Polizei findet nach Notruf tote Frau in Wohnung: Erste Ergebnisse der Ermittler Leiche in Flensburger Wohnung entdeckt
Flensburg - Schock für die Flensburger Polizei! Nach einem Notruf findet sie in einer Wohnung eine tote Person.
Dabei handelt es sich um eine Frau aus Flensburg. Nach ersten Erkenntnissen sei sie einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen.
Wie die Polizei mitteilte, fanden Beamte die tote Frau am Donnerstagmorgen in einer Wohnung.
Die Polizei sei zuvor von einer unbekannten Person zum Tatort gerufen worden.
Aufgrund der Umstände bestehe der Verdacht eines Tötungsdeliktes, sagte eine Polizeisprecherin.
Die Polizei konnte einen mutmaßlichen Tatverdächtigen festnehmen.
Weitere Information sind derzeit nicht bekannt.
Erst am Sonntag wurde südöstlich von Kiel in Preetz eine mysteriöse Frauenleiche gefunden (TAG24 berichtete).
Update, 14.09 Uhr:
Die Polizei tappt im Fall der ermordeten Frau immer noch im Dunkeln. Bis zum Nachmittag konnte sie keine Angaben zu Alter und Herkunft der Getöten machen. Zudem konnte nicht geklärt werden, ob das Opfer und der Tatverdächtige in einer Beziehung zueinander standen.
Ebenso wenig gab es bislang Informationen, wie die Frau ums Leben gekommen ist und wer die Einsatzkräfte alarmiert hat.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
VIERFACHE MUTTER MIT FAHRRADSCHLOSS ERSCHLAGEN: NEUE DETAILS ZUR SCHRECKLICHEN TAT POLIZEI ENTDECKTE FRAUENLEICHE IN FLENSBURGER WOHNUNG
Flensburg - Im Fall der am Donnerstag entdeckten Frauenleiche in einer Flensburger Wohnung (TAG24 berichtete) hat das Amtsgericht jetzt Haftbefehl gegen den 42-jährigen Ehemann erlassen.
Er soll die 39-Jährige tätlich angegriffen und mit einem massiven Fahrrad-Bügelschloss erschlagen haben, teilte die Polizei am Freitag mit. Das Opfer war kurz darauf an einem massiven Schädelhirntrauma gestorben.
Der mutmaßliche Täter ließ sich noch in der Wohnung widerstandslos festnehmen. Zuvor waren bei der Polizei mehrere Notrufe eingegangen.
Das Ehepaar hatte vier gemeinsame Kinder im Alter von 6, 10, 13 und 16 Jahren. "Ich gehe davon aus, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung in der Wohnung waren", sagte Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp.
Die Tat ereignete sich am Morgen gegen 8.25 Uhr, in Schleswig-Holstein sind derzeit Osterferien.
Sie könne aber nicht sagen, ob die Kinder das Geschehen unmittelbar mitbekommen haben. Die Kinder seien in die Obhut des Jugendamts übergeben worden.
Nach Angaben der Oberstaatsanwältin soll es bereits vor der Tat Streit zwischen den Eheleuten gegeben haben. Der nun in Untersuchungshaft sitzende 42-Jährige lebte bereits getrennt von seiner Familie. Die Frau hatte ein Kontaktverbot erwirkt, wie die Oberstaatsanwältin sagte. Der mutmaßliche Täter schweigt zu den Vorwürfen.
Die afghanische Flüchtlingsfamilie war nach Angaben der Staatsanwaltschaft erst 2015 nach Deutschland gekommen. Seit 2016 lebte die Familie in Flensburg.
Mutter von vier Kindern tot Ehemann schlug mit Fahrrad-Bügelschloss zu
12.04.19, 14:30 Uhr
Flensburg -
Eine Mutter von vier Kindern liegt tot in ihrer Wohnung. Erschlagen vom eigenen Ehemann. Jetzt hat die Obduktion ergeben: Der 42-Jährige hat die Frau offenbar mit einem Fahrrad-Bügelschloss totgeprügelt. Am Freitag hat das Amtsgericht Flensburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Verdachts auf Totschlag erwirkt. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
„Wir gehen nach der Obduktion davon aus, dass der Beschuldigte die Frau mit einem Fahrrad-Bügelschloss erschlagen hat“, sagte Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp. Die 39-Jährige sei noch vor Eintreffen der Rettungskräfte am Donnerstagmorgen in ihrer Wohnung den Folgen eines massiven Schädel-Hirn-Traumas erlegen.
Frau hatte Kontaktverbot gegen Mann erwirkt
Der 42-Jährige lebte getrennt von seiner Familie. Die Mutter hatte ein Kontaktverbot erwirkt. „Es war in der Vergangenheit mehrfach zu Streit gekommen“, so Gropp. Der mutmaßliche Täter schweigt zu den Vorwürfen. Er war am Donnerstagmorgen noch in der Wohnung festgenommen worden.
Zu einem Bericht des Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag auf dessen Internetseite, wonach die Mutter zeitweilig ein Frauenhaus aufgesucht habe, konnte Gropp noch nichts sagen. Die Staatsanwaltschaft habe die Unterlagen angefordert.
Das Ehepaar hat vier Kinder im Alter von 6, 10, 13 und 16 Jahren. Sie waren laut Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung in der Wohnung. Gropp konnte aber nicht sagen, ob die Kinder das Geschehen unmittelbar mitbekommen haben. Die Kinder wurden in die Obhut des Jugendamts gegeben.
Die afghanische Flüchtlingsfamilie war nach Angaben der Staatsanwaltschaft 2015 nach Deutschland gekommen. Seit 2016 lebt sie in Flensburg.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Staatsanwältin sieht Wut über Zurückweisung als Motiv Die Frau starb am Tatort, wo sie mit den vier gemeinsamen Töchtern wohnte. Die Mädchen waren damals 6, 10, 13 und 16 Jahre alt. Wie die Staatsanwältin sagte, habe der Mann aus Wut über die Zurückweisung gehandelt. Zudem habe er den Macht- und Besitzanspruch über seine Familie markieren wollen.
Einige Tage vor der Tat war ein Kontaktverbot gegen den Angeklagten verhängt worden. Der Mann soll seine Frau zuvor bedroht haben und gewalttätig geworden sein. Die Familie lebte seit 2016 in Flensburg.
Verteidigung plädierte auf Totschlag Die Staatsanwaltschaft hatte ebenso wie die Nebenklage eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung wegen Totschlags.