Leipzig Crime 03.02.2020 17:43 1.715 Sex-Attacke auf zwei Frauen: Mutmaßlicher Täter war schon mal wegen Vergewaltigung im Knast! Auf offener Straße griff er die Frauen an
Leipzig - Ein 32 Jahre alter Mann soll am frühen Sonntagmorgen in Leipzig versucht haben, zwei Frauen auf offener Straße zu vergewaltigen. Beide Frauen konnten glücklicherweise unverletzt entkommen. Beide Frauen konnten glücklicherweise unverletzt entkommen.
Wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, wurde wegen dringenden Tatverdachts Haftbefehl erlassen. Der 32-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.
Ihm wird versuchte Vergewaltigung in zwei Fällen vorgeworfen: Die Taten sollen sich innerhalb einer halben Stunde an zwei unterschiedlichen Orten im Leipziger Westen ereignet haben.
Die beiden Frauen konnten nach Angabe der Staatsanwaltschaft entkommen. Sie blieben demnach unverletzt. Die Polizei habe den Beschuldigten noch in Tatortnähe festgenommen.
Der 32-Jährige ist laut Staatsanwaltschaft wegen Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung vorbestraft. Das Landgericht Leipzig habe ihn bereits zu zwei mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
Nachdem er zwei Drittel der Strafen in der Justizvollzugsanstalt verbüßt hatte, sei er Mitte 2019 unter Auflagen zur Bewährung aus der Strafhaft entlassen worden.
Leipzig Crime 03.02.2020 17:43 1.715 Sex-Attacke auf zwei Frauen: Mutmaßlicher Täter war schon mal wegen Vergewaltigung im Knast! Auf offener Straße griff er die Frauen an
Leipzig - Ein 32 Jahre alter Mann soll am frühen Sonntagmorgen in Leipzig versucht haben, zwei Frauen auf offener Straße zu vergewaltigen.
Beide Frauen konnten glücklicherweise unverletzt entkommen.
Wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, wurde wegen dringenden Tatverdachts Haftbefehl erlassen. Der 32-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.
Ihm wird versuchte Vergewaltigung in zwei Fällen vorgeworfen: Die Taten sollen sich innerhalb einer halben Stunde an zwei unterschiedlichen Orten im Leipziger Westen ereignet haben.
Die beiden Frauen konnten nach Angabe der Staatsanwaltschaft entkommen. Sie blieben demnach unverletzt. Die Polizei habe den Beschuldigten noch in Tatortnähe festgenommen.
Der 32-Jährige ist laut Staatsanwaltschaft wegen Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung vorbestraft. Das Landgericht Leipzig habe ihn bereits zu zwei mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
Nachdem er zwei Drittel der Strafen in der Justizvollzugsanstalt verbüßt hatte, sei er Mitte 2019 unter Auflagen zur Bewährung aus der Strafhaft entlassen worden.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Till T. (32) fiel nach seiner Entlassung wieder über zwei Frauen her Warum kam der Vergewaltiger früher aus dem Knast?
von: M. KLUG veröffentlicht am 04.02.2020 - 22:18 Uhr
Leipzig – Acht Jahre hatte Till T. (32) abgesessen, als der u.a. wegen drei Vergewaltigungen und schweren Raubes Verurteilte letzten Sommer vorzeitig entlassen wurde.
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(...)Haftentlassung nach 2/3 der Strafe, wenn „dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.“(...)
U.a. verurteilt wegen 3 Vergewaltigungen, schweren Raub. Aber man kann es verantworten?
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Zitat von Tumbleweed im Beitrag #3(...)Haftentlassung nach 2/3 der Strafe, wenn „dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.“(...)
U.a. verurteilt wegen 3 Vergewaltigungen, schweren Raub. Aber man kann es verantworten?
Die kommen raus und machen genau da weiter, wo sie vorher aufgehört haben. Dafür braucht man keinen Gutachter, Richter usw..... da braucht man nur seinen gesunden Menschenverstand für.
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Zitat(...)Haftentlassung nach 2/3 der Strafe, wenn „dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.“(...)
Dieser Satz regt mich total auf. Man konnte es also verantworten! Es ist an der Zeit, dass die "Entscheider" in solchen Fällen zur Rechenschaft gezogen werden müssten. Wieviele Fehlentscheidungen gibt es bereits und wird es in Zukunft geben?
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