Polizei sucht zwei Täter 51-Jährige im Düsseldorfer Hofgarten brutal vergewaltigt
09.06.19, 07:20 Uhr
Im Hofgarten ist am frühen Samstagmorgen ein brutales Verbrechen passiert. Gegen 4.45 Uhr wurde in dem Park eine Frau von zwei Männern vergewaltigt. Das bestätigte die Polizei am Nachmittag.
Kurz vor der Tat soll die 51-Jährige mit einer anderen Frau unterwegs gewesen sein. Wenig später wurden sie von den Unbekannten angesprochen. Man sei ins Gespräch gekommen, bevor sich das Duo an ihrem Opfer vergangen haben sollen. Danach flüchteten die Täter, die von der Frau als etwa 25 Jahre alt und nordafrikanisch aussehend beschrieben wurden.
Eine Fahndung der Polizei blieb bisher erfolglos. Allerdings konnten die Ermittler DNA-Spuren der mutmaßlichen Täter sichern.
Nachrichten Regionales Düsseldorf Gruppen-Vergewaltigung: Überfielen vier Jugendliche eine 51-jährige Frau?
03.03.2020 16:20 14.987 Gruppen-Vergewaltigung: Überfielen vier Jugendliche eine 51-jährige Frau?
Düsseldorf - Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer Wuppertalerin im Düsseldorfer Hofgarten müssen sich vier Angeklagte seit Dienstag vor Gericht verantworten. Der Tatort soll der Düsseldorfer Hofgarten gewesen sein. Der Tatort soll der Düsseldorfer Hofgarten gewesen sein.
Jugendliche sollen im Düsseldorfer Hofgarten eine 51-jährige Altstadtbesucherin aus Wuppertal vergewaltigt und ausgeraubt haben. Am Dienstag begann der Prozess vor dem Amtsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Der Prozess gegen die Tatverdächtigen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil sie 15 bis 18 Jahre alt sind. Einem Angeklagten wird nur Beihilfe vorgeworfen.
Ein sogenanntes Rechtsgespräch sei gescheitert, hieß es aus Anwaltskreisen. Die Staatsanwältin habe maximal drei Jahre Gefängnis in Aussicht gestellt, wenn die Angeklagten gestehen.
Das Gericht hatte signalisiert, dass es auch weniger als drei Jahre Haft verhängen würde, aber keine Bewährungsstrafen.
Das lehnten die Verteidiger ab. Das Amtsgericht setzte schließlich zwei weitere Verhandlungstage an.
DNA-Spuren von zwei Verdächtigen gefunden
Von zwei der Verdächtigen waren nach der Tat DNA-Spuren sichergestellt worden.
Das Opfer hatte im vergangenen Juni nachts wegen Unwohlsein eine Altstadt-Disco verlassen, als es vermutlich von einem damals 14-jährigen Mädchen angesprochen worden war.
Diese habe der Frau ihre Hilfe angeboten und sie als Lockvogel in den nahen Hofgarten geführt. Dort soll die Frau vergewaltigt und ausgeraubt worden sein. Das Opfer hatte nach der Tat in einem Hotel am Rande des Parks Hilfe gefunden.
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Vergewaltigung im Hofgarten – Opfer muss Tat detailliert schildern
Düsseldorf Sie sollen eine Frau in den Düsseldorfer Hofgarten gelockt, ausgeraubt und vergewaltigt haben. Nun stehen vier 15- bis 18-Jährige vor dem Jugendgericht. Keiner von ihnen will aussagen.
Die Staatsanwältin ist ganz sicher: Mit einem besonders perfiden Trick hat eine 15-jährige Schülerin im Sommer 2019 eine angetrunkene Altstadtbesucherin (51) in den Düsseldorfer Hofgarten gelockt, wo das Opfer dann von mindestens zwei männlichen Komplizen (16 und 18) vergewaltigt und ausgeraubt wurde. Seit Dienstag müssen sich die drei tatverdächtigen Schüler sowie ein angeblicher Mittäter (16) vor dem Düsseldorfer Jugendgericht verantworten. Das Mädchen auf der Anklagebank soll in der Tatnacht nicht nur den Ton in der Truppe angegeben, sondern soll als Lockvogel die arglose Frau aus Wuppertal in den Park zu den dort lauernden Komplizen geführt haben.
Als angebliche Helferin in der Not soll sich die 15-Jährige an das angetrunkene Opfer herangemacht haben. Die 51-Jährige hatte nach einer Kneipentour mit Freunden in der Düsseldorfer Altstadt plötzlich über Unwohlsein geklagt, sich deshalb auf den Gehweg gesetzt. Dort wurde sie nach ihrer Schilderung von dem angeblich besorgten Mädchen angesprochen – und in den nahe gelegenen Hofgarten geführt. Dort traf das weibliche Duo aber plötzlich auf drei junge Männer. Zwei davon sollen die Altstadtbesucherin dann zum Sex gezwungen, das Mädchen soll derweil die Handtasche des Opfers geraubt haben, in der sich auch ein Handy befand.
Dieses Handy soll die 15-Jährige später ihrer Mutter überlassen – und kurz danach von ihr die Vernichtung dieses Mobiltelefons gefordert haben. Das war für die Mutter aber Grund genug, um ihre Tochter als mögliche Täterin bei der Polizei zu melden. Als die Schülerin und drei ihrer Kumpane jener Nacht dann mit den Vorwürfen konfrontiert wurden, behaupteten alle jedoch, die betrunkene Frau habe dem Sex zugestimmt. Sie habe die Truppe ausdrücklich gebeten, sie nach Hause zu bringen, und habe als Gegenleistung dafür Sex angeboten.
Die Anklage gegen das jugendliche Quartett basiert jetzt auf verräterischen Spuren vom Tatort und den als glaubwürdig eingestuften Aussagen des Opfers. Keiner der Angeklagten hatte bisher ein Geständnis abgelegt. Mit Rücksicht auf das jugendliche Alter der Tatverdächtigen sind Zuschauer beim Amtsgerichtsprozess jetzt nicht zugelassen. Bekannt wurde daher nur, dass keiner der Angeklagten in der Verhandlung ausgesagt hat und dass nach einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen die 51-jährige Frau als Opferzeugin die genauen Abläufe der Tatnacht noch einmal detailliert schildern musste. Ein Urteil wird in der übernächsten Woche erwartet.
Das Urteil ist gesprochen. Lockvogel Meryem E. erhielt zwei Jahre Jugendhaft, Haupttäter Parsia S. zwei Jahre und sechs Monate und Mohamad H., der zweite Vergewaltiger zwei Jahre und drei Monate. Parsa S., der den anderen geholfen haben soll, wurde freigesprochen. Verteidiger geht in Berufung.
Prozess in Düsseldorf : Teenager-Trio wegen Hofgarten-Vergewaltigung zu Haftstrafen verurteilt
Sie lockten eine 51-jährige Wuppertalerin in den Düsseldorfer Hofgarten und fielen dann über sie her. Dafür müssen drei Jugendliche nun ins Gefängnis. Am Donnerstag fiel das Urteil.
Von Wulf Kannegießer
Mit drei Schuldsprüchen und mehrjährigen Jugendstrafen hat das Amtsgericht am Donnerstag den Prozess um eine besonders perfide Gruppenvergewaltigung im Hofgarten beendet. Im Juni 2019 hatte eine 51-jährige Altstadtbesucherin wegen Übelkeit frühmorgens eine Disko verlassen, war nahe des Grabbe-Platzes von einem angeblich hilfsbereiten Mädchen (15) angesprochen, in den Hofgarten geleitet, dort aber von zwei Komplizen (16/18) der „Helferin“ vergewaltigt und ausgeraubt worden. Davon war das Amtsgericht nach sechswöchigem Prozess jetzt überzeugt, schickte die 15-Jährige für zwei Jahre in Jugendhaft, ihre beiden Mittäter wurden zu 27 Monaten sowie zu 30 Monaten Jugendhaft verurteilt. Ein vierter Tatverdächtiger wurde freigesprochen.
Als vermeintliche Helferin in der Not hatte die 15-jährige Schülerin das nachfolgende Verbrechen damals überhaupt erst möglich gemacht – und hatte das stark angetrunkene Opfer zunächst in Sicherheit gewiegt, dann in den Hofgarten gelotst. Daran gab es aus Sicht des Jugendgerichts keinerlei Zweifel. Die Opferzeugin hatte in dem Verfahren, das mit Rücksicht auf das jugendliche Alter der Angeklagten seit dem 3.März hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, alle schrecklichen Details jener Tatnacht noch einmal präzise schildern müssen. Denn von der Anklagebank kam zunächst keine Aussage der vier Verdächtigen. Erst im Schlusswort wiederholten drei der Angeklagten, was sie schon nach ihrer Festnahme bei der Polizei behauptet hatten: Die betrunkene Altstadtbesucherin habe damals gebeten, man möge sie doch nach Hause bringen – und habe als Gegenleistung dafür freiwillig Sex angeboten.
Eine Erklärung dafür, warum dem Opfer hinterher die Handtasche samt Bargeld und Handy fehlte, lieferten die jugendlichen Tatverdächtigen damals nicht. Obwohl sich das Opfer jetzt im Prozess mehrfach in Detailschilderungen dieser Tatnacht widersprach, folgten die Richter aber dieser Darstellung zum Kerngeschehen, auch gestützt auf DNA-Spuren von zwei der Angeklagten vom Tatort und von der Kleidung des Opfers. Demnach hatte sich der vierte Angeklagte (16) deutlich vor den Verbrechen der Übrigen vom Tatgeschehen distanziert, sich sogar aus dem Hofgarten entfernt – und erst später einige seiner Kumpane wieder getroffen.
Die Staatsanwältin forderte dennoch auch für ihn eine zweijährige Jugendstrafe, das Gericht aber sprach den 16-Jährigen frei. Ihm sei eine Beteiligung oder auch nur eine Unterstützung nicht nachzuweisen. Seine Kumpane wurden dagegen als Vergewaltiger schuldig gesprochen sowie wegen gemeinschaftlichen Raubes und Körperverletzung. Das Urteil gegen das Mädchen erging wegen Beihilfe zu Vergewaltigung und Körperverletzung sowie wegen gemeinschaftlichen Raubes. Die Verteidiger der Verurteilten wollen dieses Urteil nicht hinnehmen. Sie haben bereits Berufung beim Landgericht angekündigt.