Illegal, kriminell, unbelehrbar Der brutale Fall des Abdouli J. zeigt, was bei Migration schiefläuft
Sonntag, 18.02.2024, 13:12
.......Abdouli J. kam 2015 illegal aus Gambia nach Deutschland. Seitdem wurde er mehrfach verurteilt, etwa wegen Messerstecherei und Drogenhandels. Jetzt steht der 38-Jährige wegen besonders schwerer Vergewaltigung vor Gericht. Warum lässt unser Staat so etwas zu?
Zitat......Ein „Einzelfall“, der bei vielen Menschen Angst auslöst
Es begann kurz nach seiner Ankunft in Deutschland 2015 – mit einem Strafbefehl wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalts ohne Pass . Der Vater von zwei Kindern, die bis heute in Gambia leben, war über Italien eingereist und wollte bei uns Asyl – vergeblich. Kurz nach seiner Abschiebung nach Italien reiste er erneut ein – und blieb. Das Amtsgericht Baden-Baden verdonnerte ihn daraufhin zu 300 Euro Geldstrafe (Az.: B1102 17 Cs 308 Js 14177/15).
Am 1. Dezember 2015 kam Abdouli J. erstmals in Untersuchungshaft. Er hatte einem Mitbewohner der Asylunterkunft ein Messer in den Bauch gerammt und ihn schwer verletzt. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn das Amtsgericht Baden-Baden zu knapp eineinhalb Jahren Gefängnis (Az.: B1102 5 Ls 200 Js 14519/15). Die Strafvollstreckung endete am 14. Juni 2017.
Ende 2018 verurteilte ihn das Amtsgericht Baden-Baden zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe – wegen Drogenhandels in größerem Stil (Az.: B1102 5 Ls 301 Js 7031/18). Zudem legte das Gericht den „Verlust der Amtsfähigkeit und der Wählbarkeit“ fest und ordnete an, dass der Verurteilte keine Jugendlichen beaufsichtigen oder ausbilden darf.
Am 28. Juli 2023 wanderte Abdouli J. erneut in Untersuchungshaft. Seit Anfang Januar 2024 muss er sich vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden verantworten. Vorwurf diesmal: „gemeinschaftliche besonders schwere Vergewaltigung“.
Tatort Asylunterkunft: Frau gefesselt und schwer misshandelt
ZitatWas die Staatsanwaltschaft in ihrer 14-seitigen Anklageschrift (Az.: 104 Js 8391/23) zusammengetragen hat, klingt ungeheuerlich. Demnach soll der Mann aus Gambia gemeinsam mit einem anderen Beschuldigten aus Deutschland eine Frau brutal vergewaltigt haben. Tatort: Baden-Baden, Asylheim in der Westlichen Industriestraße.Am Abend des 27. April 2022 sollen die Männer und die später geschädigte Frau zunächst im Außenbereich der Unterkunft gemeinsam gefeiert haben. Laut den Ermittlern ging das Trio anschließend ins Zimmer 107, wo Abdouli J. wohnte.
„Aufgrund eines gemeinsam gefassten Tatentschlusses und um etwaigen Widerstand der Geschädigten von vornherein zu unterbinden, verabreichten sie der Geschädigten Ecstasy und weiteren Alkohol zum Konsum“, so die Staatsanwaltschaft
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ZitatZudem legte das Gericht den „Verlust der Amtsfähigkeit und der Wählbarkeit“ fest und ordnete an, dass der Verurteilte keine Jugendlichen beaufsichtigen oder ausbilden darf
Er kann sich doch nicht mal legitimieren, schließt das nicht automatisch den Umgang mit Jugendlichen aus? Hat er hier gearbeitet, dass ein solches Verbot ausgesprochen wurde? Falls: Wie geht das ohne Papiere?
ZitatAbschiebungen nach Gambia sind pro asyl-Informationen zufolge bis mindestens 19.04.2020 ausgesetzt.
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Lange StrafakteBrutale Vergewaltigung: Abdouli J. aus Gambia muss sechs Jahre in Haft
Montag, 19.02.2024, 18:03
ZitatAbdouli J. muss für lange Zeit ins Gefängnis, mal wieder: An diesem Montag verurteilte das Landgericht Baden-Baden den 38-jährigen Serienstraftäter aus Gambia zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Entscheidung bezieht sich auf zwei schwere Delikte: Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Drogenhandel.
An die von ihm vergewaltigte Frau muss der Westafrikaner zudem 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Darüber hinaus hat er die gesamten Kosten des Strafverfahrens zu tragen.
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Womit soll er denn die 10.000 € Schmerzensgeld zahlen?
Düfte dem Gericht doch klar sein, dass er über das Geld nicht verfügt und somit das Opfer nichts erhält?
Dazu kommt, dass nach der Verbüßung der Haft doch die Abschiebung anstehen dürfte?
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