Polizei 07.01.2019 08:18 381 Leblose Person mit Stichverletzung in Wohnung aufgefunden Gescher: 48-Jähriger tot aufgefunden
Gescher – Bereits am Samstagabend wurde in einer Wohnung in Gescher eine leblose Person aufgefunden. Der Mann wurde durch eine Stichverletzung getötet. Eine Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen, da Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden kann. (Symbolbild)
Gegen 18.50 Uhr am Samstagabend wurde die Polizei Ahaus zu einem möglichen Unglücksfall zu einer Wohnung in Gescher gerufen. Gemeinsam mit dem Rettungsdienst fanden die Polizisten eine leblose Person im Badezimmer.
"Ein hinzugerufener Arzt stellte eine Stichverletzung bei dem verstorbenen 48-jährigen Wohnungsinhaber fest", teilte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt am Sonntag in Münster mit.
"Die Umstände, die zum Tod des Mannes geführt haben, sind derzeit ungeklärt, ein Fremdverschulden kann nicht ausgeschlossen werden. Mit den weiteren Ermittlungen ist daher eine Mordkommission des zuständigen Polizeipräsidiums Münster beauftragt", erläuterte der Staatsanwalt weiter.
Die Kommission unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Thomas Götze hat bereits mit der Spurensuche und -sicherung begonnen. Die ersten Zeugenbefragungen wurden durchgeführt. Hinweise aus der Öffentlichkeit nimmt die Polizei Münster unter der Telefonnummer 0251/2750 entgegen.
"Die Staatsanwaltschaft Münster hat zur Klärung der Todesursache die Obduktion des Verstorbenen im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster beantragt", sagte Botzenhardt weiter. https://www.tag24.de/nachrichten/muenste...ttlungen-923578
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
POL-MS: Obduktionsergebnis nicht eindeutig - Mordkommission sucht Zeugen 08.01.2019 – 13:39 Gescher, Münster (ots) - Nachtrag zur Pressemeldung "Mann mit Stichverletzung lag leblos in Wohnung - Mordkommission im Einsatz" vom 6.1.2019
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, der Kreispolizeibehörde Borken und des Polizeipräsidiums Münster
Am Samstagabend (5.1., 18:50 Uhr) hatten die Rettungskräfte am Amselweg in Gescher den leblosen Körper des Wohnungsinhabers gefunden.
"Die Obduktion im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster erbrachte keinen eindeutigen Hinweis auf ein Fremdverschulden", erklärte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute (8.1.) in Münster. "Fest steht allerdings, dass die Verletzungen für den Tod des 48-jährigen Manns aus Gescher ursächlich sind."
"Die Mordkommission ermittelt deshalb weiterhin in jede Richtung", resümierte der Kommissionsleiter Kriminalhauptkommissar Thomas Götze das Obduktionsergebnis. "Wir haben unsere Spurensuche und -sicherung heute auch außerhalb des Gebäudes fortgesetzt. Wir wollen sicherstellen, dass uns keine Spur verloren geht." Polizisten mit ihren Spürhunden suchten deshalb heute auch die Grünflächen rund um das Mehrfamilienhaus ab.
Für die Mordkommission sind Zeugenaussagen von Bedeutung, die sich auf Beobachtungen im Zeitraum vom Neujahrstag (1.1.) bis zum Auffinden der Leiche am Samstagabend (5.1.) beziehen. "Wenn jemand etwas gesehen oder im Umfeld des Hauses gehört hat, kann es helfen, den Tatzeitraum einzugrenzen", unterstützt der Oberstaatsanwalt den Zeugenaufruf der Mordkommission. "Das letzte Lebenszeichen des Gescheraners datiert vom Neujahrsmorgen."
Hinweise bitte an die Polizei Münster, Telefon 0251 275-0.
Für Medienanfragen ist Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0251 494 2415 zu erreichen.
48-Jähriger tot in Wohnung gefunden: Polizei nimmt Tatverdächtigen fest 16.01.19 16:14
Gescher/Münster - Nach dem Fund eines toten 48-Jährigen in seiner Wohnung in Gescher Anfang Januar gibt es jetzt Neuigkeiten: Die Polizei hat am Dienstag "nach intensiven Ermittlungen" einen Tatverdächtigen festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft
Das gaben die Staatsanwaltschaft Münster, die Polizei Borken und die Polizei Münster am Mittwochachmittag in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt.
"Der 51-jährige Mann ist dringend verdächtig, seinen 48-jährigen Bekannten zu Jahresbeginn in seiner Wohnung nach einem verbalen Streit von hinten angegriffen und mit mehreren Stichen so schwer verletzt zu haben, dass dieser an den Folgen der Verletzungen starb", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. "Ein Richter ordnete heute (16. Januar) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft gegen den 51-Jährigen wegen des Verdachts des Mordes an."
Das war geschehen Polizisten und Rettungskräfte hatten den Toten am Abend des 5. Januars in seiner Wohnung gefunden, nachdem es "den Hinweis auf einen möglichen Unglücksfall" gegeben hatte. Ein Arzt stellte eine Stichverletzung bei dem verstorbenen 48-Jährigen fest.
Die Ermittler schlossen zu diesem Zeitpunkt Fremdverschulden nicht aus, doch eine Obduktion der Leiche brachte zunächst kein eindeutiges Ergebnis. Eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Münster hatte daraufhin die Ermittlungen übernommen.
Verdächtiger bestreitet alle Tatvorwürfe "Nach Auswertung der bislang gesicherten Spuren und Würdigung von Zeugenaussagen rückte der Beschuldigte ins Visier der Ermittler", erklärte deren Leiter, Kriminalhauptkommissar Thomas Götze. "Wir haben ihn gestern (15. Januar) in Gescher festgenommen, er bestreitet alle Tatvorwürfe. Ermittlungen ergaben, dass es zwischen beiden Personen wiederholt Auseinandersetzungen gab. Diese könnten auch das Motiv für die Tat gewesen sein."
Schwurgericht verurteilt 52-jährigen Gescheraner Lebenslange Freiheitsstrafe für Mord Gescher/Münster. Emotionslos zeigte sich der 52-jährige Angeklagte, als die Vorsitzende Richterin im Schwurgerichtsverfahren im Landgericht Münster am Mittwoch das Urteil verkündete: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Von Manuela Reher Mittwoch, 18.12.2019, 22:14 Uhr aktualisiert: 19.12.2019, 15:47 Uhr Schwurgericht verurteilt 52-jährigen Gescheraner: Lebenslange Freiheitsstrafe für Mord Foto: AZ Das Gericht sah es in dem Indizienprozess als erwiesen an, dass der Gescheraner seinen 48 Jahre alten Freund am Neujahrstag 2019 in dessen Wohnung am Amselweg mit 15 Messerstichen getötet hat. Der Täter habe sein argloses, stark alkoholisiertes Opfer im Badezimmer heimtückisch attackiert, vermutlich aus Verärgerung darüber, dass der 48-Jährige ihn wegen einer Körperverletzung angezeigt habe. Der 52-Jährige sei am Neujahrstag mit dem Fahrrad und einem Messer in der Tasche zur Wohnung seines Freundes gefahren. Dieser habe ihm die Tür geöffnet. Nach einem kurzen heftigen Wortwechsel sei das Opfer nach dem Messerangriff zu Boden gefallen. Der Täter habe sich am Abend des Neujahrstages nur wenige Minuten in der Tatwohnung aufgehalten. Das sei dadurch belegt, dass sich dessen Handy in die Fritzbox des Opfers eingeloggt habe, wie die Vorsitzende Richterin mitteilte. Der Angeklagte hatte am Silvestertag 2018 eine Ladung zu einem Gerichtstermin wegen der Körperverletzung an seinem Freund erhalten. Daher sei er offensichtlich in Wut geraten, stellte das Gericht fest. Denn er habe wegen einer früheren gefährlichen Körperverletzung im Jahre 2014, für die er bereits eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten verbüßt hatte, befürchten müssen, wegen der Wiederholungstat hart bestraft zu werden. Als Motiv für den Mord könne aber auch eine Rolle gespielt haben, dass es in der sexuellen Beziehung zwischen Täter und Opfer Unstimmigkeiten gegeben habe. Das Gericht stellte zum Beispiel fest, dass das Opfer den Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten gefilmt hat. Letztlich jedoch sei die Suche nach dem Motiv für den Mord von Spekulationen begleitet, sagte die Vorsitzende Richterin. Denn der Angeklagte habe das Gericht darüber im Dunkeln gelassen. Der 52-Jährige hatte ausgesagt, dass er das Opfer vor zehn Jahren als Arbeitskollegen kennengelernt habe. Eine sexuelle Beziehung zum Opfer hatte er geleugnet. Außerdem hatte der Angeklagte behauptet, dass er sich im Zeitraum vom 28. Dezember bis 6. Januar ausschließlich in seiner eigenen Wohnung aufgehalten habe. Wie das Gericht weiter ausführte, sei der Angeklagte voll schuldfähig. Trotz eines massiven Alkoholproblems sei er immerhin mit dem Fahrrad zum Tatort gefahren und habe „besonnen“ gehandelt, weil er das Tatwerkzeug, ein Messer, nach der Tötung wieder mit nach Hause genommen habe. Er war von einer Zeugin im Treppenhaus identifiziert worden, die beschrieben hatte, wie er in die Wohnung des Opfers gegangen ist und sie von dort eine heftige verbale Auseinandersetzung und ein „Bollern“, als wenn jemand zu Boden gefallen sei, gehört hat. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.