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Großbritanien: Ehemann "überrascht" Frau mit Messerangriff | Urteil wegen versuchten Mordes
Donnerstag, 05. September 2019 Bizarrer Mordversuch Mann "überrascht" Frau mit Messerangriff
Eine Ehefrau in Großbritannien rechnet mit einer schönen Überraschung, doch dann kommt alles ganz anders. Ihr eigener Mann rammt ihr ein Messer in den Körper. Nun muss er sich wegen versuchten Mordes verantworten.
Es gibt viele Dinge, mit denen man seinen Ehepartner überraschen kann - ein romantisches Abendessen zum Beispiel. Beinahe tödliche Messerattacken gehören nicht dazu.
Wie unter anderem der britische "Daily Mirror" berichtet, sagte Shaun May aus Royal Tunbridge Well eines Morgens zu seiner Frau Laura im Bett, dass er ein Geschenk für sie habe. In ihrer Aussage vor Gericht schilderte sie, dass er ihr ein Geschirrtuch über die Augen legte. Anschließend stach er mit einem Küchenmesser in ihre Schulter.
Zuerst dachte sie, dass die Überraschung vielleicht ein Hund sei. Doch dann spürte die Frau einen heftigen Schmerz. Als sie verletzt aus dem Bett stieg, sah sie, wie ihr Mann zwei weitere Messer gegen sich selbst richtete. Sie forderte ihn auf, die Messer wegzulegen. Daraufhin gestand der Ehemann, dass er am Vortag seinen Job verloren und deswegen finanzielle Sorgen habe. Seine Frau entgegnete ihm: "Wir werden das durchstehen."
Schließlich fuhr der Ehemann seine Frau ins Krankenhaus. Nach Angaben des Staatsanwaltes hatte sie Glück, dass keine Hauptschlagader getroffen wurde. Noch in der Klinik wurde der Mann festgenommen. Die beiden waren ungefähr ein Jahr miteinander verheiratet, der Ehefrau zufolge hatten sie eine gute Beziehung. Laut "Daily Mirror" war der Messerangriff für sie "völlig unerwartet und ein kompletter Schock". Der Mann wurde nun von einem Gericht wegen versuchten Mordes verurteilt.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*