„Gefahr im Verzug“ – Polizei steht vor der „Bild“-Redaktion ohne Durchsuchungsbeschluss Epoch Times25. März 2019 Aktualisiert: 25. März 2019 12:38 Die Redaktion der "BILD"-Zeitung war am Wochenende das Ziel einiger LKA-Beamter. Die Polizei versuchte sich Zugang zur Redaktion zu verschaffen. Laut der Zeitung wollten die Beamten sich die Zugriffsdaten der Leser beschaffen. Es fehlte dafür jedoch der Durchsuchungsbeschluss.
Wie die „BILD“-Zeitung selbst berichtet, haben am Samstag Ermittler versucht, sich im Auftrag des LKA Hessen Zugang zur Redaktion zu verschaffen. Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft aus Frankfurt am Main ging es laut der Zeitung um Ermittlungen gegen Unbekannt, da der Verdacht der Volksverhetzung bestanden habe. Suche nach Leserdaten
Die Ermittler versuchten die Daten der Leserschaft zu beschlagnahmen. Ohne Erfolg, denn es fehlte bei diesem Einsatz schlichtweg der Durchsuchungs- bzw. der Beschlagnahmsbeschluss. Der Redaktion wurde telefonisch mitgeteilt, dass Gefahr im Verzug wäre und am Wochenende kein solcher Beschluss verfügbar wäre.
Hintergrund der Aktion sei laut „BILD“ ein „Ermittlngsverfahren gegen Polizisten, die eine NSU-Opferanwältin bedroht haben sollen“. Oder haben die Polizisten nur einen Informanten finden wollen? Statement der „BILD“
BILD-Chef Julian Reichelt wird auf der BILD-Website wie folgt zitiert: „Aufgrund des hohen Gutes des unantastbaren Informantenschutzes wird BILD niemals freiwillig Daten von Lesern oder Informanten herusgeben. Gegen mögliche richterliche Anordnungen wird BILD Rechtsmittel einlegen.“
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Daraufhin erhob die Bild-Zeitung schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Diese hat jetzt wiederum in einer Stellungnahme auf die Vorwürfe des Axel-Springer-Verlags reagiert.
In einer Stellungnahme von Montagabend hieß es: „Entgegen der Darstellung in der aktuellen Medienberichterstattung ist eine ,Durchsuchung’ der Geschäftsräume des Axel-Springer-Verlages zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt gewesen.“ Vielmehr sei es um die Umsetzung einer Eilanordnung gegangen, welche dem Verlag bereits am 22. März zugesandt worden sei.
Da der Verlag nicht auf die Eilanordnung reagiert habe, seien Beamte der Berliner Polizei zur „Erlangung beweiserheblicher Daten“ ausgerückt. Die Erlangung der Daten sei aber nicht aufgrund einer „Zwangsmaßnahme“ erfolgt. Es sei lediglich um die Unterstützung des Medienkonzerns bei der Aufklärung einer Straftat gegangen.
Hintergrund des Eilantrags vom 22. März war laut Staatsanwaltschaft Frankfurt die Suche nach den Versendern der Drohbriefe des „NSU 2.0“. Für den Versand der Briefe war die sogenannte „TOR“-Verschlüsselung genutzt worden. Daher konnte nicht festgestellt werden, wer die Versender waren.
Gleichzeitig gibt es aber Hinweise darauf, dass der Axel-Springer-Verlag Daten gesammelt hat, die einen Hinweis auf die Versender der Briefe geben könnten. Um diese nur zeitlich begrenzt gespeicherten Daten zu erlangen, sei der Verlag dazu aufgefordert worden, die Daten herauszugeben, so die Staatsanwaltschaft. Zu den genauen Zusammenhängen zwischen den Daten des Verlags und der Verschlüsselung, veröffentliche die Staatsanwaltschaft vorerst keine Informationen. (lp)
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