Schreckliche Tat: 17-Jähriger bringt Mutter und Grossmutter um 11.12.2018 |
In der Nacht zum Dienstag verständigte ein 17-jähriger Jugendlicher die Polizei und teilte mit, dass er seine Mutter und seine Grossmutter getötet habe.
In der Familienwohnung in der Eugen-Bolz-Strasse in Böblingen fanden die Polizeibeamten zwei leblose Frauen, bei denen es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um die Mutter und die Grossmutter des Jugendlichen handelt.
Der 17-Jährige wurde im Anschluss widerstandslos festgenommen. Die Kriminalpolizeidirektion Böblingen hat noch in der Nacht die Ermittlungen übernommen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeipräsidium Ludwigsburg
Grausige Bluttat: In der Nähe von Stuttgart soll ein Jugendlicher seine Mutter und Großmutter umgebracht haben. Er selbst habe die Polizei gerufen, so ein Sprecher. Der 17-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen. 35 Werbung ausblenden 17-Jähriger soll Mutter und Großmutter getötet haben Stand: 14:49 Uhr 11.12.2018
Ein Jugendlicher soll in Böblingen bei Stuttgart (Baden-Württemberg) seine Mutter und seine Großmutter umgebracht haben. Der 17-Jährige habe in der Nacht zum Dienstag selbst die Polizei gerufen und schon am Telefon gesagt, er habe die beiden getötet, sagte ein Polizeisprecher.
In der Wohnung der Familie seien dann die leblosen Frauen von Polizisten gefunden worden. Der Deutsche mit russischen Wurzeln ließ sich demnach widerstandslos festnehmen. Auch die Opfer – 38 und 61 Jahre alt – waren den Angaben zufolge Deutsche.
Der 17-Jährige habe den Ermittlungen zufolge in der Nacht zum Dienstag mit einem Küchenmesser mehrfach auf die Frauen eingestochen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.
Die „Bild“-Zeitung berichtet jedoch, der Teenager habe seine Mutter vor der Tat beleidigt und geschlagen. Die Hintergründe sind jedoch noch unklar.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*