Tatverdächtiger festgenommen Ehemann findet Frau (79) tot im Keller
von: Sven Hadon, STEFAN TRETROPP und Julia Heinke veröffentlicht am 20.09.2019 - 08:53 Uhr
Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) – Als er nach Hause kam, fand er seine Ehefrau (79), rief den Notarzt – doch es war zu spät, auch die Reanimationsversuche waren vergebens. Die Rentnerin erlag ihren schweren Verletzungen – getötet im eigenen Haus.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Tötungsdelikt in Güstrow : Seniorin in Einfamilienhaus erschlagen
HAFTANTRAG GESTELLT Verdächtiger schweigt nach Mord an Güstrower Rentnerin Ein 43 Jahre alter Mann soll in Güstrow eine Rentnerin umgebracht haben. Der Bekannte der Familie, ein Asylbewerber aus der Ukraine, wurde kurz nach der Tat gefasst, schweigt nun aber. (...)
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Verbrechen in Güstrow: Seniorin mit Gartenschere getötet – Taubstummer Asylbewerber festgenommen und geständig
Epoch Times23. September 2019 Aktualisiert: 23. September 2019 9:24
Als der Ehemann nachmittags nach Hause kam, fand er seine sterbende Ehefrau im Keller vor. Sie war einem Verbrechen zum Opfer gefallen. Den Täter kannte das Paar persönlich.
Polizeibekannt, hochaggressiv und ausreisepflichtig – doch die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern schafften es trotz mehrerer Versuche nicht, Oleh T. in die Ukraine abzuschieben.
Dann führten Nachbarn die Polizei auf die Spur des 43-Jährigen. Ein Verbrechen war in einer netten Eigenheimsiedlung in der 30.000-Einwohner-Stadt rund 40 Kilometer südlich von Rostock geschehen.
Donnerstag, 19. September, in Güstrow Erika H. (79) war an diesem Morgen noch zum katholischen Gottesdienst gegangen. Anschließend traf sich die alte Dame noch mit anderen Gemeindemitgliedern zu Kaffee und Kuchen.
Ihr Ehemann hatte am Nachmittag Bekannte besucht und kam erst gegen 16.50 Uhr nach Hause zurück. Seine Frau fand er im Keller des Hauses, schwer verletzt. Er alarmierte den Rettungsdienst und auch die Polizei. Doch der Notarzt konnte nichts mehr machen. Trotz Reanimationsversuchen verstarb Erika H. noch vor Ort.
Die Festnahme des Oleh T. Mehrfach bereits hatte Erika H. dem taubstummen ukrainischen Asylbewerber Oleh T. kleine Zuwendungen gegeben haben, kleine Geldbeträge oder Lebensmittel etwa, wie die „Bild“ berichtet. Unklar ist bisher, ob die Seniorin den Mann von ihrem früheren Job in einer Gehörlosenschule kannte.
Bald schon nach dem Auffinden der Rentnerin geriet Oleh T. in Tatverdacht, wurde in seiner Unterkunft festgenommen.
Er hat mit der Hilfe eines Gebärden-Dolmetschers ein umfassendes Geständnis abgelegt.“
(Harald Nowack, Staatsanwalt, Rostock)
Wie die „Bild“ erfahren hatte, soll der Mann wohl nach Geld und Lebensmitteln im Keller der Frau gesucht haben, als er vermutlich von der alten Frau überrascht wurde.
Wie Staatsanwalt Nowack erklärte, hatte der Mann in seinem Geständnis angegeben, die Frau mit einer Gartenschere getötet zu haben. Warum, das hatte er jedoch nicht mitgeteilt. (sm)
Polizei 24.09.2019 11:54 1.886 Totschlag mit Gartenschere: Mutmaßlicher Täter sollte abgeschoben werden Tatverdächtiger von Güstrow seit März ausreisepflichtig
Schwerin/Güstrow - Nach dem gewaltsamen Tod einer 79-jährigen Rentnerin in Güstrow hat das Innenministerium bestätigt, dass der mutmaßliche Täter im Mai abgeschoben werden sollte.
Kripo und Spurensicherung waren am Tatort im Einsatz.
Die Abschiebung scheiterte jedoch an fehlenden Papieren, wie eine Ministeriumssprecherin am Dienstag sagte. Demnach war der Ukrainer seit März ausreisepflichtig.
Der 43-Jährige hatte nach der Tat vorige Woche ein Geständnis abgelegt. Er hatte eingeräumt, die Frau in ihrem Wohnhaus erschlagen zu haben.
Wie die Polizei mitteilte, hatte der 43-Jährige die Frau flüchtig gekannt: Ihre Familie hatte dem Asylbewerber mehrmals Zuwendungen zukommen lassen.
Der Verdächtige gab außerdem an, die 79-Jährige mit einer Gartenschere erschlagen zu haben.
Der Mann sitzt nun in Untersuchungshaft. Das Motiv ist bislang nicht bekannt.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Asylbewerber gesteht Tötung einer Rentnerin in Güstrow
Im Prozess um die Tötung einer 79-Jährigen aus Güstrow hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er habe die Frau umgebracht, weil sie eine Lüge über ihn verbreitet hätte. dpa 14.05.202013:04 Uhr
Rostock. Mit einem Geständnis noch vor der Verlesung der Anklage hat am Donnerstag vor dem Landgericht Rostock der Prozess gegen einen 44-jährigen Mann wegen Totschlags an einer 79 Jahre alten Rentnerin in Güstrow begonnen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Asylbewerber aus der Ukraine vor, im September 2019 die Frau in ihrem Einfamilienhaus getötet zu haben, weil sie ihm kein Geld oder Lebensmittel geben wollte. Er kannte die Frau von früheren Gelegenheiten, bei denen sie ihm kleine Geschenke gemacht hatte. Nach Angaben des Angeklagten brachte er die Frau um, weil sie über ihn die Lüge verbreitet habe, er habe bei ihr gebettelt. Der Mann ist gehörlos. Seine Angaben werden deshalb zweifach übersetzt.
Laut Anklage suchte der 44-Jährige die Frau am Tattag auf. Als er abgewiesen wurde, warf er eine Gehwegplatte gegen die inzwischen wieder geschlossene Haustür. Als die Rentnerin versuchte, die offene Kellertür zu schließen, traf sie erneut auf den Angreifer. Dort habe er sie mit mindestens fünf Schlägen und Stichen mit einer Gartenschere getötet, berichtete der 44-Jährige. Vor der Tat habe er zehn Dosen Bier getrunken. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft.
RENTNERIN MIT GARTENSCHERE GETÖTET: 44-JÄHRIGER ZU LANGER HAFT VERURTEILT Rostock - Wegen der Tötung einer 79-jährigen Rentnerin in Güstrow hat das Landgericht Rostock einen 44 Jahre alten Angeklagten wegen Totschlags zu zwölf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Das Gericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass der taubstumme Mann die Frau im September vergangenen Jahres im Kellereingang ihres Hauses mit der Gartenschere umgebracht hat.
Offenbar wollte die ehemalige Lehrerin an der Gehörlosenschule in Güstrow den Ukrainer, der in einem Flüchtlingsheim der Stadt wohnte, nicht finanziell unterstützen, wie sie es bei früheren Gelegenheiten getan hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Gefängnis beantragt, ein Rechtsanwalt der Hinterbliebenen sogar lebenslange Haft. Der Verteidiger hielt zehn Jahre Haft für angemessen.
Die Rentnerin kannte den Angeklagten seit 2016 durch ein zufälliges Treffen in der Stadt, als er sie um Hilfe bat.
Danach suchte er sie mehrmals in ihrem Haus auf, trotz der Bedenken des Ehemannes. Am Tag der Tat war die Rentnerin allein zuhause und wollte den Angeklagten nicht an der Haustür hereinlassen, was diesen wütend werden ließ, so der Vorsitzende Richter.
Als sie auch die Kellertür an der Seite des Hauses verschließen wollte, muss sie auf den Angeklagten gestoßen sein. Erbost über die Zurückweisung, habe er sie mit einer herumliegenden Gartenschere getötet.
Laut einem Bericht der Gerichtsmedizin fügte der Angeklagte der Frau, die ihm körperlich vollkommen unterlegen war, mindestens 15 Verletzungen am Kopf, am Oberkörper und an den Armen zu. Danach ging er einkaufen, wobei er eine Bekannte traf, mit der er sich normal gelaunt unterhielt.
Der Angeklagte hatte in einem Geständnis zu Beginn des Prozesses behauptet, er habe die Rentnerin schon lange töten wollen, weil sie Lügen über ihn verbreitet habe.
Das hielt das Gericht für falsch. Dem 44-Jährigen fehle es an Empathie, er sei latent aggressiv und leicht erregbar, aber kaum in der Lage, seinen Ärger über längere Zeit zu konservieren. Das Gericht verurteilte ihn wegen Totschlags, weil Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedere Beweggründe nicht festgestellt wurden.
In seinem letzten Wort am vorletzten Prozesstag hatte der Angeklagte erklärt, er werde sich umbringen, falls er zu zehn oder mehr Jahren Haft verurteilt würde.
Er sei doch kein Schwerverbrecher. Das Urteil nahm er hingegen relativ ruhig zur Kenntnis.