OVG-Präsident kritisiert Umsetzung von Asylentscheidungen "Haben das Gefühl, für den Papierkorb zu arbeiten"
Urteile ohne praktische Konsequenz seien sinnlos, betont der Präsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts. Er zeigt sich frustriert über die schleppende Umsetzung von Asylentscheidungen.
Die Asylverfahren sorgen an Sachsens Verwaltungsgerichten für immer mehr Unmut in der Richterschaft. "Diese Arbeit ist zunehmend frustrierend", sagt Erich Künzler, Präsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen. "Es ist mittlerweile so, dass wir die Asylbewerber schon kennen, wenn sie kommen." Die Zahl der Folgeanträge von Menschen, die schon Mal ein Asylverfahren durchlaufen haben, dann aber nicht ausgereist sind oder abgeschoben wurden, sei allein in diesem Jahr schon um über sieben Prozent gestiegen. "Entscheidungen der Verwaltungsgerichte werden zu einem Großteil nicht umgesetzt, das ist ein Problem."
Laut Künzler folgt aus einer negativen Gerichtsentscheidung noch immer meistens nichts. "Wir leisten uns ein Asylsystem, was viel Arbeit bindet bei der Verwaltung, der Polizei, den Gerichten und vielen anderen Bereichen, aber es fehlt die praktische Konsequenz." Dazu kämen die ständigen Änderungen in der Asylgesetzgebung. "Nur was nützt das, wenn die Umsetzung fehlt." Das frustriere viele Richter, die bestmöglich ihren Job machten. "Aber sie haben zunehmend das Gefühl, für den Papierkorb zu arbeiten."
Auch das Dublin-System funktioniere nicht in der Praxis, kritisierte Künzel. "Im Mai stellte Deutschland rund 4.400 Anfragen an andere europäische Staaten, Asylbewerber abzunehmen, die nicht hier eingereist sind." In rund 2.400 Fällen gab es Zustimmung, überstellt wurde aber nur in 750 Fällen, sagte er. Dieses Problem ziehe sich durch das ganze Asylrecht. "Die Dinge müssen vollzogen werden. Wenn alles nur auf dem Papier steht, ist es sinnlos." Das Thema werde in der Justiz besprochen, sei an die Politik herangetragen und dort auch erkannt worden. "Aber in der Sache kommt man nicht weiter."
Anfang des Monats hatte sich bereits Künzlers Kollege, der Präsident des Dresdner Oberlandesgerichts, Gilbert Häfner, kritisch über zu lange Strafverfahren und eine hohe Arbeitsbelastung von Strafrichtern geäußert. Verfahren werden langsam abgearbeitet
Asylverfahren machen noch immer den wesentlichen Teil der Arbeit an Sachsens Verwaltungsgerichten aus. "Die Zahl der Eingänge hat sich auf sehr hohem Niveau eingependelt", sagt Künzler. Bis Ende April waren es nach seinen Angaben rund 2.500 neue Klagen und Eilverfahren, etwa 400 mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Bestand konnte seit Anfang 2018 von rund 8.800 auf knapp 7.600 abgebaut werden, auch dank der Schaffung von 40 zusätzlichen Stellen für Verwaltungsrichter seit 2015.
"Die Verwaltungsgerichte erledigen mehr Verfahren als eingehen", sagt Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). Es bedürfe jedoch weiterer Anstrengungen zur Bewältigung der Aufgaben. "Die Arbeitsbelastung ist nach wie vor sehr hoch." Laut Statistik waren Ende 2018 knapp 7.700 Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten Dresden, Chemnitz und Leipzig anhängig - alles Klagen und Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes. Das waren etwa 1.100 weniger als ein Jahr zuvor.
Insgesamt gingen im vergangenen Jahr fast 6.400 Verfahren ein, darunter etwa 4.800 Klagen, die Zahl der Erledigungen lag bei knapp 7.900. "Wir haben uns auf extrem hohem Niveau eingependelt", sagt Künzler.
dpa/mam/LTO-Redaktion
[url]Urteile ohne praktische Konsequenz seien sinnlos, betont der Präsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts. Er zeigt sich frustriert über die schleppende Umsetzung von Asylentscheidungen.
Die Asylverfahren sorgen an Sachsens Verwaltungsgerichten für immer mehr Unmut in der Richterschaft. "Diese Arbeit ist zunehmend frustrierend", sagt Erich Künzler, Präsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen. "Es ist mittlerweile so, dass wir die Asylbewerber schon kennen, wenn sie kommen." Die Zahl der Folgeanträge von Menschen, die schon Mal ein Asylverfahren durchlaufen haben, dann aber nicht ausgereist sind oder abgeschoben wurden, sei allein in diesem Jahr schon um über sieben Prozent gestiegen. "Entscheidungen der Verwaltungsgerichte werden zu einem Großteil nicht umgesetzt, das ist ein Problem."
Laut Künzler folgt aus einer negativen Gerichtsentscheidung noch immer meistens nichts. "Wir leisten uns ein Asylsystem, was viel Arbeit bindet bei der Verwaltung, der Polizei, den Gerichten und vielen anderen Bereichen, aber es fehlt die praktische Konsequenz." Dazu kämen die ständigen Änderungen in der Asylgesetzgebung. "Nur was nützt das, wenn die Umsetzung fehlt." Das frustriere viele Richter, die bestmöglich ihren Job machten. "Aber sie haben zunehmend das Gefühl, für den Papierkorb zu arbeiten."
Auch das Dublin-System funktioniere nicht in der Praxis, kritisierte Künzel. "Im Mai stellte Deutschland rund 4.400 Anfragen an andere europäische Staaten, Asylbewerber abzunehmen, die nicht hier eingereist sind." In rund 2.400 Fällen gab es Zustimmung, überstellt wurde aber nur in 750 Fällen, sagte er. Dieses Problem ziehe sich durch das ganze Asylrecht. "Die Dinge müssen vollzogen werden. Wenn alles nur auf dem Papier steht, ist es sinnlos." Das Thema werde in der Justiz besprochen, sei an die Politik herangetragen und dort auch erkannt worden. "Aber in der Sache kommt man nicht weiter."
Anfang des Monats hatte sich bereits Künzlers Kollege, der Präsident des Dresdner Oberlandesgerichts, Gilbert Häfner, kritisch über zu lange Strafverfahren und eine hohe Arbeitsbelastung von Strafrichtern geäußert. Verfahren werden langsam abgearbeitet
Asylverfahren machen noch immer den wesentlichen Teil der Arbeit an Sachsens Verwaltungsgerichten aus. "Die Zahl der Eingänge hat sich auf sehr hohem Niveau eingependelt", sagt Künzler. Bis Ende April waren es nach seinen Angaben rund 2.500 neue Klagen und Eilverfahren, etwa 400 mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Bestand konnte seit Anfang 2018 von rund 8.800 auf knapp 7.600 abgebaut werden, auch dank der Schaffung von 40 zusätzlichen Stellen für Verwaltungsrichter seit 2015.
"Die Verwaltungsgerichte erledigen mehr Verfahren als eingehen", sagt Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). Es bedürfe jedoch weiterer Anstrengungen zur Bewältigung der Aufgaben. "Die Arbeitsbelastung ist nach wie vor sehr hoch." Laut Statistik waren Ende 2018 knapp 7.700 Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten Dresden, Chemnitz und Leipzig anhängig - alles Klagen und Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes. Das waren etwa 1.100 weniger als ein Jahr zuvor.
Insgesamt gingen im vergangenen Jahr fast 6.400 Verfahren ein, darunter etwa 4.800 Klagen, die Zahl der Erledigungen lag bei knapp 7.900. "Wir haben uns auf extrem hohem Niveau eingependelt", sagt Künzler.
dpa/mam/LTO-Redaktion[/url]
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Abstimmung im Bundestag Weiter Ärger mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz
07.06.2019 Sitze im Bundestag
Abgelehnte Asylbewerber sollen es künftig schwerer haben, sich einer angeordneten Abschiebung zu entziehen. Der Bundestag hat am Freitag ein umstrittenes Gesetz beschlossen, welches die Regeln für Abschiebungen verschärft.
Am Freitag hat der Bundestag ein umstrittenes Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Demnach sollen es abgelehnte Asylbewerber in Zukunft schwerer haben, gegen eine angeordnete Abschiebung vorzugehen. Im Rahmen der Abstimmung sprachen sich 372 Abgeordnete für das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz aus. 159 Abgeordnete lehnten den Entwurf ab. 111 Parlamentarier enthielten sich. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte: "Einer Pflicht zur Ausreise muss auch eine tatsächliche Ausreise folgen."
Auch aus den Reihen der SPD erhielt das neue Gesetz viel Zuspruch. Nur acht der 138 anwesenden SPD-Abgeordneten stimmten gegen das Vorhaben. Linke und Grüne warfen der SPD daher vor, sie habe sich aus Machtkalkül und gegen die eigene Überzeugung für diesen Gesetzentwurf entschieden, der die Hürden für Abschiebegewahrsam senkt und eine Unterbringung von Abschiebehäftlingen auch in normalen Gefängnissen erlaubt. Filiz Polat (Grüne) sprach von einem "schwarzen Tag für die Demokratie".
Die SPD wies die Vorwürfe zurück. Ihnen und der Union gehe es im Kern darum, die Befugnisse von Polizei und Ausländerbehörden so auszuweiten, dass weniger Abschiebungen scheitern. Unter anderem soll es Sanktionen für abgelehnte Asylbewerber geben, die eine falsche Identität angeben oder die Beschaffung von Reisedokumenten hintertreiben.
Scharfe Kritik erntete das Gesetz auch aus Hamburg, Berlin und Thüringen. Das neue Gesetz verstoße gegen europäisches Recht, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Senatoren Till Steffen (Hamburg), Dirk Behrendt (Berlin) und des Thüringer Ministers Dieter Lauinger, die gleichzeitig ankündigten, die Überweisung des Gesetzes in den Vermittlungsausschuss zu beantragen, um es "grundlegend zu überarbeiten".
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