28.09.2024 16:38 4.031 Fast 31 Jahre her: Sensationswende im Mordfall Sabine B. (†13)?
Von Maximilian Hölzel Würzburg - Im Dezember 1993 wurde die Leiche der damals 13 Jahre alten Sabine B. in einer Güllegrube in Unterfranken entdeckt. Ein möglicher Täter steht mittlerweile vor Gericht. Neue Spuren könnten ihn knapp 31 Jahre nach der Tat nun doch noch überführen.
Im Januar 2021 hatte die Polizei den Tatverdächtigen festgenommen. Mit Flyern baten die Ermittler zuvor die Bevölkerung um Hinweise im Fall der ermordete Sabine B. (†13). (
Zitat Im Prozess gegen einen 47 Jahre alten Mann, der als Tatverdächtiger im Mordfall Sabine B. gilt, haben Gutachter jetzt neue Erkenntnisse erlangt, die dafür sprechen, dass der Angeklagte sich am Tatort aufgehalten hat.
Vor dem Würzburger Landgericht sagten eine Gutachterin sowie ein Gutachter der Rechtsmedizin Erlangen aus, dass es mehrere gefundene DNA-Spuren gebe, bei denen der angeklagte Stallhelfer des Bauernhofs als Mitverursacher infrage kommt.
Es gäbe zumindest eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, so die Experten, die eine 100 Prozent sicherere Aussage bislang noch nicht treffen können. "Die zu bewerten, ist unsere Aufgabe", erklärte der Vorsitzende Richter.
Zitat Detailliert berichteten die Rechtsmediziner von ihrem wissenschaftlichen Verfahren, bei dem Spuren an der Jeanshose und der Jacke des Opfers sowie Sperma an einer Slipeinlage und ein Blutfleck am Tatort untersucht wurden. Bei jenen Untersuchungen hätten sie außerdem mutmaßliche Fehler früherer Analysen festgestellt.
ZitatVor dem Landgericht Würzburg wird der Cold Case der getöteten Sabine B. verhandelt. Er soll noch bis Mitte 2025 andauern. Als die Sachverständigen am Freitag ihre Erkenntnisse vortrugen, wurden dabei immer wieder auch schockierende Fotos der Leiche gezeigt. Die Mutter der toten Sabine hielt dies nur schwerlich aus und musste mehrfach den Gerichtssaal verlassen....
Zitat Nach jahrelangen, ergebnislosen Ermittlungen steht nun seit Anfang September der zum Tatzeitpunkt 17-jährige Deutsche wegen Mordes vor Gericht. Bislang schweigt er zu allen Vorwürfen.
Zitat Für den Cold-Case-Prozess sind zahlreiche weitere Verhandlungstage angesetzt, die voraussichtlich noch bis Juli 2025 andauern sollen. Ein früheres Ende ist nach den neuesten Erkenntnissen aber nicht mehr auszuschließen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Würzburg: Verhandlung im Cold Case Wiesenfeld geht weiter 19.10.2024, 10:30 Uhr in Lokales
Das Würzburger Landgericht versucht derzeit zu klären, was vor über 30 Jahren auf einem Reiterhof in Wiesenfeld passiert ist. Dem mittlerweile 47 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, kurz vor Weihnachten 1993 ein 13-jähriges Mädchen auf dem Hof missbrauch und getötet zu haben.
Er selbst schweigt, das bleibt auch am zwölften Verhandlungstag so. Am Freitag waren aber seine Mutter und die beiden Schwestern im Zeugenstand.
Seine Mutter gab ihm ein Alibi: der damals 17-Jährige soll zum Abendessen zuhause gewesen sein, anschließend wurde gemeinsam etwas im Fernsehen angeschaut. Unstimmigkeiten ergaben sich allerdings aus früheren Aussagen, denn: einmal kam der Sohn erst später und hat nicht mitgegessen, einmal kam ein anderer Film im Fernseher. Auch seine ältere Schwester gab ihm ein Alibi.
Seiner kleinen Schwester gegenüber soll der Angeklagte, zumindest laut anderer Zeugen, sexuell Übergriffig gewesen sein. Auch sie hat am Freitag vor Gericht ausgesagt und das bestätigt.
Der nächste Verhandlungstag ist für Donnerstag angesetzt.
Würzburg Mord vor 30 Jahren – Urteil vor Weihnachten geplant Aktualisiert am 19.11.2024, 19:10 Uhr Prozess zu Gewalttat an Mädchen vor mehr als 30 Jahren
Lesedauer: 1 Min.
Von Deutsche Presse-Agentur Dieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Würzburg - Im Prozess um den Mord an einem Mädchen vor 31 Jahren will das Landgericht Würzburg am 20. Dezember sein Urteil verkünden.
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Die 13-jährige Sabine war im Dezember 1993 nach dem Besuch auf einem Reithof nicht nach Hause gekommen. Zwei Tage später wurde sie in einer Güllegrube entdeckt - sexuell missbraucht und getötet. Seit September steht ein heute 47-jähriger Mann deshalb unter Mordanklage vor Gericht.
Zu dem Tatvorwurf äußerte sich der Angeklagte nicht. Er werde dazu keine Angaben machen, sagte sein Verteidiger nach Gerichtsangaben. Da der Angeklagte zur Tatzeit 17 Jahre alt war, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Cold Case in Würzburg vor Gericht : Totes Mädchen in der Güllegrube: Wer tötete Sabine?
Im Dezember 1993 kommt eine 13-Jährige nicht nach Hause. Kurz darauf wird ihre Leiche gefunden – versteckt in einer Güllegrube. Nun glaubt die Staatsanwaltschaft, einen Täter überführen zu können.
Fast 31 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 13-jährigen Sabine aus Unterfranken steuert der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter seinem Ende entgegen. Am Donnerstag sollen Staatsanwaltschaft und Nebenklage vor dem Landgericht Würzburg plädieren. Am Freitag steht das Schlusswort der Verteidigung an. Das Urteil gegen den 48 Jahre alten Angeklagten soll nach bisheriger Planung am 20. Dezember verkündet werden.
Weil der mutmaßliche Mörder der Schülerin zur Tatzeit im Dezember 1993 erst 17 Jahre alt und damit jugendlich war, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lediglich wenige Pressevertreter sind zugelassen. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre.
Der angeklagte Mann will mit der Gewalttat nichts zu tun haben. Allerdings fanden Ermittler an der Kleidung des Opfers DNA-Spuren des 48-Jährigen, als sie den sogenannten Cold Case vor Jahren wieder aufrollten und die Asservate untersuchen ließen. Die Polizei hatte den Mann, der wie Sabine in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) wohnte, schon früher im Blick, konnte ihm allerdings nichts Konkretes nachweisen.
Weil die Tat schon so lange zurückliegt, sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Kann die Große Strafkammer dem Angeklagten die Tat nicht nachweisen, wird er freigesprochen. Kann seine Beteiligung an der Tat belegt werden, aber kein Mord, muss der Prozess wegen Verjährung eingestellt werden. Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die dem 48-Jährigen einen Mord nachweisen, wird es auch ein Urteil geben.
Sabine starb im Dezember 1993 auf einem Reiterhof in Wiesenfeld. Nach Worten von Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach tötete der Angeklagte das ihm bekannte Mädchen zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs, unter anderem durch Würgen. Dann soll der damals 17-Jährige zu Hause gebadet und sich umgezogen haben und das Opfer am späten Abend des 15. Dezember 1993 schließlich in eine Güllegrube geworfen haben.
19.12.2024, 10:13 Uhr Wer hat Sabine B. getötet? "Cold Case Wiesenfeld" vor Abschluss 1993 wurde die 13-jährige Sabine tot in einer Güllegrube gefunden. Vor Gericht steht ein damals 17-Jähriger. Die Anklage fordert eine Jugendstrafe von neun Jahren wegen Mordes, die Verteidigung einen Freispruch. Morgen soll das Urteil fallen.
Von
Christoph Schneider Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am 06.12.2024 um 16:30 Uhr.
Am 15. Dezember 1993 war Sabine B. auf einem Reiterhof am Ortsrand von Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart. Dort verbrachte die 13-Jährige ab und zu ihre Freizeit und kümmerte sich um die Pferde. An diesem verregneten Dezemberabend wurde sie auf dem Heuboden der Scheune getötet und brutal sexualisiert missbraucht. Ihre Leiche wurde anschließend in einer Güllegrube versteckt. Zwei Tage später wurde sie gefunden.
Bis heute wurde für die Tat niemand verurteilt. Einer der Verdächtigen wurde in den 1990er Jahren freigesprochen, ein weiterer beging Suizid. Ein dritter, heute 48 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Main-Spessart sitzt am Landgericht Würzburg auf der Anklagebank. Brisant: ein Urteil mit Strafmaß kommt nur wegen Mordes infrage. Andere Delikte, wie etwa Totschlag, wären bereits verjährt.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern neun Jahre Haft Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage, die die Eltern, beziehungsweise die Schwester von Sabine vertritt, plädieren auf Mord. Die Merkmale Heimtücke, niedere Beweggründe und die Vertuschung einer Straftat sehen sie als gegeben an. Dabei stützen sich die Ankläger auf den Fund von DNA-Spuren des Angeklagten an der Unterwäsche und Hose von Sabine.
Aus ihrer Sicht lockte der damals 17-jährige Angeklagte Sabine mit sexuellen Hintergedanken auf den Heuboden der Scheune. Dort soll er das Mädchen überwältigt und erwürgt haben, während Sabine vor ihm auf dem Bauch lag. Laut Gutachten soll es aus dieser Position etwa zehn Minuten gedauert haben, bis Sabine erstickt ist.
Totes Mädchen wies keine Abwehrspuren auf Obwohl Sabine von vielen der über 80 gehörten Zeugen als kräftig und wehrhaft beschrieben wurde, fand die Rechtsmedizin keine Abwehrspuren an ihrer Leiche. Entweder beim Würgen oder danach, soll der Angeklagte sein Opfer ausgezogen haben und sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben, was den Fund von Sperma erklären würde. Nach der Tat soll er Sabine wieder angezogen haben und weggegangen sein. Später soll er zurückgekommen sein, den toten Körper vom Heuboden geworfen und zu einer Güllegrube geschleift haben, um ihn zu verstecken, so der Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach in seinem Schlussvortrag.
Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig war, wird nach Jugendstrafrecht verhandelt. Von höchstmöglichen zehn Jahren Haftstrafe wegen Mordes fordern Staatsanwaltschaft und Nebenklage neun Jahre.
Verteidigung fordert Freispruch Die Version der Anklageschrift hält die Verteidigung für möglich. Andere Szenarien kommen für die Anwälte Hans-Jochen Schrepfer und Tillmann Michler aber ebenfalls in Frage: hypothetische Szenarien, in denen der Angeklagte nicht als Mörder verurteilt, sondern wegen der Verjährung gar nicht angeklagt oder sogar freigesprochen werden müsste.
In seinem zweistündigen Plädoyer erörterte Schrepfer dazu fünf weitere Möglichkeiten des Tathergangs. Als Grundlage verweist auch er auf die Beweislage der DNA-Funde, zu der auch der Nachweis von Sperma des Angeklagten, unter anderem auf der Unterwäsche des Mädchens, gehört.
"Im Zweifel für den Angeklagten" Der Verteidiger hält es für nicht ausgeschlossen, dass Sabine freiwillig mit dem Angeklagten auf den Heuboden gegangen ist und es dort zu ersten einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen sein. Dann kommt es zum Streit und Sabine wird getötet. Ein Totschlag, der aber bereits verjährt wäre.
Schrepfer schließt darüber hinaus auch nicht aus, dass mehrere Personen beteiligt waren und der Angeklagte Sabine gar nicht getötet hat: Er könnte zugesehen oder beim Beseitigen der Leiche geholfen haben – hypothetische Möglichkeiten, die wegen Verjährung heute aber nicht mehr strafbar wären. Nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" beantragt die Verteidigung deshalb einen Freispruch.
Das Urteil soll am 20. Dezember am Landgericht Würzburg fallen.
Prozess in Würzburg Mann wegen Tötung einer 13-Jährigen verurteilt – 31 Jahre nach der Tat
1993 wurde die Leiche der 13-jährigen Sabine in einer Güllegrube gefunden. Nun wurde ein 48-Jähriger in dem Fall wegen Mordes schuldig gesprochen.
Das Landgericht Würzburg hat mehr als 31 Jahre nach der gewaltsamen Tötung einer 13-Jährigen in Unterfranken einen Mann wegen Mordes zu einer Jugendstrafe verurteilt. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige die Schülerin Sabine tötete.
Sechseinhalb Jahre Jugendstrafe lautet das Urteil für den heute 48-Jährigen. Der Mann hatte sich in dem Prozess nicht zur Tat geäußert. Er will Sabine aber laut seinen Verteidigern nicht getötet haben. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Sabine wurde am 15. Dezember 1993 auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) getötet und sexuell missbraucht. Ihre Leiche wurde zwei Tage nach der Tat in einer Güllegrube gefunden.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und eine Jugendstrafe von neun Jahren für den 48-Jährigen gefordert, der 2021 gefasst worden war. Damals war der sogenannte Cold Case neu aufgerollt worden, nachdem unter anderem feinere DNA-Analysen neue Hinweise gebracht hatten.