Medienbericht zur Asylaffäre Anklage gegen Bremer Ex-BAMF-Chefin
Stand: 18.09.2019 07:26 Uhr
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Das BAMF in Bremen soll jahrelang zu Unrecht Asylanträge bewilligt haben. Geht es nach den Staatsanwälten, müssen sich die frühere Leiterin sowie zwei Anwälte dafür laut einem Medienbericht vor Gericht verantworten.
Die Bremer Staatsanwaltschaft hat einem Medienbericht zufolge beim Landgericht Anklage gegen die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhoben. Die Ermittler werfen der Beamtin vor, in fast hundert Fällen gegen Gesetze verstoßen zu haben, wie der "Spiegel" berichtete. Auch gegen zwei Rechtsanwälte wurde demnach Anklage erhoben.
Verstöße und Bestechlichkeit?
Im April 2018 war bekannt geworden, dass die Bremer BAMF-Außenstelle zwischen 2013 und 2016 in mindestens 1200 Fällen Asylanträge zu Unrecht bewilligt haben soll. Gegen die frühere Leiterin der Behörde, Ulrike B., und weitere Beschuldigte wurden Ermittlungen eingeleitet. Ulrike B. werde insbesondere Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung sowie Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vorgeworfen. Zudem werde die Ex-Bamf-Leiterin der Bestechlichkeit beschuldigt, da sie auf Kosten eines Anwaltes in wenigen Einzelfällen in einem Hotel übernachtet haben soll.
Chronologie der BAMF-Affäre- Was passierte wirklich?
Viele Vorwürfe im BAMF-Skandal ließen sich nicht erhärten. Was tatsächlich passierte, hat tagesschau.de zusammengestellt.
250 Seiten Anklageschrift
Den beiden angeklagten Rechtsanwälten, Irfan C. und Cahit T., wirft die Bremer Anklagebehörde laut "Spiegel" vor, bei der mutmaßlichen Manipulation der Asylverfahren "gewerbsmäßig" gehandelt zu haben.
Die Beschuldigten haben die Vorwürfe demnach bislang bestritten und angegeben, ausgelegte Hotelkosten seien stets zurückerstattet worden. Das Landgericht Bremen müsse nun über die Zulassung der mehr als 250 Seiten langen Anklageschrift entscheiden. Gegen drei weitere BAMF-Mitarbeiter sowie weitere Verdächtige dauerten die Ermittlungen an.
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BAMF-Skandal Berufsverbote gegen Anwälte beantragt
von Tanja Podolski
23.09.2019
Im sogenannten BAMF-Skandal hat die Staatsanwaltschaft gegen die angeklagten Asylrechtler auch vorläufige Berufsverbote beantragt. Mit Entscheidungen vom LG Bremen ist erst Anfang 2020 zu rechnen.
Die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen hat gegen die beiden angeschuldigten Anwälte im sogenannten Skandal um die Bremer Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch vorläufige Berufsverbote beantragt. Das Landgericht (LG) Bremen wird über die Anträge voraussichtlich erst Anfang kommenden Jahres entscheiden. Da es nicht um eine Haftsache gehe, sei die Entscheidung nicht eilbedürftig, erklärte ein Sprecher des Gerichts gegenüber dpa.
Nach langen Ermittlungen hatte die StA Bremen in der vergangenen Woche Anklage wegen mutmaßlicher Manipulationen gegen die Ex-Leiterin der Außenstelle sowie zwei Rechtsanwälte aus Hildesheim in Niedersachsen erhoben. Sie werden beschuldigt, Flüchtlinge systematisch vor der Abschiebung bewahrt oder ihnen einen besseren Aufenthaltsstatus beschafft zu haben. Angeklagt sind 121 Straftaten.
Zugleich fordert die Staatsanwaltschaft ein vorläufiges Berufsverbot für die beiden Anwälte. Auch darüber muss das LG befinden. Dieser Antrag sei zwar dringlicher, sagte Gerichtssprecher Gunnar Isenberg. Aber auch er könne erst behandelt werden, wenn sich das Gericht insgesamt einen Überblick über die Anklageschrift verschafft habe. "Das wird dieses Jahr nicht mehr passieren", so der Sprecher. "Schwieriger und seltener Weg"
Ein Berufsverbot sei durchaus eine harte Maßnahme, erklärte die StA auf LTO-Nachfrage. "Die Anklage richtet sich aber auf die Begehung von Straftaten aus der Berufsausübung heraus", so Frank Passade, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Da die angeklagten Straftaten unter Verletzung der mit der Stellung eines Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege verbundenen Pflichten begangen worden sein sollen, seien derartige Pflichtverletzungen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft auch in Zukunft zu erwarten.
Ein Richter kann nach § 132a Strafprozessordnung ein vorläufiges Berufsverbot beschließen, wenn dringende Gründe dafür sprechen, dass ein Berufsverbot angeordnet werden wird. Das ist nach § 70 Strafgesetzbuch der Fall, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen lässt, dass er bei weiterer Ausübung des Berufs erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art begehen wird.
"Der Antrag auf Erlass eines vorläufigen Berufsverbotes ist in der Praxis ein sehr schwieriger und seltener Weg", erklärt Martin Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln. "Der Weg ist durchaus gangbar, wenn es dringende Gründe dafür gibt, die mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 Grundgesetz abzuwägen sind." Bekannt seien solche Gründe im Zusammenhang mit Geld, wie zB. Untreue.
Die vermuteten Missstände bis hin zur Korruption hatten 2018 ein schlechtes Licht auf die Bremer Außenstelle, das BAMF in Nürnberg und das Asylwesen geworfen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte Angaben des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, wonach die Ermittlungen weiterliefen und sogar ausgeweitet worden seien. Im Fokus seien nun acht BAMF-Mitarbeiter, darunter ein mittlerweile pensionierter Vorgesetzter der Bremer Amtsleiterin, sagte ein Sprecher. Auch gegen einen weiteren Rechtsanwalt und eine Anwältin werde ermittelt.
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