Vergewaltigungen und schwere sexuelle Missbräuche: 71-jähriger Mann aus Saarwellingen gesteht in 97 Fällen
Do., 26. September 2019, 15:27 Uhr
Ein 71-jähriger Mann aus Saarwellingen wird von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken angeklagt, in einem Zeitraum von etwa 3,5 Jahren zahlreiche Kinder sexuell missbraucht und in einigen Fällen sogar vergewaltigt zu haben. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft hat der 71-Jährige die Tatvorwürfe in 97 Fällen umfassend eingestanden.
71-Jähriger wegen sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung angeklagt
Seit Ende Juli sitzt ein 71-jähriger Mann aus Saarwellingen in Untersuchungshaft. Ihm werden unter anderem zahlreiche sexuelle Missbräuche vorgeworfen. Im Einzelnen hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen den 71-Jährigen wegen folgender Straftaten Anklage vor dem Landgericht Saarbrücken erhoben:
• sexueller Missbrauch von Kindern in zehn Fällen
• Schwerer sexueller Missbrauch in 87 Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung in drei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern und in allen Fällen in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornographischer Schriften.
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat der nicht vorbestrafte Angeschuldigte die Tatvorwürfe bereits umfassend eingestanden.
Sexuelle Missbräuche erstrecken sich auf etwa 3,5 Jahre
Der angeschuldigte 71-Jährige soll die Taten im Zeitraum zwischen dem 15.12.2015 bis zum 07.06.2019 begangen haben. In dieser Zeit war der Angeschuldigte als Fahrer eines Unternehmens beschäftigt, das unter anderem Fahrdienste für einen integrativen Kindergarten in Saarwellingen mit einem Kleinbus ausführte. In seiner Funktion als Fahrer kam der 71-Jährige mit den geschädigten Kindern in Kontakt.
Da die missbrauchten Kinder laut Angaben der Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind gegen den Angeschuldigten auszusagen, werde der Tatnachweis auch anhand der vom Angeschuldigten alleine erstellten Fotografien und Videoaufzeichnungen, auf denen er selbst häufig bei der Tatbegehung abgebildet ist, geführt.
Zu den Einzelheiten der Taten erteilt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Opfer keine Auskunft.
Gutachterin zur Beurteilung der Schuldfähigkeit beauftragt
Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wurde inzwischen eine Gutachterin beauftragt, den Angeschuldigten hinsichtlich seiner Schuldfähigkeit und des Vorliegens der Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu begutachten.
Verwendete Quellen: • Angaben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 26.09.2019