Gerichtsprozesse Berlin 11.09.2019 11:34 715 Muss Deutschland IS-Kämpfer zurückholen? Gericht hat entschieden Bundesregierung muss deutschen IS-Kämpfer nicht zurückholen
Berlin - Die Bundesregierung muss einen deutschen Staatsangehörigen, der sich der Terrororganisation IS anschloss und nun vermutlich von Kurden in Syrien gefangen gehalten wird, nicht nach Deutschland zurückholen.
Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren bereits am Freitag, wie am Dienstagabend mitgeteilt wurde. Der Vater des Mannes versuchte, im Namen seines Sohnes per Gericht durchzusetzen, dass die Bundesregierung aktiv wird.
Eine Anwältin des Vaters argumentierte, dem Sohn drohe im Fall seiner Überstellung an die syrische Regierung oder den Irak Folter oder die Todesstrafe.
Das Gericht wies den Eilantrag ab. Er sei unzulässig, weil der Vater keine schriftliche Prozessvollmacht des Sohnes habe. Zudem solle sich der Sohn von seinem Vater losgesagt haben, sodass unklar sei, ob der Antrag überhaupt im Interesse des Sohnes sei.
Der Antrag sei auch deswegen unbegründet, weil er auf etwas Unmögliches gerichtet sei, da der Aufenthaltsort des Sohnes unbekannt und derzeit nicht zu klären sei.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Bundesregierung im Juli aufgefordert, Angehörige eines IS-Kämpfers nach Deutschland zurückzuholen. Dabei ging es um eine Frau und ihre drei Kinder, die in einem syrischen Flüchtlingslager leben. Die juristische Auseinandersetzung dauert noch an.
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