Marco T. lebte 4 Monate neben der Leiche! Doch der BGH hob das Lebenslang- Urteil auf - Kommt Matheus‘ Killer jetzt doch noch davon? 19.01.2023 - 16:07 Uhr
Hamburg – Eine kleine Chance hat er!
Marco T. (48) kämpft weiter gegen das drohende „Lebenslänglich“. Am Donnerstag begann vor dem Schwurgericht zum 2. Mal der Mord-Prozess gegen den Italiener. Es geht um den Tod von Matheus A. (29), den die Polizei vor drei Jahren in der Wohnung von A. am Venusberg fand. Die Leiche hatte vier Monate dort gelegen und war so stark verwest, dass nicht sicher ist, woran IT-Experte starb.och der BGH hob das erste Urteil auf lebenslange Haft auf, die Beweise für die Mord-Theorie seien nicht ausreichend gewürdigt.
ZitatT. hatte im ersten Prozess behauptet, sein Gast habe die Drogen selbst konsumiert und sei ausgeflippt. Als er morgens aufwachte, sei A. tot gewesen.Donnerstag sagte sein Anwalt: „Mein Mandant wird keine Angaben machen.“Marco T. will sich also schweigend retten. Weil sexuelle Themen zur Sprache kommen, sagten die ersten Zeugen am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
03.04.2023 06:45 603 BRASILIANER IN HAMBURG GETÖTET: ZWEITES URTEIL GEGEN MÖRDER VON MATHEUS A. (†28) FÄLLT Hamburg - Im zweiten Prozess um den Tod des Brasilianers Matheus A. (†28) im Jahr 2019 will das Landgericht Hamburg am heutigen Montag (9.15 Uhr) das Urteil verkünden.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte die Staatsanwaltschaft in nicht öffentlicher Sitzung beantragt, den 48 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes und wegen der aufgrund des ersten Urteils in diesem Verfahren rechtskräftig abgeurteilten früheren Taten zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe zu verurteilen.
Die Nebenklage schloss sich dem an. Die Verteidigung forderte, den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes freizusprechen, sodass nur wegen der bereits abgeurteilten Taten eine neue Gesamtstrafe zu bilden wäre. Der neue Prozess hatte im Januar begonnen.
Zum Auftakt warf die Staatsanwaltschaft dem 48-Jährigen Mord, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und weitere Straftaten vor. Der Italiener war bereits am 22. April 2021 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung wegen Mordes jedoch im Mai 2022 auf und verwies den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer.
Das Landgericht war im ersten Verfahren zu der Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte - von Beruf Krankenpfleger - den 28-Jährigen in seiner Wohnung in Hamburg-Neustadt mit Drogen betäubt hatte, ihn zum Sex zwingen wollte und ihn dabei ermordete.
Die Leiche versteckte er im Gästezimmer. Sie wurde erst vier Monate nach der Tat von der Polizei gefunden. Der Brasilianer hatte seit 2016 in Deutschland gelebt und bei einem IT-Dienstleister gearbeitet.
Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Angeklagte bereits 2018 bei einer Party einem Bekannten ein Getränk mit K.o.-Tropfen gegeben, den Bewusstlosen vergewaltigt und davon Fotos und Videos gemacht.
Brasilianer in Hamburg ermordet: Erneut lebenslange Haft Stand: 03.04.2023 11:57 Uhr Für den Mord an einem jungen Brasilianer im Jahr 2019 hat das Hamburger Landgericht einen 48-Jährigen erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Auch wenn die Leiche des 28-Jährigen schon verwest gewesen sei, habe der Tatablauf rekonstruiert werden können, sagte die Vorsitzende Richterin am Montag. Der Angeklagte habe den 28-Jährigen in seiner Wohnung im Hamburger Stadtteil Neustadt mit Drogen betäubt und ihn zum Sex zwingen wollen. Als dieser plötzlich geschrien habe, habe er ihn ermordet. "Die Tötung erfolgte, um die Entdeckung seiner Tat zu verhindern", sagte die Richterin. Die Leiche habe der Angeklagte dann monatelang in seinem Gästezimmer versteckt.
BGH hatte erstes Urteil aufgehoben Der Angeklagte war bereits am 22. April 2021 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Verurteilung wegen Mordes jedoch auf und verwies den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer. Der BGH hatte argumentiert, dass aufgrund der starken Verwesung der Leiche nicht mehr genau geklärt werden konnte, welche Handlung des Täters den Tod des 28-Jährigen herbeigeführt hatte. Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch eine Handlung des Täters ohne vorliegendes Mordmerkmal zum Tod des 28-Jährigen geführt haben könnte, scheide eine Verurteilung wegen Mordes aus. Der neue Prozess begann im Januar dieses Jahres.
Brasilianer wurde mit Plakaten gesucht Der Brasilianer hatte seit 2016 in Deutschland gelebt und bei einem IT-Dienstleister gearbeitet. Mehrere Menschen hatten den Mann Ende September 2019 als vermisst gemeldet und ihn mit Plakaten gesucht. Auch die Polizei hatte Ende 2019 öffentlich mit einem Foto nach dem Vermissten gefahndet.
Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Angeklagte bereits 2018 bei einer Party einem Bekannten ein Getränk mit K.o.-Tropfen gegeben, den Bewusstlosen vergewaltigt und davon Fotos und Videos gemacht.
Prozesse - Hamburg: Mord an Brasilianer: Revision gegen lebenslang eingelegt 15. Mai 2023, 18:38 Uhr
Hamburg (dpa/lno) - Der Prozess um den Mord an einem jungen Brasilianer im Jahr 2019 in Hamburg wird erneut den Bundesgerichtshof beschäftigten. Der Angeklagte habe Revision gegen seine Verurteilung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mit. Das Landgericht Hamburg hatte den 48-jährigen Italiener am 3. April wegen Mordes und weiterer Taten schuldig gesprochen.
Der Angeklagte hatte den 28-jährigen Brasilianer in seiner Wohnung in Hamburg-Neustadt mit Drogen betäubt und ihn zum Sex zwingen wollen. Als dieser plötzlich geschrien habe, habe er ihn ermordet, erklärte die Vorsitzende Richterin. Die Leiche habe der Angeklagte dann monatelang in seinem Gästezimmer versteckt.
Der Alten- und Krankenpfleger war bereits am 22. April 2021 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Verurteilung wegen Mordes jedoch im Mai 2022 aufgehoben und den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer am Landgericht zurückverwiesen.
Urteil des Landgerichts Hamburg wegen Mordes an einem 28-jährigen Brasilianer rechtskräftig
Beschluss vom 12. Oktober 2023 – 5 StR 391/23
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Oktober 2023 die Verurteilung des mittlerweile 49 Jahre alten Angeklagten durch das Landgericht Hamburg wegen der Tötung eines 28 Jahre alten, aus Brasilien stammenden Mannes bestätigt. Das seit 2016 in Deutschland lebende spätere Opfer war Ende September 2019 als vermisst gemeldet und durch seine Familienangehörigen mittels öffentlich ausgehängter Plakate und Aufrufe in sozialen Netzwerken gesucht worden. Sein Leichnam wurde im Januar 2020 im Gästezimmer der Hamburger Wohnung des Angeklagten entdeckt.
Das Landgericht hatte den Angeklagten deshalb bereits im ersten Rechtsgang am 22. April 2021 wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Übergriff schuldig befunden, ihn zudem wegen Taten zum Nachteil eines anderen Geschädigten verurteilt und eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe verhängt. Es war zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte das Opfer in seiner Wohnung mit Drogen betäubt hatte, um an ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen. Als dieses erwachte und zu schreien begann, habe er gewaltsam auf den Mann eingewirkt, um eine Alarmierung der Nachbarschaft und der Polizei zu verhindern. Im Laufe der Nacht sei der Mann aufgrund einer von mehreren möglichen, jedenfalls von dem Angeklagten herbeigeführten Todesursachen verstorben. Das Landgericht hatte ihn auf wahldeutiger Tatsachengrundlage wegen Mordes verurteilt. Auf seine Revision hatte der Bundesgerichtshof die der Verurteilung wegen Mordes zugrundeliegende Beweiswürdigung als rechtsfehlerhaft beanstandet und die Sache insoweit mit Beschluss vom 24. Mai 2022 (Aktenzeichen 5 StR 464/21) zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Das nunmehr mit dem Verfahren befasste Schwurgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte sein unter Drogen gesetztes Opfer zur Verdeckung des versuchten sexuellen Übergriffs mit einem Bettbezug erstickte. Es hat ihn deshalb mit Urteil vom 3. April 2023 wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch schuldig gesprochen und gegen ihn unter Einbeziehung der bereits rechtskräftigen Freiheitsstrafen unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung und versuchter sexueller Nötigung zum Nachteil des weiteren Geschädigten eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe verhängt.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Überprüfung des Urteils durch den 5. Strafsenat hat lediglich zu einer Korrektur des Urteilstenors geführt und im Übrigen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Hamburg – Urteil vom 3. April 2023 – 621 Ks 13/22
Die maßgeblichen Vorschriften aus dem StGB:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
…
(3) …
(4) …
(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,
…
(6) …
(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. …
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. …
Karlsruhe, den 22. November 2023
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle