Beschuldigter erstach seine Ex-Freundin 27-jähriger Syrer gesteht Tötungsdelikt in Osnabrück-Dodesheide 08.12.2019 Von Hendrik Steinkuhl
Osnabrück. Der mutmaßliche Mord an einer alleinerziehenden Mutter im Osnabrücker Stadtteil Dodesheide ist offenbar aufgeklärt: Nach Informationen unserer Redaktion hat der Ex-Freund der Frau, der wie das Opfer ein syrischer Kriegsflüchtling ist, ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Das Tötungsdelikt hatte sich am Freitagvormittag am Dodeshausweg in der Dodesheide ereignet. Mehrere Nachbarn hatten die Auseinandersetzung im zweiten Stock des Mehrfamilienhauses mitbekommen, ein junger Familienvater aus dem ersten Stock rief daraufhin die Polizei, die vor Ort die lebensgefährlich verletzte 29-Jährige und ihren 27-jährigen Ex-Freund antraf. Die junge Mutter wurde sofort ins Klinikum Osnabrück gebracht, wo die Ärzte vergeblich versuchten, ihr Leben zu retten.
Die Polizei nahm den 27-jährigen Syrer fest, der laut Informationen unserer Redaktion noch am Freitag ein Geständnis ablegte. Motiv für die Tat war offenbar, dass sich die 29-Jährige von ihrem Partner getrennt hatte und dieser die Zurückweisung nicht ertragen konnte. Taten dieser Art kommen immer wieder vor, in der forensischen Psychiatrie gilt die Zeit nach der Trennung als die gefährlichste Phase für eine Frau. Das Denken der Täter: Wenn ich dich nicht haben kann, dann soll dich auch kein anderer haben.
Polizei maßregelte 27-Jährigen noch kurz vor der Tat
Im Fall der getöteten 29-jährigen aus der Dodesheide hatte die Aggressivität des zurückgewiesenen späteren Täters bereits dafür gesorgt, dass die Behörden einschritten. Ein Richter soll dem 27-Jährigen untersagt haben, sich seiner ehemaligen Partnerin zu nähern. Offenbar gab es außerdem Pläne, die beiden Kinder der Frau, deren Vater nicht der 27-Jährige ist, in Obhut zu nehmen. Laut eines Nachbarn war der Beschuldigte vor etwa zwei Monaten in die Wohnung seines späteren Opfers gezogen.
Wenige Stunden vor dem tödlichen Angriff am Freitagvormittag gab es bereits ein Zusammentreffen zwischen Opfer und Täter. Die 29-Jährige machte in Osnabrück offenbar eine schulische Ausbildung und wurde am Ausbildungsort von ihrem Ex-Partner aufgesucht. Die alarmierte Polizei soll dem 27-Jährigen dann einen Platzverweis erteilt und eine sogenannte Gefährder-Ansprache gehalten haben. Der junge Syrer fügte sich, nur um zur Wohnung der 29-Jährigen zu gehen und ihr dort aufzulauern.
Beschuldigter war in psychiatrischer Behandlung
Das Messer, mit dem der Beschuldigte auf seine Ex-Partnerin losging, soll knapp 30 Zentimeter lang gewesen sein. Der Täter stach etwa ein halbes Dutzend Male zu, die Verletzungen waren so gravierend, dass die 29-jährige Syrerin wohl zu keinem Zeitpunkt eine Überlebenschance hatte. Auch ein älterer Bewohner des Hauses, der den Kampf als erster der Nachbarn mitbekommen und noch versucht hatte, den Täter aufzuhalten, konnte der jungen Frau nicht helfen.
Gegenüber der Polizei soll sich der Beschuldigte bislang auffallend ruhig verhalten. Es gibt außerdem Hinweise darauf, dass der 27-Jährige unter einem schweren Kriegstrauma leidet, was im Prozess gegen ihn bei der Frage nach der Schuldfähigkeit von großer Bedeutung wäre. Nach Informationen unserer Reaktion war der Syrer auch bereits in psychiatrischer Behandlung und bekam Psychopharmaka, außerdem stand ein Termin bei einem Psychotherapeuten unmittelbar bevor.
Die Hauptverhandlung gegen den 27-Jährigen vor dem Landgericht Osnabrück dürfte erfahrungsgemäß Mitte des kommenden Jahres beginnen. Momentan ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten wegen Mordes, da das Opfer nach Ansicht der Ermittler nicht mit einem Angriff rechnete und damit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt wäre.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
ANKLAGE DER STAATSANWALTSCHAFT OSNABRÜCK 28-Jähriger soll Ex-Freundin mit Messer getötet haben Elmar Stephan
Symbolbild Bild: dpa Aus Wut und Rache wegen einer Trennung soll der Syrer seine Ex-Freundin in ihrer Wohnung mit einem Messer attackiert haben. Wann genau das Verfahren eröffnet wird ist noch nicht entschieden.
OSNABRÜCK Wegen Mordes an seiner Partnerin ist ein 28-Jähriger von der Staatsanwaltschaft Osnabrück angeklagt worden. Der Syrer soll im Dezember vergangenen Jahres die Frau in ihrer Wohnung mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt haben. Der Mann habe aus Wut und Rache wegen einer vorherigen Trennung gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Das Opfer wollte zusammen mit einer Sozialarbeiterin persönliche Sachen aus dem Schlafzimmer holen, um in ein Frauenhaus zu gehen. Sie habe sich in ihrer Wohnung nicht mehr sicher gefühlt.
Das Opfer und der Angeklagte hatten Mitte 2019 eine Beziehung begonnen, in der es immer wieder zu Streit wegen der Eifersucht des Mannes kam. Die Frau habe ihm vorgeworfen, ihre Bankkarte genommen und unberechtigt Geld abgehoben zu haben. Anfang Dezember soll sie sich von ihrem Freund getrennt haben.
Das Landgericht Osnabrück hat noch nicht über die Eröffnung des Verfahrens entschieden. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit dem Beginn des Hauptverfahrens ab Mai 2020.
Landgericht Osnabrück verurteilt Angeklagten im Verfahren um Tod einer Frau in der Dodesheide zu lebenslanger Freiheitsstrafe
17.07.2020
Pressemitteilung 44/20
OSNABRÜCK. Am heutigen Freitag, dem 17. Juli 2020, hat die 6. Große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Osnabrück ihr Urteil in dem Verfahren gegen einen heute 28 Jahre alten Mann aus Osnabrück verkündet (Az. 6 Ks 4/20). Ihm war vorgeworfen worden, im Dezember 2019 seine ehemalige Verlobte im Osnabrücker Stadtteil Dodesheide in ihrer Wohnung ermordet zu haben. Die zuständige Kammer des Landgerichts sah diese Vorwürfe als erwiesen an und verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gegen den Angeklagten.
Nach den Feststellungen der Kammer im heutigen Urteil waren der Angeklagte und das spätere Opfer, beide 2015 aus Syrien nach Deutschland geflohen, ab dem Sommer 2019 für einige Monate liiert und verlobten sich. Das spätere Opfer beendete die Beziehung aber im Herbst desselben Jahres, weil sie sich von dem Angeklagten kontrolliert und bedrängt fühlte. Der Angeklagte versuchte gleichwohl mehrfach, erneut Kontakt zu seiner ehemaligen Verlobten aufzunehmen.
Am 6. Dezember 2019 begab sich der Angeklagte dann nach den weiteren Feststellungen der Kammer zur Wohnung des Opfers im Osnabrücker Stadtteil Dodesheide. Das Opfer war zu dieser Zeit nicht vor Ort. Der Angeklagte versteckte sich im Schlafzimmer der Wohnung. Als seine ehemalige Lebensgefährtin die Wohnung betrat, hörte der Angeklagte ein Telefongespräch zwischen ihr und ihrer Schwägerin mit. Darin kündigte das Opfer an, in ein Frauenhaus gehen zu wollen. Schließlich betrat seine ehemalige Verlobte das Schlafzimmer, wo sie den Angeklagten entdeckte. In diesem Moment stach der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer aus Wut über die Absicht, ihn endgültig zu verlassen, unvermittelt mit einem Messer mehr als 20 Mal auf die wehrlose Frau ein. Das Opfer verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus an den Verletzungen. Nachbarn, die der Frau zur Hilfe eilen wollten, hielten den Angeklagten am Tatort fest. Er befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft.
Im Rahmen der Hauptverhandlung hatte der Angeklagte die Tötung seiner ehemaligen Lebensgefährtin durch Messerstiche eingeräumt. Er hatte aber bestritten, dem Opfer aufgelauert zu haben. Stattdessen schilderte er die Tat so, dass seine Verlobte ihn gesehen und laut geschrien habe. Danach erinnere er sich an nichts, offenkundig aber habe er auf seine Lebensgefährtin eingestochen.
Die Kammer sah dagegen durch die weitere Beweisaufnahme das Mordmerkmal der Heimtücke als nachgewiesen an. Den vom Angeklagten geschilderten „Blackout", etwa als Folge einer affektiven Störung, habe es nicht gegeben. Der Angeklagte habe das Opfer bewusst ohne Vorwarnung angegriffen, nachdem er von ihrer Absicht erfahren hatte, in ein Frauenhaus zu gehen. Die Kammer stützte sich dabei insbesondere auf die entsprechende Schilderung einer Sozialarbeiterin, die das Opfer zur Wohnung begleitet und die Tat in weiten Teilen gehört und gesehen hatte. Hinzu kamen die Schilderungen der Nachbarn, die dem Opfer zur Hilfe gekommen waren. Sie alle hatten ein kontrolliertes Vorgehen des Angeklagten geschildert. Ebenso stand aus Sicht der Kammer die Einlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung im Widerspruch zu seiner Aussage der Polizei, wo noch nicht von Erinnerungslücken die Rede gewesen sei. Schließlich habe auch, so die Kammer weiter, ein psychiatrischer Sachverständiger festgestellt, dass im Verhalten des Angeklagten während und nach der Tat typische Merkmale eines sogenannten Affektsturms fehlten.
Bei Mord sieht das Gesetz grundsätzlich zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Diese verhängte die Kammer auch gegen den Angeklagten. Besondere Umstände, die ausnahmsweise eine geringere Strafe hätten rechtfertigen können, vermochte die Kammer nicht zu erkennen. Die Kammer entsprach mit ihrem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Als Nebenkläger zugelassen waren die beiden minderjährigen Kinder des Opfers aus einer früheren Ehe. Die Verteidigung hatte die Tat dagegen auf Grundlage der Einlassung des Angeklagten als Totschlag bewertet und eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.