Starnberger Dreifachmord: Hauptangeklagter gesteht auch Raubüberfall
Erstellt: 25.05.2022, 15:00 Uhr
Im Prozess um den Dreifachmord von Starnberg hat der Hauptangeklagte sich zu den Vorwürfen geäußert - und den Raubüberfall gestanden. Die Rede war auch von einem „Leben als Berufsgangster“.
Starnberg/München – Weil vor Gericht im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist, halten sich viele Beschuldigte bedeckt in der Hoffnung, dass ihnen die Tat nicht nachzuweisen ist. Ob diese Verteidigungsstrategie im Fall des im Dreifachmord-Prozess Mitangeklagten (21) aufgeht, wird immer zweifelhafter: Der Hauptangeklagte (22) hat nämlich nicht nur die tödlichen Schüsse auf den gemeinsamen Freund und dessen Eltern eingeräumt (wir berichteten), sondern am Montag auch den Überfall auf einen Supermarkt in Emmering gestanden. Der Mitangeklagte soll daran maßgeblich beteiligt gewesen sein.
Er habe „von einem Leben als Berufsgangster geträumt“, gab der Hauptangeklagte, der zuletzt in Olching gewohnt hatte, vor dem Landgericht zu. Erstmals habe er mit etwa 14 Jahren „einen auf Gangster gemacht“, als er auf dem Schulhof Drogen verkauft habe.
Weil er und der mitangeklagte Starnberger den Verkauf der Waffen, die im Haus der getöteten Familie erbeutet wurden, nach der Tat „nicht hingekriegt“ und „nicht viele Optionen“ zur Beschaffung von Geld gehabt hätten, seien sie auf die Idee gekommen, den Markt in Emmering zu überfallen. Vorgegangen sei man wie bei einem früheren Raubüberfall auf einen anderen Supermarkt, sagte der 22-Jährige: Er sei mit einer geladenen Waffe in den Markt gegangen, habe den Kassierer die Kasse öffnen lassen und 1200 Euro entnommen. Sein Kumpan habe ihn zum Tatort gefahren und auch wieder abgeholt. Und er habe gewusst, dass die Waffe, mit der er den Kassierer bedroht habe, scharf und geladen gewesen sei. Von dem erbeuteten Geld habe sein Komplize „mehr als die Hälfte“ bekommen, sagte der 22-Jährige. Das ist deshalb wichtig, weil der Anteil an der Beute als wesentliches Kriterium dafür herangezogen wird, ob jemand Mittäter oder nur Gehilfe ist.
Angeklagter trägt Geständnis mit ruhiger Stimme vor
Der Hauptangeklagte trug sein Geständnis mit ruhiger Stimme vor. Scheinbare Widersprüche konnte er auf Nachfrage ausräumen. Dies spricht ebenso für die Glaubhaftigkeit seiner Angaben wie der Umstand, dass er manche Fragen, die nicht das Kerngeschehen betrafen, auch nach längerem Überlegen nicht beantworten konnte – und das auch so sagte. Der Mitangeklagte zeigte auf das Geständnis keine erkennbare Reaktion.
Glaubt das Gericht dem Olchinger, bliebe für die Anwendung des Zweifelssatzes auf den Mitangeklagten wohl kein Raum: „In dubio pro reo“ gilt nämlich nur, wenn hinsichtlich des tatsächlichen Geschehens Zweifel bleiben. Außerdem könnte sich das Geständnis für den Hauptangeklagten – im Falle einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht – so strafmildernd auswirken, dass sich seine Strafe von der seines mutmaßlichen Chauffeurs nicht wesentlich unterscheidet.
Der Angeklagte hatte die Tat bereits im März gestanden.
München/Starnberg – Hat der mutmaßliche Dreifach-Killer von Starnberg vor Gericht die Unwahrheit verbreitet?
Max B. (21) soll Anfang 2020 seinen Kumpel Viktor G. (†21, Name geändert) und dessen Eltern (†59, †64) in deren Haus teils im Schlaf erschossen haben. B. hatte zu Beginn des Mordprozesses gegen ihn auf Nachfragen seines Verteidigers erklärt, er sei nach seiner Verhaftung halbnackt, nur in Unterhose und mit einer Decke, in der Zelle gewesen. Er habe offene, blutende Wunden aufgrund seiner Neurodermitis gehabt.
#04 Spezialfolge: Der Dreifachmord von Starnberg - Update
Drei Menschen werden in einem Haus in Starnberg südlich von München tot aufgefunden. Was ist hier wirklich passiert? Diese Frage versucht, einer der größten Prozesse zu klären, die aktuell in Bayern laufen und bei dem Alexander Stevens als Strafverteidiger dabei ist. Nach einem überraschenden Geständnis im Frühjahr gibt es jetzt neue spannende Entwicklungen: Was Plagiatsvorwürfe, eine Freundin und ein Raubüberfall damit zu tun haben, erfahrt ihr in der neuesten Spezial-Folge zum Dreifachmord von Starnberg. +++ Achtung - hier besprechen wir einen laufenden Prozess, der am 23.8.2021 begonnen hat. Dr. Alexander Stevens ist als Strafverteidiger dabei und seine Sichtweise daher natürlich nicht neutral. Die Anklage (Staatsanwaltschaft) vertritt eine andere Einschätzung. Bei dieser Podcastfolge handelt es sich NICHT um neutrale Gerichtsberichterstattung!+++ ***Triggerwarnung: Dieser Podcast enthält Schilderungen von Gewalt, Sex oder schrägen Sexpraktiken. Einige Menschen können auf entsprechende Szenen sensibel reagieren. ***Weitere Folgen zum sogenannten Dreifachmord von Starnberg findet ihr hier: Teil 1: https://www.ardaudiothek.de/episode/true...ern-3/92584762/ Teil 2: https://www.ardaudiothek.de/episode/true...ern-3/94581074/ Teil 3: https://www.ardaudiothek.de/episode/true...ern-3/10380485/ ***True Crime Podcast-Empfehlung in dieser Folge "Tatort Berlin" https://www.tagesspiegel.de/berlin/true-...k/28550808.html
Mutmaßlicher Dreifachmord von Starnberg: Weitere Verhandlungstermine im Jahr 2023
02.09.2022
Der Prozess um den mutmaßlichen Dreifachmord in Starnberg zieht sich weiter hin. Das Landgericht München kündigte heute weitere Verhandlungstermine für das Jahr 2023 an. Bereits seit über einem Jahr laufen die Verhandlungen. Vor Gericht stehen zwei junge Männer. Einer von Ihnen hat gestanden seinen Freund und dessen Eltern 2020 in deren Haus in Starnberg erschossen zu haben. Der andere Angeklagte soll ihn dabei zum Tatort gefahren und abgeholt haben. Ursprünglich war von einem Familiendrama ausgegangen worden. Nämlich davon, dass der Sohn erst seine Eltern und dann sich selbst erschoss.
Dreifachmord von Starnberg Eklat im Prozess: Anwälte bleiben weg 20.01.2023 - 16:44 Uhr
München – Eklat im Prozess um den Dreifachmord von Starnberg: Weil die Anwälte Dr. Alexander Stevens und Dr. Alexander Betz des Angeklagten Samuel V. kurzfristig nicht zu der Vernehmung einer Zeugin erschienen, verzögert sich das Verfahren noch weiter, wie ein Sprecher des Landgerichts München II am Freitag bestätigte.
Zitat Richterin Regina Holstein hatte zuvor eine Fortsetzung der Verhandlung für den ungewöhnlich späten Donnerstagabend angesetzt. Gehört werden sollte eine von der Verteidigung beauftragte Gutachterin.
Nur rund eine Viertelstunde vor Verhandlungsbeginn aber sagten die drei Verteidiger des wegen Beihilfe zum Mord Mitangeklagten aus unterschiedlichen Gründen ab und ließen den Termin damit platzen.
ZitatAlexander Betz (40), der mit seinen Kollegen Stevens und Sarah Stolle Samuel V. vertritt, zu BILD: „Diesen Eklat hat allein das Gericht zu verantworten. Wer bitteschön lädt die für unseren Mandanten wichtigste Zeugin, die zugleich Sachverständige ist, spontan auf 20.30 Uhr? Da geht es nicht mehr um die Sache.“
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Prozess am Landgericht München Dreifachmord in Starnberg: Staatsanwaltschaft will hohe Strafen Von dpa, t-online 06.02.2023 - 18:11 Uhr
Zwei junge Männer stehen vor Gericht, weil sie einen Freund und dessen Eltern getötet haben sollen. Die Staatsanwälte hielten jetzt ihr Plädoyer.
Im Prozess um einen Dreifachmord in Starnberg fordert die Staatsanwaltschaft hohe Jugendstrafen wegen Mordes für die beiden Angeklagten. Die Staatsanwältin sprach sich am Montag in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung aus.
Zitat"Gute Freunde kann niemand trennen – außer wenn einer der Freunde dringend Geld braucht", sagte Staatsanwältin Julia Wiesendorfer vor dem Landgericht München II. "Dann hört auch die beste Freundschaft auf." Hauptangeklagter hat die Tat gestanden. Der Hauptangeklagte hat die Taten – im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten – im Prozess gestanden und zugegeben, dass er durch die Morde auch an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie für viel Geld zu verkaufen. Außerdem habe er einen Amoklauf verhindern wollen, den sein Freund in einem Einkaufszentrum geplant habe.
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Urteil des Landgerichts München II wegen "Dreifach-Mordes" in Starnberg und bewaffneten Raubüberfalls rechtskräftig
Beschluss vom 7. Januar 2024 – 1 StR 433/23
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge in Tatmehrheit mit besonders schwerem Raub zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte seinen Freund – den nicht revidierenden Mitangeklagten – zum Anwesen einer Familie gefahren, deren Sohn über eine umfangreiche Waffen- und Munitionssammlung verfügte. Entsprechend dem gemeinsamen Tatplan erschoss der Freund den 21-jährigen Sohn der Familie im Schlaf, damit sich beide in den Besitz der wertvollen Waffen zum Zwecke des gemeinsamen Weiterverkaufs setzen konnten. Nach Tötung des Sohnes erschoss der Freund auch dessen Eltern und veränderte den Tatort so, dass es zunächst danach aussah, als hätte der Sohn erst seine Eltern erschossen und sich anschließend selbst das Leben genommen. Da der Verkauf der gemeinsam im Fahrzeug des Angeklagten abtransportierten Waffen misslang, begingen beide elf Tage später einen bewaffneten Raubüberfall auf einen Supermarkt, um nun hierdurch ihre Geldprobleme zu beheben.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.
Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Vorinstanz:
Landgericht München II - Urteil vom 6. März 2023 - 1 JKLs 33 Js 2388/20
Karlsruhe, den 15. Februar 2024
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