Köln 23.05.2019 15:51 3.858 Zu hohe Fluchtgefahr: Box-Profi Felix Sturm steckt in U-Haft fest Felix Sturm weiterhin in Untersuchungshaft in Köln
Köln – Der frühere Profibox-Weltmeister Felix Sturm (40) bleibt in Untersuchungshaft.
Auch gegen einer Kaution könnte Felix Sturm (40) nicht entlassen werden.
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln verwarf am Donnerstag eine Haftbeschwerde von Sturm.
Der Strafsenat bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom April. Damit entfällt auch die Möglichkeit einer Entlassung bei Zahlung einer Kaution.
Nach Auffassung des Senats besteht ein dringender Tatverdacht, dem Beschuldigten werden Steuerdelikte vorgeworfen.
Darüber besteht laut Gericht weiter der Haftgrund der Fluchtgefahr. Das Oberlandesgericht wies in einer Mitteilung daraufhin, dass für den Beschuldigten unverändert die Unschuldsvermutung gilt.
Der gebürtige Leverkusener Sturm war im vergangenen April während der Fitness-Messe Fibo in Köln festgenommen worden, nachdem die zuständige Staatsanwaltschaft, Abteilung Wirtschaftsstrafsachen, einen Haftbefehl erwirkt hatte (TAG24 berichtete).
Sturm gewann in seiner Karriere fünf WM-Titel bei verschiedenen Weltverbänden. Von seinen 48 Profikämpfen entschied er 40 für sich.
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Haftstrafe wegen Steuerbetrugs: Felix Sturm legt Revision ein
Köln – Box-Profi Felix Sturm (41) hat Revision gegen das Urteil wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung eingelegt.
Das bestätigten am Mittwoch das Kölner Landgericht und die Verteidiger Sturms.
Der 41-Jährige war am vergangenen Donnerstag zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sturm war auch wegen Dopings und Körperverletzung bestraft worden (TAG24 berichtete). Laut dem Urteil hatte Sturm dem Fiskus in den Jahren 2008 bis 2010 sowie 2013 insgesamt rund eine Million Euro vorenthalten.
Demnach hatte Sturm nach Überzeugung des Gerichts 50 Prozent seiner Kampfbörse an einen Schweizer Sportvermarkter gezahlt, ohne eine Gegenleistung erhalten zu haben.
Das Geld setzte der 41-Jährige laut Urteil dann als Betriebskosten in seinen Steuererklärungen an, obwohl ein Großteil der Summe auf einem Schweizer Nummernkonto des Boxers landete.
Ferner wurde Sturm wegen Dopings mit dem leistungssteigernden Mittel Stanozolol schuldig gesprochen.
Abbauprodukte des Mittels waren nach einem Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow im Februar 2016 in einer Urinprobe festgestellt worden.
Den regelwidrig geführten Kampf wertete das Gericht als Körperverletzung an dem Russen.
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