Nach zweiter Abschiebung in den Libanon Clanchef Miri flog schon wieder in die Türkei
Kurz nach seiner Abschiebung hatte Ibrahim Miri den Libanon wieder verlassen. Die Clangröße nahm nach SPIEGEL-Informationen einen Flug in die Türkei - und wurde prompt nach Beirut zurückgeschickt.
Von Hubert Gude und Roman Lehberger
Freitag, 29.11.2019 15:27 Uhr
Am vergangenen Samstag war Ibrahim Miri erst in den Libanon abgeschoben worden - kurz darauf war er schon wieder weg. Nach SPIEGEL-Informationen hat Miri den Libanon am Mittwoch vorübergehend Richtung Türkei verlassen.
Der 46-Jährige flog demnach mit einem libanesischem Pass von Beirut nach Istanbul. Dort angekommen verweigerten ihm die türkische Polizei allerdings die Einreise. Nach SPIEGEL-Informationen soll der Ex-Boss der Rockergruppe "Mongols MC Bremen" Widerstand geleistet haben, als er nach Beirut zurückfliegen sollte. Erst im zweiten Anlauf soll es gelungen sein, ihn zurück in den Libanon zu schicken. In der Nacht zum Donnerstag landete Miri schließlich erneut in Beirut - zum dritten Mal innerhalb weniger Monate.
Der Fall der nach einer Abschiebung im Sommer zurückgekehrten Unterweltgröße hatte in Deutschland die Öffentlichkeit empört (mehr über den Fall lesen Sie hier). Miri, der sich über dreißig Jahre unrechtmäßig im Land aufhielt und zahlreiche Straftaten beging, ließ sich trotz einer verhängten Einreisesperre zurück nach Deutschland schleusen. Ende Oktober tauchte er wieder in Bremen auf und stellte einen zweiten Asylantrag.
In seiner Anhörung erklärte Miri, im Libanon um seine Sicherheit zu fürchten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehnte den Antrag als offensichtlich unbegründet ab. Dass dem Intensivtäter im Libanon aufgrund einer angeblichen Familienfehde Gefahr für Leib und Leben drohe, glaubten ihm die Behörden nicht.
Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte den Fall zur Chefsache erklärt und als "Lackmustest für die wehrhafte Demokratie" bezeichnet. Nach entsprechenden Gerichtsentscheidungen wurde der Clanchef, der in Deutschland offiziell als staatenlos gemeldet war, im Rekordtempo erneut außer Landes gebracht. Hinter den Kulissen hatte sich deutsche Stellen für eine reibungslose Kooperation mit der libanesischen Grenzbehörde eingesetzt.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Ibrahim Miri wurde 2019 abgeschoben - Clan-Chef will sich zurück nach Deutschland klagen
18.05.2021 - 15:09 Uhr
Bremen – Dreister geht es nicht!
Der mehrfach vorbestrafte Clan-Chef Ibrahim Miri (48) will sich wieder zurück nach Deutschland klagen. Das Verwaltungsgericht Bremen verhandelt am 12. Juli insgesamt drei Klagen des Verbrechers, der zuletzt im November 2019 abgeschoben wurde!
Gerichtssprecher Jens Bogner zu BILD: „Die Kammer hat kein persönliches Erscheinen des Klägers angeordnet.“
Heißt: Miri wird vor Gericht von seinem Anwalt vertreten, darf für das Verfahren nicht nach Deutschland kommen!
Worum geht es?
Zwei Klagen richten sich gegen Miris beiden bisherigen Abschiebungen und ein Einreise- und Betretungsverbot der Bundesrepublik Deutschland. Mit einer Dritten versucht der 18 Mal u.a. wegen Hehlerei, Raub und Drogenhandel vorbestrafte Miri ein Besuchsrecht seiner Familie in Deutschland zu erstreiten. Er wolle seine Lebensgefährtin, seine Mutter und zwei minderjährige Kinder in Bremen besuchen, so das Gericht.
Nach der ersten Rückführung im Juli 2019 tauchte Miri im Oktober mithilfe von Schleppern wieder in der Hansestadt auf. Er stellte einen Asylantrag, kam gleichzeitig in Abschiebehaft. Nach Abschluss des Verfahrens wurde er Ende November abgeschoben und den Behörden in Beirut übergeben.
Die beiden Klagen gegen die Abschiebungen reichte Miri bereits im Jahr 2019 ein, die auf Besuchsrecht erreichte das Bremer Gericht jetzt im Mai.
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Jetz bitte einmal Klartext für alle : Wie schafft man es, in ein Land als Abgeschobener wieder hineinzukommen ? Welche Reiseroute ? Über welches Schengen-Land war das möglich? Wieviel Kohle hat das gekostet an Bestechungsgeldern ? Warum nach Bremen ? Hätte auch BER sein können, warum ist klar. Worüber diskutieren wir hier eigentlich ? Sind Gerichtsurteile wertlos in einigen Bundesländern ? Mehr neue unnötige Fragen als Antworten. Wie fühlen sich ehrliche und anständige Menschen mit Aufenthaltstitel ?
In einem Bericht war zu lesen, dass Miri Helfer in der Türkei hatte und über Schleuser (evtl. Balkanroute?) erneutr einreiste, ohne Pass oder sonstigen Papieren. Er weiß wie es geht und Geld spielt vermutlich keine Rolle und bei Illegaler Einreise gibt es max. 3 Jahre Haftstrafe
Einreisesperren für Abgeschobene gelten auch nur befristet (5 Jahre) , so ein Urteil des BGH von 2013, wobei es nochmal Regelungen für Straftäter gibt. Aber: Es gibt aber auch die Betretenserlaubnis als Alternative, mit dieser kann man die Sperre kurzfristig aufheben, während einer Einreisesperre, also innerhalb der 5 Jahre der Sperre, die kann man jederzeit beantragen.
Also bewegt sich alles im Rahmen der Gesetze. Darüber staunen sicher nicht nur Menschen mit ordentlichen Aufenthaltstiteln, denn im Grunde könnte man sich die enormen Kosten für Abschiebungen sparen und der Sinn und Zweck erschließt sich nicht, diese dann durchzuführen, wenn ein Schuh immer zwischen der Tür steht und diese aufhält.
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Gericht: Abschiebungen waren rechtswidrig - Chef Miri muss trotzdem draußen bleiben
Von: ASTRID SIEVERT 12.07.2021 - 19:26 Uhr
Bremen – Das war wohl nix! Anderthalb Jahre nach der spektakulären zweiten Abschiebung des mehrfach vorbestraften Clan-Chefs Ibrahim Miri (48) wollte er vor dem Verwaltungsgericht mit vier Klagen seine Rückkehr nach Deutschland erstreiten.
Doch die Richter machten ihm Montag vor dem Verwaltungsgericht Bremen einen dicken Strich durch die Rechnung:
Die beiden Abschiebungen waren zwar rechtswidrig, urteilten die Richter. Doch seine Klagen auf eine „Betretungserlaubnis für das Bundesgebiet“, um seine Lebensgefährtin (34), Sohn (13), Tochter (19 Monate) und Mutter in Bremen besuchen zu können, wies das Gericht ab.
Auch seine Klage gegen ein siebenjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot, das Innensenator Ulrich Mäurer (69, SPD) verhängt hatte: Abgewiesen!
Heißt: Miri hätte wegen Fehlern in der Vorgehensweise so zwar nicht abgeschoben werden dürfen. Wiederkommen nach Deutschland darf er aber trotzdem nicht!
Der Richter: „Zwingende Gründe bei familiären Belangen liegen nicht vor. Aber der Kläger ist weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.“
Das Vertrauen deutscher Behörden in den Kriminellen ist hin!
Miri hat 18 Vorstrafen u. a.: Hehlerei, Raub, bandenmäßiger Drogenhandel, organisierte Schwerkriminalität. Bei der Polizei gilt er als Verdächtiger bei rund 150 Straftaten.
Nach der ersten Abschiebung reiste er im Juli 2019 wieder ein. Asylantrag abgelehnt. Im November 2019 wurde er wieder in den Libanon abgeschoben, weil er erneut straffällig geworden war.
„Er hat mir versichert, dass Schluss ist mit der Kriminalität“
► Im Zeugenstand warb seine Lebensgefährtin Ariana B. (34, Hotelfachfrau) aus Hamburg für Miris Rückkehr: „Er hat mir versichert, dass Schluss ist mit der Kriminalität.“
Ariana B. weiter: „Unser Sohn wuchs schon jahrelang ohne seinen Vater auf, weil er im Gefängnis war und wir uns deshalb trennten. Wir fanden wieder zueinander. Jetzt soll nicht auch noch unsere Tochter ohne Papa aufwachsen.“
Das muss sie die nächsten Jahre wohl. Und wird erfahren, dass nicht etwa die Behörden Schuld daran sind...
Miris Anwälte wollen Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, notfalls durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof klagen.
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