof gesprochene Urteil eingelegt. Dort war im Mai ihre Schmerzensgeldklage abgewiesen worden. Angeklagt war ein Mann, der 2018 gestanden hatte, Peggys Leichnam vergraben zu haben.
Von Frederik Eichstädt Frederik Eichstädt Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am 26.06.2024 um 15:30 Uhr.
Die Mutter der vor 23 Jahren in Lichtenberg verschwundenen Peggy Knobloch hat am Oberlandesgericht Bamberg Berufung gegen das im Mai am Landgericht Hof gesprochene Urteil im Schmerzensgeld-Prozess eingelegt. Das teilte das Landgericht am Mittwoch mit. Dort war am 22. Mai 2024 die Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy als unbegründet abgewiesen worden.
Mutter fordert Schmerzensgeld von ehemaligem Verdächtigen Die Klägerin hatte Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro von einem ehemaligen Verdächtigen gefordert. Dieser hatte 2018 gestanden, Peggys Leichnam in einem Waldstück vergraben zu haben, das Geständnis aber später widerrufen. Er habe die Aussagen nur auf Druck von der Polizei abgegeben.
Peggys Mutter macht ihn nach Angaben ihrer Anwältin für ihr seelisches Leid verantwortlich, da sie 15 Jahre lang nichts vom Schicksal ihrer kleinen Tochter gewusst habe. 2016 waren die sterblichen Überreste der 2001 im Alter von neun Jahren verschwundenen Peggy zufällig von einem Pilzsammler in einem Waldstück bei Lichtenberg entdeckt worden.
Gericht entscheidet über weiteres Vorgehen Die Klägerin hat nun zwei Monate Zeit, um ihre Berufung zu begründen. Anschließend kann die Gegenseite eine Erwiderung abgeben. Dann entscheidet das Berufungsgericht in Bamberg, ob eine Berufungshauptverhandlung anberaumt oder im Beschlussweg eine Entscheidung getroffen wird.
Schrecklicher Verdacht im Fall Peggy K.: Was wurde mit dem Körper des Mädchens gemacht? Während die Mutter der Getöteten gegen einen einstigen Nachbarn klagt, wird bekannt, dass die Polizei womöglich einen dramatischen Befund verheimlicht.
Ina Jung und Thomas Moser 18.11.2024 aktualisiert am 18.11.2024 - 17:56 Uhr
ZitatZugleich ist jetzt ein Befund bekannt geworden, den die Ermittler seit acht Jahren womöglich bewusst verheimlicht haben: Die Anfang Juli 2016 in einem Wald gefundenen Knochen Peggys gehören fast ausnahmslos zu ihrem Oberkörper (Rippen, Armknochen, Hals, Schädel). Es fehlen der rechte Unterarm sowie Knochen der Hände. Der Unterkörper mit Becken, Bein- und Fußknochen fehlt jedoch komplett, bis auf ein wenige Zentimeter langes Stück eines Oberschenkelknochens, der abgetrennt worden sein muss. Dieser auffällige Spurenbefund führte die Ermittler zu der Hypothese, dass der Körper des Mädchens zertrennt worden sein könnte. Bekannt gemacht haben die Behörden diesen Sachverhalt nie. Vermittelt wurde lediglich, dass nicht sämtliche Knochen gefunden worden seien.
ZitatSollte es zutreffen, dass der Unterkörper gezielt abgetrennt wurde, stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Warum zerteilt jemand eine Mädchenleiche? Waren daran mehrere Personen beteiligt? Was geschah mit dem Unterkörper? Was für Spuren sollten möglicherweise verwischt werden? Und warum haben Polizei und Behörden diesen Befund nie kommuniziert?
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ZitatAuffällige Schnittfläche am Oberschenkelknochen Bis zum Juli 2016, als ihre sterblichen Überreste gefunden wurden, wenige Kilometer von Lichtenberg entfernt im Wald bei Rodacherbrunn auf Thüringer Seite. Die Rechtsmedizin stellte fest, dass die Knochen zu einem acht- bis zehnjährigen Kind gehörten. Peggy, die gerade neun geworden war, könnte nach ihrem Verschwinden noch einige Zeit gelebt haben. War das Kind möglicherweise verschleppt und fortgesetzt missbraucht worden?
ZitatAuffällige Schnittfläche am Oberschenkelknochen Bis zum Juli 2016, als ihre sterblichen Überreste gefunden wurden, wenige Kilometer von Lichtenberg entfernt im Wald bei Rodacherbrunn auf Thüringer Seite. Die Rechtsmedizin stellte fest, dass die Knochen zu einem acht- bis zehnjährigen Kind gehörten. Peggy, die gerade neun geworden war, könnte nach ihrem Verschwinden noch einige Zeit gelebt haben. War das Kind möglicherweise verschleppt und fortgesetzt missbraucht worden?
Schmerzensgeldverfahren im Fall Peggy: Oberlandesgericht beschäftigt sich im Juli mit Berufung
06. Februar 2025 · 17:56 Uhr
Der Fall Peggy Knobloch kommt vor das Oberlandesgericht Bamberg, indirekt. Es geht um die Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy Knobloch gegen den früheren Verdächtigen Manuel S.. Das Mädchen war 2001 spurlos verschwunden. Erst 2016 hatten die Ermittler die sterblichen Überreste in einem Wald in Thüringen gefunden. Peggys Mutter hatte Schmerzensgeld von Manuel S. gefordert, der zugegeben hatte, das tote Mädchen damals in dem Wald abgelegt zu haben. Sie sei, so Susanne Knobloch, über Jahrzehnte im Unklaren über das Schicksal ihrer Tochter gewesen und habe darunter psychisch stark gelitten. Das Landgericht Hof hatte die Klage Ende Mai 2024 abgewiesen. Peggys Mutter hat Berufung eingelegt und damit ging der Fall ans Oberlandesgericht Bamberg. Dort soll am 10. Juli über den Fall verhandelt werden. Die Beteiligten werden persönlich dabei sein, Zeugen oder Sachverständige sind aber nicht geladen, so das Oberlandesgericht.
Fall Peggy: Berufungsverhandlung wegen Schmerzensgeldklage im Juli vor dem OLG Bamberg
Landgericht Hof wies Klage 2024 ab
Im Fall Peggy Knobloch wurde für Donnerstag, den 10. Juli die Berufungsverhandlung im Zivilverfahren über die „Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy“ vor dem Oberlandesgericht Bamberg angesetzt. Darüber informierte die Pressestelle des Gerichts am Freitagmittag.
Berufungsverhandlung im Fall Peggy Knobloch
Das Verschwinden der damals neunjährigen Peggy Knobloch hatte im Jahr 2001 nationale Aufmerksamkeit erregt, eine großangelegte Suchaktion war damals jedoch erfolglos geblieben. Der geistig behinderte Ulvi Kulac aus Lichtenberg hatte sich im darauffolgenden Jahr gegenüber der Polizei geständig gezeigt, das Mädchen getötet zu haben. 2014 wurde Kulac allerdings nach Zweifeln an seiner Schuld in einem Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Bayreuth freigesprochen. Das Schicksal des Mädchens blieb lange Zeit ungeklärt, bis 2016 in einem Waldstück in Thüringen die sterblichen Überreste des Mädchens gefunden wurden.
Mutter scheiterte im vergangenen Sommer vor dem Landgericht Hof
Zwei Jahre später rückte Manuel S. in den Fokus der Ermittlungen. Der Verdächtige aus dem Landkreis Wunsiedel gestand nach seiner Festnahme 2018, die Leiche von Peggy vergraben zu haben. Das Geständnis widerrief er allerdings kurze Zeit später. S. wurde in der Folge nicht angeklagt und der Fall zu den Akten gelegt. In ihrer nach der Ablehnung im vergangenen Sommer vor dem Landgericht Hof nun in Berufung gehenden Schmerzensgeldklage gegen Manuel S. gibt Peggys Mutter Susanne Knobloch an, 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt zu haben. Dadurch soll es bei ihr zu psychischen Beeinträchtigungen gekommen sein.
Verhandlung vor dem OLG Bamberg
Die Berufungsverhandlung im Zivilverfahren über die „Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy“ wird am 10. Juli 2025 vor dem 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg stattfinden.
Fall Peggy: Urteil im Schmerzensgeld-Prozess im August
Das Urteil in der Berufungsverhandlung zum Schmerzensgeld-Prozess zu Peggy Knobloch wird am 14. August 2025 verkündet. Vorläufig bleibe die Klage der Mutter um 75.000 Euro Schmerzensgeld abgewiesen, so das Bamberger Oberlandesgericht.
Von
Markus Feulner Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am 10.07.2025 um 17:30 Uhr.
Der Fall der 2001 verschwundenen und 15 Jahre später tot aufgefundenen Peggy aus Lichtenberg bleibt rätselhaft. Bekannt sind weder Mörder noch Todesursache. Die Akte ist geschlossen. Seit über einem Jahr fordert Susanne Knobloch, Mutter von Peggy, Schmerzensgeld: insgesamt 75.000 Euro, 5.000 Euro für jedes Jahr.
Susanne Knobloch fordert den Betrag von Manuel S., von dem sie annimmt, dass er immer wusste, wo Peggy all die Jahre war. Sie verlangt das Geld als Ausgleich für das seelische und körperliche Leid in dieser Zeit. Am Donnerstag saßen sich Susanne Knobloch und Manuel S., beide begleitet von ihren Rechtsbeiständen, im Saal 1.104 im Oberlandesgericht Bamberg gegenüber – wie schon vor gut einem Jahr, als die Schmerzensgeldklage zum ersten Mal vor dem Landgericht Hof verhandelt und letztlich abgewiesen wurde.
Richterin: Am ersten Urteil nichts auszusetzen Es sei an dem Urteil von damals nichts auszusetzen, verkündete die Vorsitzende Richterin des 12. Senats. Die Beweiswürdigung sei ohne Fehler, es seien auch keine Widersprüche aufgetreten, sagte sie und wiederholte die Begründungen der Hofer Kammer. Der Beklagte Manuel S. habe nach einer über zehn Stunden dauernden Vernehmung ein Geständnis abgelegt, dieses aber später widerrufen.
Das komme vor und sei ein bekanntes Phänomen. Die Vernommenen würden schließlich irgendetwas zugeben oder erzählen, um nicht länger verhört zu werden, so die Richterin. Außerdem habe sich das vermeintliche Täterwissen in mehreren Punkten als lückenhaft und nicht hinreichend erwiesen. Vorläufig folge das Oberlandesgericht dem ersten Urteil der Hofer Kammer.
Das zurückgezogene Geständnis Das später zurückgezogene Geständnis entstand bei einer Vernehmung von Manuel S., der im Jahr 2018 ins Blickfeld der Ermittler gerückt war. Am Ende der Vernehmung, die ohne Rechtsbeistand stattgefunden hatte, erzählte er, er habe Peggys Leiche am 7. Mai 2001 mit seinem Auto vom oberfränkischen Lichtenberg zum späteren Fundort, einem Waldstück bei Rodacherbrunn in Thüringen, nicht weit von Lichtenberg entfernt, gebracht. Seiner Frau erzählte Manuel S. nach der Vernehmung, er habe den Polizisten irgendeine Geschichte erzählt, so sein Anwalt Jörg Meringer in der Verhandlung. Schließlich wurde Manuel S. nach kurzer Untersuchungshaft an Weihnachten 2018 entlassen.
Urteil wird im August verkündet Für Susanne Knobloch ist Manuel S. aber derjenige, der über das Schicksal ihres Kindes all die Jahre Bescheid wusste – daher die Schmerzensgeldklage. Auch in der Berufungsverhandlung wiederholte sie ihre Vorwürfe. Der Beklagte sei zehn Stunden lang vernommen worden, sie habe 15 Jahre lang in Unklarheit gelebt und keinen Abschluss finden können. Auch Susanne Knoblochs Anwältin Ramona Hoyer äußerte Zweifel an der Beweiswürdigung im ersten Verfahren.
Manuel S. und sein Verteidiger sehen das anders. In einer ersten vorläufigen Einschätzung neigt das Gericht eher ihnen zu. Nun muss der Bamberger Senat entscheiden. Ein Urteil soll Mitte August ergehen.