08.12.2018 Frau (32) auf Gehweg von Messerstecher getötet 32-Jährige in Berlin-Zehlendorf getötet: Mordkommission ermittelt
Berlin - Blutiges Drama in Zehlendorf: Am frühen Samstagmorgen ist eine Frau von einem Messerstecher getötet worden.
Die Mordkommission ermittelt. Wie die Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilt, verließ die 32-Jährige gegen 6 Uhr morgens ein Wohnhaus im Lupsteiner Weg. Dabei wurde sie von einem Messerstecher angegriffen.
Daraufhin ergriff der Mann die Flucht. Rettungssanitäter und ein Notarzt brachten die schwer verletzte Frau in ein Krankenhaus, wo sie kurz darauf verstarb.
Die Hintergründe der Attacke sind noch unklar. Die Mordkommission des Landeskriminalamtes Berlin ermittelt.
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Frau erstochen: Haftbefehl wegen Mordes gegen Ex-Freund
Eifersuchtsdrama: Der 32-Jährige, der seine Ex-Freundin durch Messerstiche getötet haben soll, sitzt in Untersuchungshaft.
08.12.2018, 11:45
Der 32-Jährige, der seine Ex-Freundin durch Messerstiche getötet haben soll, sitzt in Untersuchungshaft. Ein Haftrichter verkündete am Sonntag einen Haftbefehl wegen Mordes gegen den Mann, teilte die Polizei mit. Offenbar handelte der Mann aus Eifersucht.
Die Tat ereignete sich am Sonnabendmorgen im beschaulichen Zehlendorf. Dort hatte der 32-jährige Mann vor einem Wohnhaus in Zehlendorf seine gleichaltrige Ex-Freundin mit dem Messer angegriffen. Am Nachmittag stellte sich der Täter in einer Dienststelle der Bundespolizei in Friedrichshain. Ob er die Tat mittlerweile gestanden hat, konnte eine Sprecherin der Polizei am Sonntag nicht sagen.
Wie die Polizei mitteilte, griff der Täter die Frau an, als die gegen 6 Uhr nach einem Besuch ein Haus am Lupsteiner Weg verlassen hatte. Durch mehrere Messerstiche getroffen, brach die Frau blutüberströmt zusammen. Der Täter ergriff zunächst die Flucht. Eine Anwohnerin, die das Geschehen eher zufällig beobachtet hatte, alarmierte umgehend Polizei und Feuerwehr. Ein kurz darauf eingetroffener Notarzt konnte die 32-Jährige am Tatort zunächst reanimieren, kurz nach ihrer Einlieferung in ein Krankenhaus erlag die Frau allerdings ihren schweren Verletzungen.
Die Ermittlungen wurden zunächst von der 3. Mordkommission geführt, später übernahm dann die 1. Mordkommission. Für die Beamten deutete schon frühzeitig vieles auf eine Beziehungstat hin. Insbesondere die Tatsache, dass die Frau sofort nach dem Verlassen des Hauses angegriffen wurde, sprach dafür, dass der Täter auf sein Opfer gewartet hatte. Weitere Zeugen außer der Frau, die die Tat beobachtet hatte, gab es anfangs nicht. In der ruhigen Wohnstraße, gerade einmal 300 Meter von der Landesgrenze zu Brandenburg entfernt, war an einem Sonnabendmorgen um die frühe Stunde kaum jemand unterwegs. Eine schnelle Aufklärung verhinderte das dennoch nicht.
Denn noch während die Ermittler in den umliegenden Häusern nach möglichen Zeugen suchten und Experten der Spurensicherung den Tatort akribisch untersuchten, stellte sich der Messerstecher. Gegen 11 Uhr erschien der Mann auf der Dienststelle der Bundespolizei am Ostbahnhof. „Vermutlich war ihm klar, dass Ermittlungen im Umfeld des Opfers schnell auf ihn als möglichen Täter hingewiesen hätten“, sagte ein Beamter.
24. Oktober 2019, 16:17 Uhr Prozesse - Berlin: Nachstellung und Mord an Ex-Freundin: Lebenslange Haft Direkt aus dem dpa-Newskanal
Berlin (dpa/bb) - Weil er aus Rache seine ehemalige Freundin vor einem Wohnhaus in Berlin-Zehlendorf erstochen hat, ist ein 33-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte habe die 32 Jahre alte Frau bestrafen wollen, weil sie ihn wegen Nachstellung angezeigt hatte, begründeten die Richter am Donnerstag. Er habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Die Anordnung einer Sicherungsverwahrung gegen den Mann bleibe vorbehalten.
"Die Tat war das Ende einer Folge von Nachstellungen", sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe die Frau, die er 2016 kennengelernt hatte, in der Beziehung zunächst kontrolliert und eingeengt. Als es im Herbst 2018 zur Trennung kam, habe er sich der Ex-Partnerin immer wieder gegen ihren Willen genähert und sich auch Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft. Er habe wegen anderer Straftaten unter Bewährung gestanden und der Frau gedroht, sie würde mit einer Anzeige sein Leben zerstören. Weil er ihr weiter nachstellte, habe sie "alles richtig gemacht und die Polizei eingeschaltet".
Im Oktober 2018 sei dem Angeklagten per einstweiliger Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz eine Annäherung verboten worden, hieß es weiter. Dennoch kam es zu weiteren Zwischenfällen. Im Dezember 2018 habe der 33-Jährige schließlich den Plan gefasst, seine ehemalige Freundin zu töten. Er sei trotz einer diagnostizierten Persönlichkeitsstörung laut Gutachten voll schuldfähig gewesen.
Der 33-jährige Deutsche hatte der Frau im Dezember 2018 aufgelauert, als sie auf dem Weg zur Arbeit war. Unvermittelt habe er mit einem Steakmesser auf sie eingestochen, heißt es im Urteil. Die Frau, die zuletzt als Abteilungsleiterin tätig war, starb wenige Minuten nach dem Angriff.
Der Angeklagte, der auch frühere Freundinnen gestalkt haben soll, hatte sich einige Stunden nach der Tat gestellt. Auch im Prozess legte er ein Geständnis ab. Das Urteil entspricht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre für den Angeklagten eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren im Gefängnis so gut wie ausgeschlossen.