Mord an schwangerer Maria (19) Täter soll in die Türkei ausgewiesen werden
04.07.2019 - 15:39 Uhr
Berlin – Im Januar 2015 wurde die hochschwangere Maria P. (19) lebendig verbrannt. Eren T. und Daniel M. wurden unter anderem wegen Mordes zu jeweils 14 Jahren Haft verurteilt. Eren T. soll in die Türkei ausgewiesen werden.
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Verurteilter Mörder im Fall Maria kann abgeschoben werden
04.07.19 | 13:15
Ein türkischer Staatsangehöriger, der im Januar 2015 seine schwangere Ex-Freundin bei lebendigem Leib verbrannte, soll ausgewiesen werden. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte einen entsprechenden Bescheid der Berliner Ausländerbehörde, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Weil der Täter, Eren T., auch zukünftig die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährde, sei die Ausweisung korrekt.
Opfer war im achten Monat schwanger
T. wurde den Angaben des Gerichts zufolge 1995 in Berlin geboren und wuchs in Deutschland auf. Er besitzt jedoch keine deutsche Staatsbürgerschaft. Seine Ex-Freundin Maria P. war im achten Monat schwanger, als er und ein Mittäter sie töteten. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.
Die junge Frau war am späten Abend des 22. Januar 2015 zusammengeschlagen und mit einem Brotmesser in den Bauch gestochen worden. Anschließend wurde sie nach Aussage von zwei Brandgutachtern in einem Waldstück im Berliner Südosten mit Benzin übergossen und bei lebendigem Leib verbrannt.
Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass Eren T. die Geburt seiner Tochter unbedingt habe verhindern wollen. Der zur Tatzeit knapp 19-jährige Arbeitslose habe sich durch das Kind nicht in seiner Freiheit einschränken lassen wollen. "Für ihn war die Tat ein Mittel zur Problemlösung", sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung.
Gericht sieht Wiederholungsgefahr
T. und sein Tathelfer Daniel M. wurden zu 14 Jahren Jugendstrafe verurteilt, T. sollte später mit Bescheid vom 8. Juni 2018 in die Türkei abgeschoben werden, hieß es. Der Straftäter klagte dagegen. Zur Begründung führte er an, er habe ein besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse, da er in die deutschen Lebensverhältnisse integriert sei. Es gebe weder eine Wiederholungsgefahr noch eine "besondere Gefährlichkeit".
Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab. Eren T. sei nicht vollständig in die deutschen Lebensverhältnisse integriert, da er etwa eine Ausbildung abgebrochen und nur Gelegenheitsjobs ausgeübt hatte. Die Tat sei zudem verabredet, geplant und "auf besonders perfide Art" durchgeführt worden, betonte das Gericht. Der Täter habe den direkten Vorsatz verfolgt, auch den Fötus zu töten. Die Wiederholungsgefahr könne erst nach erfolgreichen Therapien vermindert werden, argumentierte das Gericht. Wie die angefangenen Therapien fortgehen und ob sie erfolgreich sein werden, sei aber offen.
Da T. ledig und kinderlos sei, sei eine Abschiebung in die Türkei zumutbar, hieß es weiter. Er verfüge über hinreichende Kenntnisse der türkischen Sprache und kenne die sozialen und kulturellen Werte seines Heimatlandes. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.