Montag, 29. April 2019 Öffentlichkeitsfahndung nach mutmaßlichem Autorennen in Moers - Unbeteiligte Fahrzeugführerin (43) starb - Wer kann Hinweise geben?
Am Ostermontag (22.04.) war es in den späten Abendstunden in Moers zu einem mutmaßlichen Autorennen gekommen, bei dem der zunächst unbekannte Fahrer eines beteiligten Mercedes E63s AMG mit hoher Geschwindigkeit gegen einen vorausfahrenden Citroen Saxo prallte. Die Fahrzeugführerin (43) des Citroen wurde zunächst schwer verletzt und verstarb an den Folgen ihrer Verletzungen in einem Duisburger Krankenhaus. Wir berichteten.
Im Rahmen der Ermittlungen ergab sich, laut der Polizei, ein dringender Tatverdacht gegen den 21-jährigen Kushtrim Hoti. Der Tatverdächtige konnte an den bekannten Anlaufanschriften nicht angetroffen werden. Es steht zu vermuten, dass er sich nach dem Tod der Unfallbeteiligten abgesetzt hat und nunmehr auf der Flucht ist. Er ist kosovarischer Staatsbürger mit aktuellen Verbindungen in den Kosovo, so dass auch möglich ist, dass Kushtrim Hoti die Bundesrepublik bereits verlassen hat oder zeitnah verlassen will. Wer kann Hinweise auf den Aufenthalt der Person geben?
Im Falle des Antreffens von Kushtrim Hoti wird um Kontaktaufnahme mit dem Kriminalkommissariat 11 des PP Duisburg gebeten, Tel.: 0203/280-4114, oder außerhalb der Bürodienstzeit mit der Kriminalwache Duisburg, Tel. 0203/280-4482.
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Aktualisiert 29. April 2019 Moers - Teilnahme an illegalem Autorennen mit Todesfolge
Am 22.04.2019 kam es in den späten Abendstunden in Moers zu einem verbotenen Autorennen, bei dem der Fahrer eines der beteiligten PKW mit hoher Geschwindigkeit gegen einen vorausfahrenden PKW prallte. Die Fahrzeugführerin des Pkw wurde zunächst schwerverletzt, verstarb am 25.04.2019 jedoch infolge der erlittenen schweren Verletzungen in einem Duisburger Krankenhaus.
Im Rahmen der Ermittlungen ergab sich ein dringender Tatverdacht gegen die Person Kushtrim Hoti. Der Hoti konnte an den bekannten Anlaufanschriften nicht angetroffen werden. Es steht zu vermuten, dass er sich nach dem Tod der Unfallbeteiligten abgesetzt hat und nunmehr auf der Flucht ist. Er ist kosovarischer Staatsbürger mit Verbindungen in den Kosovo, so dass auch möglich ist, dass der Hoti Deutschland bereits verlassen hat oder zeitnah verlassen will.
Wer kann Hinweise auf den Aufenthalt der Person Hoti geben?
Informationen zur Tat Tatzeit: 22.04.2019 21:50 - 22.04.2019 21:55 Tatort: 47443 Moers
Informationen zur Person: Vorname: Kushtrim Nachname: Hoti Geburtsname: Hoti Geburtsdatum: 27. Oktober 1997 Geburtsort: Moers Geburtsland: Deutschland Staatsangehörigkeit: kosovarisch Geschlecht: männlich
Beschreibung der Person Größe: 180 Figur: athletisch
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Update, 15.52 Uhr: Mutmaßlicher Raser stellt sich Der öffentlich gesuchte, mutmaßliche Mercedesfahrer hat sich am Dienstag um 15.15 Uhr in Begleitung seines Rechtsanwaltes beim Kriminalkommissariat 11 der Polizei Duisburg gestellt. Die teilte die Polizei am Nachmittag mit.
Am Mittwoch soll er dem Haftrichter in Moers vorgeführt werden, wo ihm der Haftbefehl verkündet wird.
POL-DU: Moers: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kleve (Zweigstelle Moers) und der Polizei Duisburg: Verbotenes Autorennen mit Todesfolge - Mutmaßlicher Mercedesfahrer in Untersuchungshaft
Duisburg (ots)
Der mutmaßliche Mercedesfahrer, der sich gestern (30. April) bei der Polizei gestellt hat, ist in Untersuchungshaft. Ein Richter des Amtsgerichts Moers hat ihm heute (1. Mai) den Haftbefehl wegen Mordes verkündet und die Haft angeordnet. Für weitere Anfragen wenden Sie sich bitte an 0203 280-1041 . (JG)
POL-DU: Moers: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kleve (Zweigstelle Moers) und der Polizei Duisburg: Wichtige Zeugin für mutmaßliches Autorennen mit Unfalltoter gesucht
Duisburg (ots)
Die Polizei sucht nach wie vor eine wichtige Zeugin für das mutmaßliche Autorennen am Ostermontag (22. April, 21:50 Uhr) auf der Bismarckstraße in Moers. Bei dem Fahrmanöver war ein Mercedes mit einer unbeteiligten Autofahrerin kollidiert. Die 43-Jährige verstarb einige Tage später im Krankenhaus an ihren Unfallverletzungen. Zahlreiche Erst-Helfer und Hinweisgeber hat die Kripo bereits vernommen, doch eine Zeugin, die das vermeintliche Rennen gesehen haben soll, fehlt den Ermittlern noch. Die Frau soll in einem Kleinwagen auf Höhe des Bahnübergangs hinter dem weißen Range Rover und dem schwarzen Mercedes gefahren sein. Die Polizisten gehen davon aus, dass sie noch wesentliche Informationen für das Verfahren geben kann und bitten sie, sich beim KK 11 unter 0203 280-0 zu melden. Über diese Links gelangen Sie zu den Pressemitteilungen:
Moers. In Moers ist im April eine unbeteiligte Frau bei einem mutmaßlichen Autorennen ums Leben gekommen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen immer noch auf Hochtouren. Eine wichtige Zeugin wird weiterhin gesucht.
Nach dem Tod einer 43 Jahre alten Frau, die am Ostermontagabend auf der Bismarckstraße mit ihrem Kleinwagen in ein wahrscheinlich illegales Autorennen geriet, laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Der 21 Jahre alte Mann, der im Verdacht steht, den hoch motorisierten Mercedes gesteuert zu haben, der auf der Gegenfahrbahn mit dem Auto der zweifache Mutter zusammenstieß, sitzt weiter in Untersuchungshaft und soll in den nächsten Tagen psychiatrisch begutachtet werden.
„Eine solche Untersuchung ist bei Kapitalverbrechen Standard“, erklärt der ermittelnde Staatsanwalt Sebastian Noé. Hinweise auf entsprechende mögliche Beeinträchtigungen sehe bei dem Tatverdächtigen derzeit nicht.
Der 21-Jährige soll nach dem Unfall aus seinem demolierten Wagen gestiegen und geflüchtet sein. Dank zahlreicher Zeugenaussagen kamen ihm die Ermittler auf die Spur, nach einer öffentlichen Fahndung stellte er sich der Polizei. Noé geht davon aus, dass die Anklage gegen ihn in eineinhalb bis zwei Monaten steht. Ermittelt wird wegen Mordes.
„Derzeit werden die Fahrzeugdatenspeicher ausgewertet“, sagt der Staatsanwalt. „Daraus erhoffen wir uns Erkenntnisse über das Fahrverhalten der beiden Fahrer.“ Den zweiten mutmaßlich am Rennen beteiligten Fahrer eines Range Rovers konnte die Polizei ebenfalls ermitteln. Auch er ist 21 Jahre alt, auch er schweigt zu den Vorwürfen.
Verschwunden bleibt hingegen die Frau, die der schwer verletzten 43-Jährigen direkt nach dem Unfall geholfen haben soll. Für die Ermittler wäre sie eine wichtige Zeugin. „Wenn es diese Zeugin tatsächlich gegeben hat, kann ich mir nicht erklären, warum sie sich nicht meldet“, sagt Noé.
19.03.2021, 16:25 Uhr | dpa Moers: BGH hebt Mord-Urteil in Raserprozess auf – keine lebenslange Haft. Blumen an der Unfallstelle in Moers: Bei dem illegalen Rennen kam eine 43 Jahre alte unbeteiligte Autofahrerin ums Leben. (Quelle: imago images/Reichwein)
Das Verfahren um ein tödliches Autorennen in Moers muss neu aufgerollt werden. Der wegen Mordes verurteilte Fahrer des Unfallwagens ist erfolgreich in Revision gegangen. Die lebenslange Haft wurde aufgehoben.
Nach einem tödlichen Autorennen in Moers im April 2019 hat der Bundesgerichtshof die lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten aufgehoben. Die Sache muss jetzt neu verhandelt werden, wie das Landgericht Kleve am Freitag mitteilte.
Das Gericht hatte den Autofahrer, der keinen Führerschein besaß, im Februar vergangenen Jahres wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Dagegen war der Mann in Revision gegangen. Der zweite Angeklagte und Kontrahent bei dem Rennen hatte drei Jahre und neun Monate Haft bekommen. Diese Strafe wurde beim BGH bestätigt.
Der zur Tatzeit 22 Jahre alte Hauptangeklagte war laut Gericht am Ostermontagabend mit einem 600 PS starken Auto mit bis zu 167 Kilometern pro Stunde durch ein Tempo-50-Wohngebiet in Moers gerast. Als eine unbeteiligte Frau mit ihrem Kleinwagen aus einer Seitenstraße kam, konnte der Mann nicht mehr bremsen und rammte den Wagen der Frau heftig.
Die Frau war laut Gericht an Hirnschäden infolge des Aufpralls gestorben. Der Angeklagte habe sich am Unfallort nicht um die Schwerstverletzte gekümmert, sondern sei geflohen.
Der BGH verwies auf eine Aussage des Angeklagten, dass er auf einer gut einsehbaren Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen sei und deshalb drauf vertraut habe, dass es zu keinem Unfall kommen werde. Diese Aussage habe das Gericht bei seinen Überlegungen zu einem bedingten Tatvorsatz nicht ausreichend gewürdigt.
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