Garmisch-Partenkirchen (Bayern) – Eine Frau (21) liegt lebensgefährlich verletzt in einer Hofeinfahrt. Ein Mann radelt mit dem Fahrrad davon. Unheimlicher Angriff in Garmisch-Partenkirchen Am Dienstagmorgen wurde die Polizei zu einem Mehrfamilienhaus gerufen. Zeugen hatten die Frau bewusstlos in einer Hofeinfahrt liegen sehen. Mit schweren Verletzungen musste sie ins Krankenhaus gebracht werden.
Die Ermittler gehen von einer Gewalttat aus. Jetzt fahnden die Beamten mit einem Großaufgebot nach dem Täter! Mehrere Streifenwagen und einem Hubschrauber sind im Einsatz und suchen nach einem Mann, der mit dem Fahrrad in der Nähe des Tatortes gesehen wurde. Bisher ohne Erfolg.
Die Polizei erhofft sich Hinweise aus der Bevölkerung.
Zitat Beschreibung des Tatverdächtigen: Männlich, 20 Jahre alt, ungefähr 180 cm groß, sehr schlank, eher kurze Haare, heller Hauttyp.
Der mutmaßliche Täter war mit einer dunklen Baseballkappe und einer dunklen Jacke bekleidet. Geflüchtet ist der Mann mit einem silberfarbenen Fahrrad.
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Nach Foto-Fahndung Mann verletzt 21-Jährige lebensgefährlich – Festnahme Von dpa, bve Aktualisiert am 26.10.2022 - 07:27 Uhr
Eine Frau wird lebensgefährlich verletzt, der Täter lässt sie auf einer Einfahrt liegen. Nun wurde der 28-jährige Verdächtige gefasst.
Zitat Im Fall einer lebensbedrohlich verletzten jungen Frau in Garmisch-Partenkirchen hat die Polizei am Dienstagabend einen 28 Jahre alten mutmaßlichen Täter festgenommen. Er steht unter dem Verdacht des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung, wie die Polizei mitteilte.Zuvor hatte die Polizei mit einem Foto nach dem Tatverdächtigen gesucht.
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Verdächtiger in Untersuchungshaft Junge Ukrainerin nach brutaler Attacke gestorben Von t-online, Jel 30.11.2022 - 09:44 Uhr
Nach einer brutalen Attacke auf eine junge Ukrainerin vor einem Monat hat die Polizei bekannt gegeben, dass die junge Frau im Krankenhaus gestorben ist.
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Mutmaßlicher Mörder von Alina F. (✝︎21) - Widerliche Ego-Show des Axt-Killers vor Gericht +++ Shadi B. lehnt seine Anwälte ab +++ Redet während der Anklage +++
24.10.2023 - 14:23 Uhr
München – Er sitzt wegen Mordes vor dem Richter in kurzen Hosen, lächelt immer wieder schelmisch – und zieht seine Show ab.
(...) Der Jordanier Shadi B. (29) soll am 25. Oktober 2022 die Ukrainerin Alina F. (✝21) in Garmisch-Partenkirchen bestialisch ermordet haben.
Zitat Vor dem Landgericht München II macht der Angeklagte erstmal Ärger. Der Software-Ingenieur lehnt seine Anwälte ab, will sich „selbst verteidigen“. Dann meckert er an seinem Dolmetscher herum. Der Richter genervt: „Tun's nicht rum!“. Bei der Anklage-Vorlesung fällt er dem Staatsanwalt wiederholt ins Wort. Sein Anwalt blafft ihn an. Der Richter mahnt: „Jetzt mal Ruhe!“. Shadi B. lächelt immer wieder, als fände er das lustig. Dann ruft er nach Wasser.
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Lebenslang nach Mord in Flüchtlingsunterkunft Er hat die Mitbewohnerin einer Flüchtlingsunterkunft in Garmisch-Partenkirchen heimtückisch ermordet: Deshalb ist ein 29-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Wie kam es zu der Tat?
Von Birgit Grundner Birgit Grundner BR24 Redaktion BR24 Redaktion Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am 21.11.2023 um 19:00 Uhr.
Das Landgericht München II hat einen 29-jährigen Jordanier wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Hintergrund ist eine Attacke in einem Flüchtlingsheim in Garmisch-Partenkirchen vor einem Jahr: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Jordanier eine Mitbewohnerin mit einem Handbeil so schwer verletzte hatte, dass sie an den Folgen starb.
Mörder hatte sein Opfer in Flüchtlingsunterkunft kennengelernt Dem Landgericht München II zufolge hatte der Jordanier der 21-jährigen Ukrainerin im November 2022 aufgelauert und ihr mit einem Handbeil mehrfach auf den Kopf geschlagen. Er habe "mit absolutem Vernichtungswillen" noch weiter auf sie eingeschlagen, als sie auf dem Boden lag, sagte der Vorsitzende des Schwurgerichts am Dienstag in seiner Urteilsbegründung.
Der Mann hatte die junge Frau in einer Flüchtlingsunterkunft in Garmisch-Partenkirchen kennengelernt. Sie habe aber kein Interesse an einer Beziehung gehabt und seine Avancen zurückgewiesen. Als er im November vergangenen Jahres bei einer Feier gegen ihren Willen Fotos von ihr machte, habe sie ihn zurechtgewiesen. Am nächsten Morgen habe er der 21-Jährigen am Eingang der Unterkunft aufgelauert, als sie auf dem Weg zur Arbeit war - und ihr "ohne Vorwarnung mehrfach mit dem Handbeil von hinten auf ihren Kopf geschlagen", so das Gericht.
Persönlichkeitsstörung ohne Auswirkung auf Schuldfähigkeit Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Er habe das Recht der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung negiert, seine Motive seien "unterste Schublade", sagte der Vorsitzende Richter.
Die von einem Gutachter diagnostizierte Persönlichkeitsstörung des Angeklagten habe sich nicht auf seine Schuldfähigkeit ausgewirkt. Allerdings sei deshalb eine besondere Schwere der Schuld nicht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Gerichtsmediziner habe die Kopfwunden der Frau als Zertrümmerungszone beschrieben, sagte der Staatsanwalt. Sie sei vor dem Krieg geflohen und habe in Deutschland einen "unfassbar brutalen Tod" gefunden.