Totes Mädchen (2) in Flüchtlingsheim entdeckt - Mordkommission ermittelt
Aktualisiert: 10.12.18 - 16:58
Rettungskräfte haben ein zweijähriges Mädchen tot in einer städtischen Unterkunft in Köln-Weiden gefunden. Die Mordkommission ermittelt.
Köln - In einem Zimmer einer städtischen Unterkunft in Köln-Weiden haben Rettungskräfte am Montagmorgen ein totes zweijähriges Mädchen entdeckt, wie die Polizei am Montagnachmittag mitteilte.
Die Polizei geht von einem Gewaltverbrechen aus. Aufgrund massiver Verletzungen des Kindes hat die Polizei Köln nach eigenen Angaben eine Mordkommission eingerichtet. Eine Obduktion am Nachmittag soll die genauen Todesumstände klären. Die Eltern des Mädchens stammen aus Nigeria und werden in einer Klinik vernommen, so die Polizei.
Ergebnisse der Obduktion werden voraussichtlich erst am Dienstag in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Köln bekannt gegeben, sagte ein Pressesprecher der Polizei Köln gegenüber unserer Redaktion.
Mutter stand verwirrt vor der Wohnung des Kindsvaters
Nach bisherigen Ermittlungen sei die Mutter (30) des Mädchens am Montagmorgen vor der Wohnung des Kindsvaters im Stadtteil Mülheim verwirrt angetroffen worden. Alarmierten Einsatzkräften eines Rettungswagens habe die Frau dann den Hinweis auf die tote Tochter in ihrem Zimmer in der städtischen Unterkunft gegeben, so die Polizei.
Mädchenleiche in Flüchtlingsheim entdeckt – Verwirrte Mutter gibt den Hinweis Köln (dpa) – In einer Kölner Flüchtlingsunterkunft ist heute die Leiche eines zwei Jahre alten Mädchens gefunden worden. Die Polizei geht nach eigenen Angaben von einem Gewaltverbrechen aus. «Es gibt Hinweise, dass das Kind nicht eines natürlichen Todes gestorben ist», sagte ein Sprecher.
Die Leiche wies nach Angaben der Polizei massive Verletzungen auf. Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen. Festnahmen gab es zunächst nicht. «Die aus Nigeria stammenden Eltern des Mädchens sind unter Obhut der Polizei in einer Klinik und werden vernommen», teilt die Polizei mit.
Die Mutter soll selbst den Hinweis auf ihre tote Tochter gegeben haben. Sie war heute Morgen verwirrt vor der Wohnung des Vaters des Mädchen im Kölner Stadtteil Mülheim angetroffen worden. Einem Rettungswagen-Team hatte die 30-Jährige dann den Hinweis auf das tote Kind gegeben. Eine Obduktion des Mädchens soll die genauen Todesumstände klären.
11.12.2018 Köln. Nach dem Fund einer Mädchenleiche in einer Kölner Flüchtlingsunterkunft hält die Staatsanwaltschaft die Mutter der Zweijährigen für tatverdächtig.
Die Obduktion hat nach Angaben der Ermittler ergeben, dass das Mädchen an massiven Kopfverletzungen starb. Es gebe allerdings Hinweise darauf, dass die Frau zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gehandelt haben könnte, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Dienstag. Man habe daher beantragt, sie einstweilen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Über den Antrag sollte noch am Dienstag entschieden werden.
Das tote Mädchen war am Montag von Rettungskräften in einer städtischen Unterkunft gefunden worden. Nach Angaben der Polizei hatte die Mutter selbst den Hinweis auf die Leiche gegeben, nachdem die 30-Jährige verwirrt vor der Wohnung des Vaters des Mädchen im Kölner Stadtteil Mülheim angetroffen worden war. Beide Eltern stammen den Angaben zufolge aus Nigeria. Zunächst wurden beide in einer Klinik betreut und vernommen. (dpa)
Verstehe ich auch nicht. Familiennachzug, Frau und Kind Übergangsweise in der Unterkunft? Man kann nur spekulieren.
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Mehr habe ich zu dem Fall leider nicht finden können.
Die Mutter des Mädchens wurde unter Verdacht in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Die Staatsanwaltschaft hält die 30-Jährige für verdächtig, ihre Tochter getötet zu haben. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass sie aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein könnte1. Die Eltern des Mädchens stammen aus Nigeria und werden in einer Klinik vernommen1. Die genauen Todesumstände werden voraussichtlich nach der Obduktion bekannt gegeben1. Dies ist eine tragische und erschütternde Angelegenheit, die das Leben eines kleinen Kindes betroffen hat.
Prozess beginnt Zweijähriges Kind mit Schuh in Köln getötet 22.07.2019, 12:00 Uhr
Köln – Alles andere als verantwortungsbewusst, psychisch auffällig, egozentrisch, sozial unreif, Cannabis-Konsumentin – beim Jugendamt hätten im November 2016 alle Alarmglocken angehen müssen, als die Akte von Labake M. auf den Tisch kam. Die Nigerianerin hatte gerade ihre Tochter zur Welt gebracht und benötigte Unterstützung, die zunächst auch gewährt wurde. Doch Baby Destiny wurde gerade mal zwei Jahre alt. Das kleine Mädchen starb einen qualvollen, grausamen Tod. Selbst erfahrene Ermittler waren zutiefst geschockt, als sie am Tatort in einer Flüchtlingsunterkunft an der Aachener Straße das bis zur Unkenntlichkeit entstellte tote Kleinkind sahen.
ZitatAb Montag steht die 31-jährige Frau wegen Totschlags vor dem Kölner Landgericht. Laut Antragsschrift hat die Frau die Tat wegen einer schizophrenen Psychose im schuldunfähigen Zustand begangen.
Deshalb geht es in dem Prozess um ihre dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage bis zum 12. August terminiert. Immer wieder hatte die Mutter im Wahn der Zweijährigen mit einem Stöckelschuh auf den Kopf geschlagen, bis die Tochter an einem Schädel-Hirn-Trauma starb.
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12.08.2019, 16.57 Uhr Urteil nach Kindstötung: Tochter mit Stöckelschuh erschlagen - Mutter zu Psycho-Knast verurteilt
Kleinkind mit Stöckelschuh erschlagen - Frau muss dauerhaft in Psychiatrie
Zitat Weil sie ihre zweijährige Tochter mit einem Stöckelschuh erschlagen hat, muss eine 31 Jahre alte Frau dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht bleiben. Das entschied das Kölner Landgericht am Montag, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Frau soll die Tat aufgrund einer schizophrenen Psychose im schuldunfähigen Zustand begangen haben.
Laut der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft soll die Nigerianerin im Dezember 2018 ihrer Tochter in einer Kölner Flüchtlingsunterkunft "viele Male" mit "dem spitzen Absatz eines Schuhs auf den Körper und insbesondere den Hinterkopf" geschlagen und so getötet haben. Weiter hieß es, dass die Frau aufgrund ihrer psychischen Erkrankung "nicht fähig war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln".Da der Tatvorwurf mit der psychischen Erkrankung der Beschuldigten "verknüpft" sei, wurde die Öffentlichkeit nach Verlesung der Antragsschrift vom Gericht ausgeschlossen. Bis zum Urteil wurden somit kaum Details bekannt.
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