Keinen Gerichtstermin gefunden Justiz lässt mutmaßlichen Kinderschänder laufen Elmar Schütze 12.03.19, 10:19 Uhr
Berlin -
Ein mutmaßlicher Kinderschänder kommt frei, weil die Justiz nicht schnell genug einen Gerichtstermin für ihn gefunden hat. Der am Montag bekannt gewordene Fall wirft ein Schlaglicht auf chronisch überlastete Gerichte, die immer wieder große Schwierigkeiten haben, festgeschriebene Fristen und Termine einzuhalten. Die Opposition spricht von einem Skandal.
Das Kammergericht, das höchste Strafgericht Berlins, hat am Montag angewiesen, einen 38-Jährigen aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen vor. Er ist wegen 51 Taten „zum Nachteil von zwei Kindern“ zwischen 2009 und 2017 angeklagt, darunter sei der Besitz kinderpornografischer Schriften, heißt es von der Justizpressestelle. Der Mann sei nicht der Vater der Kinder, sondern er habe sie als Freund der Familie in Obhut gehabt.
Keinen Termin gefunden
Am 29. August 2018 wurde der Mann festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Weil nun mehr als sechs Monate verstrichen sind, sieht das Kammergericht eine „rechtsstaatswidrige Verzögerung“ und hob die Haft auf. Daran änderte auch nichts, dass am 24. Oktober Anklage erhoben wurde. Auch ein Gerichtstermin ist mittlerweile angesetzt: für Mittwoch nächster Woche. Dieser Termin gilt weiter, der Angeklagte muss erscheinen. Andernfalls kann ein neuer Haftbefehl erlassen werden.
Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sieht in der Haftentlassung einen Beweis für einen „partiellen Zusammenbruch der Strafjustiz“. Für Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sei die Strafjustiz noch immer kein Schwerpunkt. „Unter ihm wird die Strafjustiz stiefmütterlich behandelt“, sagt Rissmann. Am Urteil des Kammergerichts gebe es nichts zu kritisieren, so Rissmann. Im Gegenteil: Die Entlassung sei „juristisch geboten, politisch ist sie aber unvertretbar“.
Justizsprecherin Lisa Jani verweist auf die Nöte der Gerichte – in diesem Fall der Jugendkammer, die zuständig sei, weil beide Opfer noch minderjährig sind. Derzeit gebe es sieben Jugendkammern am Landgericht, eine achte werde aufgebaut. „Und alle Kammern sind mit Haftsachen voll bis zum Anschlag.“ Ein früherer Termin habe sich nicht finden lassen. Richter schlagen Alarm
Zum Fall passt eine Umfrage des Instituts Allensbach. Berliner Richter und Staatsanwälte äußern sich in einer bundesweiten Befragung von knapp 1000 Richtern und Staatsanwälten unzufriedener mit ihren Arbeitsbedingungen als die Kollegen in anderen Bundesländern.
Neben der Personalsituation und der technischen Ausstattung bewerten die Berliner auch die Verfahrensdauer besonders negativ. 85 Prozent geben an, dass viele Verfahren zu lange dauern. Speziell bezogen auf Haftsachen fällt die Umfrage nirgendwo schlechter aus als in Berlin: Lediglich zwei Prozent der Befragten geben an, Haftsachen ließen sich durchgehend nach dem geltenden Beschleunigungsgebot erledigen. Jeder Vierte hat den Eindruck, in der Mehrzahl gelinge es nicht mehr, Haftsachen in den rechtsstaatlich gebotenen Fristen zu bearbeiten. Sven Rebehen, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, hält die Umfrageergebnisse für alarmierend. „So darf es nicht weitergehen, will Berlin den Anschluss nicht verlieren.“
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