Der Rechtsanwalt Peter Fahlbusch ist am Samstag in Frankfurt mit dem Menschenrechtspreis der Stiftung Pro Asyl ausgezeichnet worden. Seit fast 20 Jahren kämpft der Jurist für Menschen, die in Abschiebungshaft sitzen. Im Interview spricht er über die Missstände und deren Ursache.
Die Zahlen, die Peter Fahlbusch nennt, sind deutlich: Etwa 1.800 Menschen in Abschiebungshaft hat der Anwalt bisher vertreten, 900 davon saßen zu Unrecht im Gefängnis. Das ergibt eine Fehlerquote von 50 Prozent.
Doch die vielen falschen Entscheidungen sind nicht das einzige Problem, gegen das Fahlbusch kämpft. Dass auch Mütter zusammen mit ihren Kleinkindern in den Gefängnissen untergebracht werden, gleicht für ihn einem Skandal. 2014 hat er vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten, dass Abschiebehäftlinge nicht zusammen mit Straftätern untergebracht werden dürfen.
Für sein Engagement wurde Fahlbusch am Samstag in Frankfurt von Pro Asyl mit dem Menschenrechtspreis ausgezeichnet.
hessenschau.de: Sie haben analysiert, dass jeder zweite Ihrer Mandanten zu Unrecht inhaftiert wurde. Welche Fehler werden gemacht?
Peter Fahlbusch: Das ist wie ein bunter Blumenstrauß, Sie finden alles. Da werden Menschen festgenommen, ohne dass ein Richter vorher entschieden hätte. Menschen werden festgenommen und dann verspätet dem Richter vorgeführt. Sie werden auf Antrag einer unzuständigen Behörde festgenommen. Dann wird den Menschen im Gerichtsverfahren dieser Antrag gar nicht ausgehändigt oder nicht übersetzt. Oder übersetzt, aber in die falsche Sprache.
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„Insbesondere in Frankfurt am Flughafen sind Kleinstkinder, Kleinkinder, Männer und Frauen alle in derselben Einrichtung.“
Zitat von Peter Fahlbusch Zitat Ende
Es werden Menschen inhaftiert, die das Land gar nicht verlassen müssen. Dann ein schrecklicher Skandal: Kinder und Kleinstkinder in Haft. Das darf meiner Meinung nach überhaupt nicht passieren, es geschieht aber immer wieder. Insbesondere in Frankfurt am Flughafen sind Kleinstkinder, Kleinkinder, Männer und Frauen alle in derselben Einrichtung. Das gibt es auch sonst nirgendwo, dass diese Menschen sich in einem Gefängnis befinden.
Es gibt sogar Menschen, die bleiben weiter in Haft, obwohl das Gericht auf eine Beschwerde hin die angefochtene Haftentscheidung aufgehoben hat. Sie werden dann nicht freigelassen. Ich habe gerade aktuell den Fall, da befand sich jemand noch fast zwei Wochen weiter zu Unrecht im Gefängnis, obwohl das Landgericht auf die Beschwerde hin die Haftentscheidung aufgehoben hatte. Wie kann das sein?
hessenschau.de: Sie erheben diese Zahlen seit 2001, die Quote der rechtswidrigen Inhaftierungen hat sich kaum geändert. Wie kann es sein, dass eine solche Situation über Jahre so besteht?
Fahlbusch: Das ist die einzig spannende Frage, die sich in diesem Rechtsgebiet noch stellt. Man kann natürlich grundsätzlich fragen: "Brauchen wir Abschiebungshaft überhaupt?" Das sind ja keine Straftäter, sondern Menschen, die im Gefängnis sind, um sie von A nach B zu bringen. Aber wenn man das mal so hinnimmt, dass unsere Mehrheitsgesellschaft dieses Rechtsinstitut Abschiebungshaft will, dann müsste man ja eigentlich schauen, läuft das ganz gut oder nicht.
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„Das Ganze wird statistisch nicht erfasst. Das ist seit Jahren immer das Gleiche.“
Zitat von Peter Fahlbusch Zitat Ende
Und das wird nicht gemacht. Das Ganze wird statistisch nicht erfasst. Das ist seit Jahren immer das Gleiche. Dann fragt man nach, wieso macht ihr das eigentlich nicht, wo doch sonst hier alles gezählt wird - Bäume und Pflastersteine, die verlegt werden. Der Statistikausschuss sieht dafür kein Bedürfnis, heißt es dann.
So ein rechtsstaatswidriger Befund ist insbesondere mit einer fehlenden Lobby dieser Menschen zu erklären. Da schaut niemand drauf, was hier passiert, weil es möglicherweise auch Menschen sind, die wir hier als Mehrheitsgesellschaft nicht haben möchten, die uns egal sind. Und dann passiert sowas, was wir hier zu beklagen haben. Und das ist bitter.
hessenschau.de: Wo müsste man aus Ihrer Sicht zuerst ansetzen, um diese Fehlerquote zu senken?
Fahlbusch: Ich glaube, was hier dringend notwendig ist, ist, dass das Ganze mal evaluiert wird. Warum läuft es so schlecht, wie es läuft? Und wie erklären wir uns das? Also, Rechtstatsachen-Forschung ist notwendig und bis dahin verlange ich, dass man bei einer fünfzigprozentigen Fehlerquote ein Moratorium macht und sagt, wir setzen das Ganze aus.
Jede dieser rechtswidrigen Inhaftierungen ist ja auch ein Angriff auf uns. Das betrifft uns als Gesellschaft. Das sind eigentlich unsere Gefangenen. Wenn wir meinen, Regeln zu finden, um Menschen einzusperren, um sie von A nach B zu bringen, müssen wir als Gesellschaft dafür sorgen, dass das wenigstens vernünftig läuft. Darum sollten wir auch ein Interesse daran haben, da genau drauf zuschauen.
hessenschau.de: Die Entscheidung darüber, ob die Haft rechtmäßig ist oder nicht, fällt teilweise erst nach Monaten oder Jahren. Was motiviert Sie, trotzdem dafür zu kämpfen?
Fahlbusch: Ich bin auch Teil dieser hier lebenden Gesellschaft und ich fühle mich als Anwalt und als Bürger dieses Lands verpflichtet, darauf zu schauen, was machen wir hier. Sehr häufig werden diese Feststellungen, dass Menschen zu Unrecht inhaftiert wurden, erst dann getroffen, wenn die Menschen gar nicht mehr in Haft sind. Aber diese Verfahren müssen dennoch geführt werden, weil man den Leuten so auch ein Stück Würde zurückgibt.
Dann ist es auch für Menschen wichtig, die eine Rückkehroption haben, das gibt es auch. Menschen, die hier Familie haben, Frauen, Kinder. Wenn die wiederkommen wollen, müssen sie, wenn sie vorher in Haft waren und die Haft rechtmäßig war, die Haftkosten zahlen. Das ist unheimlich teuer: So ein Tag Gefängnis kostet so um die 300 Euro. Und wenn sie drei Monate im Gefängnis waren, haben sie knapp 30.000 Euro Schulden.
Und dann ist es natürlich häufig so, dass jemand von seinem Verfahren, dass er geführt und gewonnen hat, nur noch mittelbar profitiert. Aber für weitere Verfahren von anderen Menschen sind diese Grundsatzentscheidungen wichtig. Das heißt, alle diese Verfahren sind auch dann bedeutsam, wenn sie erst nach Entlassung des jeweils Betroffenen rechtskräftig entschieden werden.
hessenschau.de: Steht Inhaftierten automatisch irgendeine Art Unterstützung zu?
Fahlbusch: Anders als im Untersuchungshaftrecht, wo den Menschen von Tag eins an ein Anwalt zur Seite gestellt wird, gibt es das im Abschiebungshaftrecht nicht. Sie kriegen dort weder an Tag eins noch an Tag 30, noch nach anderthalb Jahren - das ist die Haft-Höchstdauer - einen Anwalt zur Seite gestellt.
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„Sie kriegen dort weder an Tag eins noch an Tag 30 einen Anwalt zur Seite gestellt.“
Zitat von Peter Fahlbusch Zitat Ende
Das müsste der Gesetzgeber dringendst ändern, macht er aber nicht, aus Gründen, die erklärungsbedürftig sind. Wenn die Leute von Tag eins an vernünftig unterstützt würden - anwaltlich, durch Rechtsberatung in den Haftanstalten und so weiter - dann gäbe es diese skandalös hohen fehlerhaften Inhaftierungen nicht. Da bin ich ganz sicher.