17 Schläge auf den Kopf Killer erschlägt Geliebte mit Windlicht – vor Gericht will er viel jünger sein
Dem aus Afghanistan stammenden Noorullah Z. wird vorgeworfen, seine 18 Jahre ältere Freundin getötet zu haben. Vor Gericht behaupten seine Anwälte, dass er in Wahrheit minderjährig sei und fordern eine Jugendstrafe.
Ungleiches Paar, tödliche Liebe: Weil er seine Geliebte erschlagen haben soll, steht ein abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan in Berlin vor Gericht.
Beim Prozessauftakt will der Angeklagte plötzlich viel jünger sein, als er bisher behauptet hat. Seine Verteidiger fordern nun, ihn vor ein Jugendgericht zu stellen – dort drohen ihm nur zehn Jahre, bei einer Verurteilung als Erwachsener aber 15 Jahre Haft.
In Saal 704 des Moabiter Kriminalgerichts knabbert er an seinen Fingernägeln. Weißes T-Shirt, schwarzer Pullunder. In sich gekehrter Blick, seine dunklen Haare im Gesicht. Um den Hals trägt er eine Kette, die aussieht wie ein Rosenkranz. Hochzeit war schon geplant
Am 4. November 2015 beantragt Noorullah Z. in Berlin Asyl. Rund zweieinhalb Jahre später, am 5. März 2018, schreibt Liane M. (40) aus Wedding an ihre Schwester, beim Reha-Ausflug habe sie an der Ostsee einen „jungen Flüchtling“ kennengelernt. Schnell soll von Hochzeit die Rede gewesen sein. Fünf Monate später, am 9. August 2018, ist sie tot. Sie liegt in ihrer Wohnung an der Demminer Straße, erschlagen mit einem gläsernen Windlicht, mehr als ein halbes Kilo schwer.
Der Gerichtsmediziner (34) schildert „17 verschiedene Quetsch- und Risswunden am Kopf bis auf den Schädelknochen“ sowie „Abwehrverletzungen an den Armen“. Die Frau sei an Blutverlust und Ersticken gestorben, sagt er.
Verteidigung: Alter ist nicht „beweisbar“
In den Akten steht als Geburtsdatum von Noorullah Z. der 1. Januar 1997. Zum Tatzeitpunkt ist der Angeklagte 21 Jahre und 8 Monate alt. Das Alters-Gutachten, welches das bestätigt, zweifelt der Verteidiger an: „Die Volljährigkeit meines Mandanten zur Tatzeit ist nicht beweisbar.“
Der Angeklagte sitzt da in Denkerpose, Kinn auf die Hand gestützt – und schweigt zur Anklage. Der Prozess soll am 19. Februar fortgesetzt werden. Ein Urteil ist für den 26. März angesetzt.
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