Mord in Kirchborchen: Staatsanwalt fordert lebenslang, Verteidigung will Freispruch
am Mittwoch, 17.03.2021
Im Prozess um den Mord in Kirchborchen haben Staatsanwalt und Verteidiger ihre Plädoyers gehalten. Das geforderte Strafmaß könnte nicht weiter auseinander liegen. Der Ankläger hält lebenslang für angemessen, die Verteidigung dagegen Freispruch.
Über eine Stunde hat der Staatsanwalt seine Sicht der Dinge dargestellt. Er ist sicher, dass die Angeklagte ihre Mutter aus Habgier erschlug, um an ihr Geld zu kommen. Außerdem will der Staatsanwalt die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen. Dann wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich.
Er begründete die zusätzliche Forderung damit, dass die Angeklagte über eine lange Zeit immer wieder ihren Ehemann als Mörder ihrer Mutter beschuldigt habe. Dabei gebe es keinen Hinweis auf seine Täterschaft.
Das sieht die Verteidigung vollkommen anders. Aus ihrer Sicht ist die Schuld der Angeklagten nicht zweifelsfrei bewiesen. Das Urteil soll kommende Woche fallen.
Mord in Borchen: Angeklagte erhält lebenslange Freiheitsstrafe
am Montag, 22.03.2021
Im Prozess um den Mord an einer alten Frau in Borchen-Kirchborchen ist am Nachmittag das Urteil gefallen. Das Landgericht Paderborn verhängte gegen die Angeklagte lebenslänglich wegen Mordes aus Habgier.
Die Richter halten es für erwiesen, dass die 47-Jährige im Herbst 2019 ihre Mutter erschlug. Dafür sprachen unter anderem die Spurenlage an der Leiche, die nicht plausiblen Erklärungen der 47-jährigen Angeklagten sowie ihre hohen Spielschulden. Die vom Staatsanwalt beantragte besondere Schwere der Schuld stellten die Richter aber nicht fest.
Die Verteidiger sahen im Prozess dagegen Zweifel an der Schuld ihrer Mandantin und halten den Ehemann der Abgeklagten für den Täter. Sie hatten deshalb Freispruch gefordert.