Frau stundenlang vergewaltigt und verscharrt: Kommt Täter davon, weil Tat verjährt? Sexualverbrechen von 1988 in Karlsruhe vorm BGH
Karlsruhe/Aschaffenburg/Offenbach - Mehr als drei Jahrzehnte nach der brutalen Vergewaltigung einer jungen Frau aus Hessen überprüft der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (10.30 Uhr) das Urteil gegen den Täter.
Der Angeklagte wird am 22.05.2019 in den Gerichtssaal des Landgerichts Aschaffenburg geleitet.
Der Mann soll sein Opfer im Januar 1988 in einem Waldstück in Aschaffenburg über Stunden vergewaltigt, dann fast erstochen und verscharrt haben.
Die 22-Jährige aus dem Raum Offenbach konnte sich schwer verletzt zu einer Straße schleppen, eine Not-Operation rettete ihr das Leben. (Az. 1 StR 476/18)
Das Landgericht Aschaffenburg hatte den Mann im Mai 2018 wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Polizei hatte ihn erst 2017 gefasst, dank einer alten DNA-Spur. Im Prozess gestand der Mittfünfziger nur die Vergewaltigung, die längst verjährt wäre. Eine Tötungsabsicht bestritt er.
Nun verhandeln die obersten Strafrichter in Karlsruhe über seine Revision. Ob das Urteil am selben Tag oder zu einem späteren Termin verkündet wird, ist offen.
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Frau stundenlang vergewaltigt und verscharrt: Kommt Täter davon, weil Tat verjährt?
Sexualverbrechen von 1988 in Karlsruhe vorm BGH
Karlsruhe/Aschaffenburg/Offenbach - Mehr als drei Jahrzehnte nach der brutalen Vergewaltigung einer jungen Frau aus Hessen überprüft der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (10.30 Uhr) das Urteil gegen den Täter.
Der Mann soll sein Opfer im Januar 1988 in einem Waldstück in Aschaffenburg über Stunden vergewaltigt, dann fast erstochen und verscharrt haben.
Die 22-Jährige aus dem Raum Offenbach konnte sich schwer verletzt zu einer Straße schleppen, eine Not-Operation rettete ihr das Leben. (Az. 1 StR 476/18)
Das Landgericht Aschaffenburg hatte den Mann im Mai 2018 wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Polizei hatte ihn erst 2017 gefasst, dank einer alten DNA-Spur. Im Prozess gestand der Mittfünfziger nur die Vergewaltigung, die längst verjährt wäre. Eine Tötungsabsicht bestritt er.
Nun verhandeln die obersten Strafrichter in Karlsruhe über seine Revision. Ob das Urteil am selben Tag oder zu einem späteren Termin verkündet wird, ist offen.
Mehr als 30 Jahre nach der Tat: Täter verurteilt
Update, 17 Uhr: Mehr als drei Jahrzehnte nach einer Vergewaltigung in Aschaffenburg, die das Opfer aus Hessen fast nicht überlebte, ist der Täter rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg wegen versuchten Mordes von Mai 2018.
Es sei äußerstes Glück gewesen, dass damals nicht noch Schlimmeres passiert sei, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum bei der Verkündung der Entscheidung in Karlsruhe. Der Mann hatte die junge Frau aus dem Raum Offenbach 1988 in ein Waldstück verschleppt und über Stunden vergewaltigt. Um unerkannt zu bleiben, stach er dann etliche Male mit einem Schraubenzieher auf sie ein und verscharrte sie unter Laub.
Die 22-Jährige konnte sich lebensgefährlich verletzt zu einer Straße schleppen. Die Polizei hatte den Mann erst 2017 dank DNA-Spuren gefasst. (Az. 1 StR 476/18)
Freispruch steht für Senat nicht zur Debatte
Update, 13 Uhr: Der vom Verteidiger geforderte Freispruch, kommt für den Senat nicht in Frage. Zentrale Frage ist, ob das Landgericht eine rechtsfehlerfreie Begründung dafür geliefert hat, dass es die Strafe nicht gemildert hat, wie der Vorsitzende Richter Rolf Raum in der Verhandlung in Karlsruhe sagte. Problematisch scheint vor allem zu sein, dass das Urteil nicht ausdrücklich darauf eingeht, dass die Tat schon so lange zurückliegt. Gibt es Gründe für eine Strafmilderung, könnte eine Haftstrafe zwischen 3 und 15 Jahren verhängt werden.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft plädierte dafür, das Urteil zu bestätigen. Die Frau, die als Nebenklägerin anwesend war, sagte, sie würde sich "einfach gut fühlen, wenn er ordentlich bestraft wird". "Ich kann nur sagen: Ich habe lebenslang."