Er zertrümmerte einer Geschäftsfrau das Gesicht, schlug eine junge Mutter, die mit ihrem Baby unterwegs war, halb tot… Peter C. mehr als 20 Jahre seines Lebens in Haft
Peter C. (44, Name geändert) beging brutale Taten, sitzt dafür seit insgesamt mehr als 20 Jahren hinter Gitter. Bei den letzten beiden Verurteilungen wurde zudem Sicherungsverwahrung angeordnet, denn er gilt als extrem gefährlich. Kommt Peter C. dennoch bald wieder auf freien Fuß? Brutaler Überfall in Bad Honnef
Nach einem Überfall auf die Geschäftsinhaberin in Bad Honnef war Peter C. Ende November 2017 zu acht Jahren Gefängnis mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er war in den Laden der Frau gelaufen und hatte ihr direkt mit dem Knauf seiner Softair-Pistole mehrfach ins Gesicht geschlagen. So heftig, dass Jochbein und Kieferhöhlenwand brachen.
Laut Gericht ist er eine Gefahr für die Allgemeinheit
Peter C. habe einen Hang zu erheblichen Straftaten und sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, begründete das Gericht die Sicherungsverwahrung.
Doch der 44-Jährige ging gegen das Urteil vor. Mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Strafhaft, hob aber die Sicherungsverwahrung auf. Laut BGH müsse diese erneut überprüft werden. Landgericht erneut gefordert
Demnach könnte Peter C. früher wieder in Freiheit sein als gedacht! Das Landgericht befasst sich in Kürze mit dem brisanten Fall. Dabei werden auch Gutachter gehört. Seine Opfer sind immer Frauen
Opfer des 1,60 Meter kleinen Peter C. sind immer Frauen! Als Jugendlicher vergewaltigte, nötigte er sie sexuell, bekam dafür sechs Jahre Jugendstrafe. Später schlug er unter anderem einer Spaziergängerin einen Stein auf den Hinterkopf, um ihren Rucksack zu rauben. 2004 wurde er dann nach dem Überfall auf eine junge Mutter zu 13 Jahren verurteilt. Junge Mutter im künstlichen Koma
Die Frau hatte lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitten, lag im künstlichen Koma. Ihr Schicksal und das ihres Babys waren Peter C. völlig egal.
Bereits damals wurde aufgrund seiner Gefährlichkeit die anschließende Sicherheitsverwahrung angeordnet. Doch am 9. August 2016 wurde die nach entsprechender Prüfung zur Bewährung ausgesetzt. Ein fataler Fehler. Nur 17 Tage später überfiel er die Frau in Bad Honnef…
ZitatPeter C. (44, Name geändert) beging brutale Taten, sitzt dafür seit insgesamt mehr als 20 Jahren hinter Gitter. Bei den letzten beiden Verurteilungen wurde zudem Sicherungsverwahrung angeordnet, denn er gilt als extrem gefährlich. Kommt Peter C. dennoch bald wieder auf freien Fuß?
ZitatPeter C. habe einen Hang zu erheblichen Straftaten und sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, begründete das Gericht die Sicherungsverwahrung.
ZitatBereits damals wurde aufgrund seiner Gefährlichkeit die anschließende Sicherheitsverwahrung angeordnet. Doch am 9. August 2016 wurde die nach entsprechender Prüfung zur Bewährung ausgesetzt. Ein fataler Fehler. Nur 17 Tage später überfiel er die Frau in Bad Honnef…
Fehler hat man erkannt und nichts daraus gelernt? Und das alles reicht nicht aus um den Kerl für immer hinter Gittern zu halten?
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Zitat von ChristineDoch der 44-Jährige ging gegen das Urteil vor. Mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Strafhaft, hob aber die Sicherungsverwahrung auf. Laut BGH müsse diese erneut überprüft werden. Landgericht erneut gefordert
Mich würde mal interessieren, was es da noch zu überprüfen gibt. Das kann nicht angehen so etwas.
Was muss denn noch passieren, damit er in Sicherungsverwahrung kommt?
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle