31.05.2019 Spuren gefunden Mord in Wuppertaler Schrebergarten – Mann mit Eisenstange erschlagen
Die Gartenanlage „Springen e.V.“ am Kothener Wald ist ein grünes Paradies. Doch es hat Flecken. Blutflecken. Nur wenige Meter vom Vereinsheim weg ist am Dienstagabend ein Mord passiert (EXPRESS berichtete).
Wir gehen den Spuren nach. Der 58-jährige Dirk T. soll in dieser Idylle mit einer Eisenstange erschlagen worden sein. Das Verbrechen ist noch ungeklärt.
Ein Kleingärtner, Michael K. (65) zeigt auf die Blutflecken am Schreberweg, vor der Parzelle Nr. 66. K.: „Solange der Mörder nicht gefasst ist, gehe ich nicht mehr alleine in meinen Garten.“ Mord in Wuppertal: Schandfleck inmitten der Idylle
An der sonst sehr gepflegten Zufahrt gibt es im städtischen Gelände einen Schandfleck. Zwei heruntergekommene Gartenhäuser stehen da zum Abriss. Eines ist von der Mordkommission versiegelt. Hier sollen das Opfer und der Täter genächtigt haben.
Ein Schild an der Laube zieht die Blicke auf sich. „Tatort beschlagnahmt.“ Und in großen Buchstaben darunter: „BETRETEN VERBOTEN“. Die Tür ist mit einem Polizeisiegel versehen.
Die Ermittler haben in der Abriss-Laube Spuren gefunden. Vom Opfer, aber auch vom Täter. Der könnte deshalb bald identifiziert werden. Besonders dann, wenn er schon früher ein „Kunde“ der Polizei war.
Nur 100 Meter weiter liegt der Tatort in einem der schönsten und ältesten Gartenanlagen der Stadt. Bald, im September, feiert man hier 100-jähriges Bestehen. Gestern aber feierte man erst mal Vatertag.
Mord in Wuppertal: Beschreibung des Verdächtigen
Ein Chor schmetterte fröhlicher Lieder. Der Alltag hat den Mord eingeholt.
Warum auch nicht. Michael K. sagt: „Das waren doch Fremde, das war keiner von uns. Das wüssten wir doch, wenn da einer fehlt. Wir kennen doch alle Parzellen und deren Pächter. Wir lassen uns doch unsere Idylle hier und den Spaß nicht vermiesen von ein paar Blutflecken.“
Unterdessen läuft die Fahndung nach dem Mörder weiter. Die Spurenauswertung, die ihn verraten könnte, läuft auch.
Man vermutet den Täter ihn in einem sozial schwachen Milieu. Diese Beschreibung gab die Polizei heraus:
28-35 Jahre alt 1.80 bis 1.85 Meter groß trug eine schwarze Kappe sowie eine helle Jacke mit der Aufschrift „NIKE“
Hinweise bitte an die Polizei unter der Telefonnummer: 0202 2840.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Sie sehen hier die polizeilich versiegelte Abriss-Laube in der Zufahrt zum Kleingartengelände „Springen e.V.“. Die Polizei fand darin Spuren, vermutlich auch vom Täter.
Spurensuche am Tatort: Blutflecken vom Mordgeschehen. Foto:Classen
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Prozess in Wuppertal Neuneinhalb Jahre Haft für Tötung nach Sex in Kleingarten Wuppertal · Erst hatten sie spontanen Sex, dann erschlug er seinen Gespielen: Für den Tod eines Mannes in einer Wuppertaler Kleingartenanlage ist ein 34-Jähriger nun zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
24.03.2020, 14:27 Uhr Eine Minute Lesezeit
Das Landgericht in Wuppertal sprach den Mann am Dienstag wegen Totschlags schuldig. Das 24 Jahre ältere Opfer sei völlig wehrlos gewesen.
Auch wenn der wohnungslose 34-jährige Deutsche aus desolaten familiären Verhältnissen stamme und nachweislich Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sei, müsse angesichts der massiven Gewalt ein solches Strafmaß verhängt werden, befand das Gericht. „Sie sind im Leben keinen Schritt weiter gekommen“, sagte der Vorsitzende Richter.
Opfer und Täter hatten sich zufällig erstmals getroffen und es war rasch zu einvernehmlichem Sex gekommen. Doch aus ungeklärten Gründen war die Stimmung des 34-Jährigen plötzlich umgeschlagen und er schlug, trat und würgte den 58-Jährigen.
Er habe zugeschlagen, weil er sich in dem Moment „selbst wieder vergewaltigt gefühlt“ habe, hatte der Angeklagte ausgesagt. Obwohl der Angeklagte Anzeichen für eine psychische Erkrankung zeigte und von Wahnvorstellungen berichtete, hatte ein Gutachter ihn als voll schuldfähig eingestuft.