Frankfurt Crime 01.12.2019 09:42 1.455 Täter auf der Flucht! Frau in Parkhaus niedergeschossen Am späten Samstagabend wurde ein Frau offenbar in Bad Homburg niedergeschossen
Bad Homburg - Horrortat am späten Samstagabend in Bad Homburg. In der Nähe der "Taunus-Therme" im Seedammweg soll eine Frau in einem Parkhaus niedergeschossen worden sein.
In dem Parkhaus in Bad Homburg wurde offenbar eine Frau niedergeschossen.
Nach ersten Informationen vor Ort wurde die Frau von mehreren Kugeln getroffen und schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Auch ein Mann soll durch einen Streifschuss verletzt worden sein.
Die Polizei hält sich noch bedeckt, wollte nichts weiter zu dem Vorfall sagen.
Das Parkdeck wurde sofort geschlossen. Menschen, die ihr Auto abholen wollten, kamen nicht mehr an ihren Wagen. Der oder die Täter sollen auf der Flucht sein.
Nähere Informationen soll es im Laufe des Tages von der Staatsanwaltschaft Frankfurt geben.
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Mutmaßlicher Täter festgenommen Frau in Bad Homburg durch Schüsse schwer verletzt
Aktualisiert am 01.12.19 um 10:32 Uhr
Frau nach Schüssen in Bad Homburg außer Lebensgefahr
n einem Parkhaus in Bad Homburg sind am späten Samstagabend Schüsse gefallen: Eine 52-jährige Frau wurde getroffen und kam schwer verletzt ins Krankenhaus. Den mutmaßlichen Schützen hat die Polizei noch in der Nacht gefasst.
In Bad Homburg (Hochtaunus) ist am späten Samstagabend auf eine Frau geschossen worden. Die 52-Jährige wurde durch mehrere Kugeln schwer verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Sie sei aktuell außer Lebensgefahr, teilte die Kriminalpolizei am Sonntagmorgen mit.
Zu der Tat kam es demnach gegen 22.55 Uhr im Parkhaus gegenüber der Taunus Therme. Der Begleiter der Frau, ein 44-jähriger Mann, sei durch ein Handgemenge leicht verletzt worden. Mutmaßlicher Schütze soll mit der Frau liiert gewesen sein
Noch in der Nacht nahm die Polizei den mutmaßlichen Täter fest. Nach Angaben der Ermittler handelt es sich um einen 59 Jahre alten Mann. Er soll in der Vergangenheit mit der Frau liiert gewesen sein und noch am Sonntag dem Haftrichter vorgeführt werden. Zum genauen Tatablauf und den Hintergründen machte die Kriminalpolizei keine Angaben.
Das Parkhaus ist seit Sonntagmorgen wieder zugänglich. Die Polizei hatte es in der Nacht abgeriegelt. Ermittler sicherten Spuren.
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Prozessbeginn um versuchten Mord am Bad Homburger Seedammbad Stefan BehrvonStefan Behr 60-jähriger Königsteiner soll auf seine Ex-Partnerin und ihren neuen Freund im Parkhaus geschossen haben. Die 52-Jährige erlitt vier Durchschüsse.
Vor dem Frankfurter Landgericht hat am Donnerstagmorgen der Prozess gegen den 60 Jahre alten Michael W. begonnen. Der Königsteiner muss sich wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin Olga P. verantworten.
Laut Anklage war die Beziehung zu P., die 2007 begonnen hatte, 2013 endgültig in die Brüche gegangen. W. sei damit nie klar gekommen, und spätestens als P. Mitte 2019 eine neue Beziehung begonnen hatte, soll sich der 60-Jährige in Rachefantasien „hineingesteigert“ haben.
Am späten Abend des 30. November 2019 lauerte W. dann seiner 52 Jahre alten Ex-Freundin und ihrem neuen Partner im Parkhaus des Bad Homburger Seedammbades auf. W. war über den Aufenthaltsort des Paares bestens informiert, weil er an den Autos der beiden GPS-Tracker angebracht hatte.
Mit den Worten „Hallo Olga!“ soll er dann von hinten an das Paar, das von einem Besuch in der benachbarten Taunus-Therme zum Auto wollte, herangetreten sein und mehrere Schüsse auf die Frau abgegeben haben, von denen einer traf. Ihr neuer Freund stürzte sich auf den Angreifer, rang ihn zu Boden und versuchte, ihm die Waffe zu entreißen, was aber nicht gelang.
Am Boden liegend, feuerte W. das komplette Magazin in Richtung der Frau, erst dann gelang es ihrem Begleiter, ihm die Waffe zu entreißen und wegzuschleudern. W. flüchtete, konnte aber kurz darauf in seiner Wohnung festgenommen werden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Die Frau, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt, erlitt vier Durchschüsse und wurde mit lebensbedrohlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht, ihr 44 Jahre alter Begleiter wurde an der Schulter verletzt.
Am ersten Verhandlungstag wurde lediglich die Anklage verlesen. Am kommenden Montag will der Angeklagte sich zu den Tatvorwürfen einlassen, außerdem soll das Opfer als Zeugin vernommen werden.
Von: Marcel Richters Ein Mann aus Frankfurt hat versucht, seine ehemalige Lebensgefährtin umzubringen. Jetzt wurde er dafür verurteilt.
Frankfurt/Bad Homburg – Vor dem Landgericht Frankfurt wurde am Montag (22.02.2021) ein 61-Jähriger des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Er hatte im November 2019 in Bad Homburg mehrere Schüsse auf seine ehemalige Lebensgefährtin und deren neuen Lebenspartner abgefeuert. Die Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen, auch ihr neuer Partner wurde verletzt. Nur durch sofortige Behandlung durch ihren Partner überlebte die Frau den Angriff auf dem Parkdeck der Taunus-Therme in Bad Homburg.
Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der 61-Jährige in Heimtücke und aus niederen Beweggründen handelte, beides Merkmale eines Mordes. Als Grund für den versuchten Mord ging das Schwurgericht von Eifersucht aus. Weil er noch immer „Besitzansprüche“ gegenüber seiner ehemaligen Partnerin hatte, hatte der Mann unter anderem einen GPS-Sender am Auto der Frau installiert, um so ihren Standpunkt jederzeit verfolgen zu können.
Vor Mordversuch: Umfangreiche Aufzeichnungen über Ex-Frau In der mehrmonatigen Beweisaufnahme wurden auch umfangreiche Aufzeichnungen gesichtet, welche der Mann über seine Ex-Freundin in den mehreren Jahren nach der Trennung angelegt hatte. Demnach hatte der Angeklagte der 53-Jährigen ein Recht auf Weiterleben abgesprochen und sich selbst „gottesgleich das Recht auf Rache ermöglicht“, wie es im Urteil des Gerichts in Frankfurt heißt (Aktenzeichen 3690 Js 254644/19).
Mit seinem Urteil ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte elf Jahre Haft gefordert, nun muss der Mann für elfeinhalb Jahre hinter Gitter. Die Verteidigung hatte wegen gefährlicher Körperverletzung auf fünf Jahre Haft plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es besteht die Möglichkeit einer Berufung. (Marcel Richters)