Pfalz-Ticker Zweibrücken: Frau erschossen – Ex-Freund festgenommen
[Aktualisiert 18:05 Uhr] Wie die Staatsanwaltschaft zuerst für sich behalten hat, ist bereits am Sonntag eine 51 Jahre alte Frau in einer Wohnung in Zweibrücken mutmaßlich erschossen worden. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln gegen einen 48 Jahre alten Mann aus Zweibrücken. Entsprechende Informationen der RHEINPFALZ bestätigte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag.
Haftbefehl wegen Totschlags
Der Beschuldigte habe am Montag die Polizei verständigt und mitgeteilt, seine Ex-Freundin leblos auf der Couch seines Wohnzimmers gefunden zu haben. In der Hand habe sie eine Schusswaffe gehalten. Der 48-Jährige gab an zu vermuten, dass sich die Frau mit der Waffe selbst getötet hatte. Während der Ermittlungen richtete sich der Verdacht allerdings gegen den 48-Jährigen. Er wurde festgenommen und am Dienstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der erließ Haftbefehl wegen Totschlags. Der Beschuldigte sitzt nun in Untersuchungshaft. Unterdessen wurde die Leiche der Frau obduziert – sie starb an den Folgen eines einzigen Schusses aus der Waffe des Verdächtigen, die dieser illegal besaß. Das Opfer lebte in Zweibrücken, aber nicht in der Wohnung des Verdächtigen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
In diesem Haus wurde die 51-Jährige erschossen. ( Foto: oy)
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Tote Frau in Zweibrückener Wohnung: Obduktion liefert wichtige Erkenntnis
Die 51 Jahre alte Frau, die ihr Leben am 6. Oktober in einer Wohnung am Mannlichplatz verlor, starb durch einen einzigen Schuss, der sofort zum Tod führte. Die Obduktion brachte den Ermittlern eine weitere wichtige Erkenntnis. Die Leichenschau ergab nämlich, dass aus der illegalen Waffe zirka zwei Stunden vor Mitternacht gefeuert wurde.
Die Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, dass das vorläufige Obduktionsergebnis inzwischen vorliegt. Ein schriftliches Gutachten der Rechtsmediziner werde folgen. Nach diesem vorläufigen Untersuchungsergebnis stehe fest, dass die Frau von einem einzigen Schuss getroffen wurde und dass dieser Schuss direkt zum Tod führte. Nach Einschätzung der Rechtsmediziner „dürfte sich die Tat um zirka 22 Uhr ereignet haben“, so die Staatsanwaltschaft. Diese Zeitangabe hätten auch Zeugen aus der Nachbarschaft gemacht. Zwei Frauen hatten gegenüber der Polizei und der RHEINPFALZ ausgesagt, dass sie an jenem Sonntagabend zwischen 21.30 und 23 Uhr einen einzigen lauten Knall gehört hätten. Diese Wahrnehmung hätten sie unabhängig voneinander gemacht; die Zeuginnen leben in verschiedenen Wohnungen.
Einige Nachbarn hören nichts
Andere Nachbarn hatten gegenüber Polizei und RHEINPFALZ ausgesagt, nichts gehört zu haben. Manche schlossen sogar aus, dass in der Nacht von Sonntag auf Montag ein Schuss fiel. Einer sagte: „Das hätte ich auf jeden Fall gehört.“
Die Leichenschau hat aber ergeben, dass der Schuss gefallen sein muss. Dabei bestimmte die Rechtsmedizin auch den Näherungswert für den Zeitpunkt.
Auf Nachfrage teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie derzeit eine Selbsttötung nicht völlig ausschließen kann. Allerdings sei eine Selbsttötung sehr unwahrscheinlich. Der Schusskanal spreche dagegen. Die Ergebnisse ergänzender Untersuchungen, die die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben habe, stünden noch aus. Wenn die Schmauchspuren, die der Schuss hinterlassen hat, analysiert seien, könne man mehr sagen. Laut Staatsanwaltschaft gibt es keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass eine dritte Person zur Tatzeit in der Wohnung anwesend oder gar am Geschehen beteiligt war. Hinsichtlich des Tathergangs liegen „noch keine neuen Erkenntnisse vor“, so die Strafverfolger. Sie erwarten neue Erkenntnisse aus den Ergebnissen der weiteren Untersuchungen. Die Ermittler hoffen, den Fall im Laufe der kommenden Woche klarer zu sehen.
Verdächtiger und Opfer kennen sich
Wie berichtet, meldete sich am Montag, 7. Oktober, ein 48 Jahre alter Mann, der in einer Dachwohnung am Mannlichplatz wohnt, bei der Polizei. Er gab an, dass er am Morgen in seinem Wohnzimmer seine Ex-Freundin erschossen auf der Couch vorgefunden habe. Den Ermittlern zufolge gab der Wohnungsmieter an, die Frau habe sich selbst getötet. Sehr bald aber verdächtigte die Kripo den Mieter, den Tod der Frau verursacht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft besaß der Mann eine illegale Waffe. Aus dieser fiel der tödliche Schuss.
Das Geschoss soll, wie die RHEINPFALZ erfuhr, nahe des Herzens in den Brustkorb der Frau eingedrungen sein, den Körper durchschlagen haben und danach in die Couch eingedrungen sein. Der mutmaßliche Täter und das Opfer kannten sich, vor gut einem Jahrzehnt sollen beide ein Paar gewesen sein. Das Opfer soll in jungen Jahren aus Russland nach Deutschland gekommen und seit den 1990er Jahren hier gelebt haben. Bei dem mutmaßlichen Täter soll es sich um einen Zweibrücker handeln, der auch hier aufwuchs. |oy
18. Juni 2020 Zweibrücken Ein 49-jähriger Zweibrücker ist am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung und illegalen Waffenbesitzes vom Schöffengericht des Amtsgerichts Zweibrücken verurteilt worden. Er soll seine 51-jährige Ex-Lebensgefährtin, mit der er am 6. Oktober 2019 in seiner Wohnung am Zweibrücker Mannlichplatz gezecht hatte, versehentlich mit einem Schuss in die Brust getötet haben.