Prozess um Gruppenvergewaltigung Fatale Feier in Höhenkirchen
Zwei Asylbewerber vergewaltigten im vergangenen Jahr eine Frau aus München. Der Fall löste kurz vor der Bundestagswahl eine aufgeregte Debatte aus. Jetzt fiel in dem Prozess das Urteil.
Montag, 12.11.2018 19:31 Uhr
Stephan Kirchinger ist eher ein gemütlicher Typ, er gilt als selbstbeherrschter Richter. Doch bei dem Prozess gegen Walid P.* und Farid A.* riss dem Vorsitzenden der Jugendstrafkammer am Landgericht München einige Male der Geduldsfaden. Als an einem Prozesstag im Oktober die beiden afghanischen Flüchtlinge mehrfach wegdösten, ermahnte er Walid P.: "Wenn Sie schlafen wollen, müssen wir die Verhandlung unterbrechen."
Die Stimmung während des Prozesses war oft gereizt. Schon bei der Eröffnung im September sagte Kirchinger zu einem der beiden Asylsuchenden, er solle "keine Story erzählen, die hinten und vorne nicht stimmen kann". Einem der Verteidiger warf der Richter zuletzt vor, er verschleppe das Verfahren.
Tatsächlich zog sich das Verfahren im Fall der Gruppenvergewaltigung von Höhenkirchen-Siegertsbrunn länger als erwartet, die Beweisaufnahme gestaltete sich teils schwierig. Am Montagnachmittag nun verurteilte das Gericht beide Angeklagte wegen Vergewaltigung und Körperverletzung.
Ausgangspunkt war eine Party
Walid P. wurde zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Farid A. muss eine Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten antreten - die Untersuchungshaft wird zum Teil angerechnet. Bei dem 18-Jährigen fließt auch ein anderes Urteil ein. Ein dritter Täter war bereits im Mai in einem separaten Verfahren wegen Beihilfe zur Vergewaltigung verurteilt worden. Anzeige
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass beide im September 2017 die damals 16-jährige Marta R.* im oberbayerischen Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigten. Sie hatten gemeinsam mit anderen Flüchtlingen in einer Asylbewerberunterkunft gefeiert. Dabei wurde gekifft, der Alkohol floss in Strömen - von mehreren Flaschen Jack Daniels ist die Rede. Zwischen 19.30 und 19.45 Uhr löste sich die Partygesellschaft schließlich auf.
Farid A. begleitete zunächst Marta R., vorgeblich in Richtung des S-Bahnhofs, so haben es die Ermittler rekonstruiert. In einer Einfahrt versuchte er dann erstmals, sich an der total betrunkenen und laut Anklage hilflosen 16-Jährigen zu vergehen. Anwohner bemerkten das Geschehen jedoch und riefen laut. Der damals 18-jährige Schüler ließ zunächst von der Teenagerin ab.
Auf einem Grünstreifen hinter einem Busch am Bahnhof
Doch wenig später vergewaltigten er und Walid P. das Mädchen nach Überzeugung des Gerichts doch noch, auf einem Grünstreifen hinter einem Busch in Bahnhofsnähe. Beide hielten das Opfer jeweils für den anderen fest.
Der jungen Frau war die Oberbekleidung weggerissen worden, die Jeans wurde nicht mehr gefunden. Walid P. und Farid A. hätten Marta R. bei der Tat auch gewürgt und geschlagen, so der Richter.
Ein weiterer Afghane wurde bereits im Mai von einem Jugendschöffengericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er soll nicht nur bei der Tat zugesehen und nichts unternommen haben - an seinem Körper wurden den Ermittlungsbehörden zufolge Kratzspuren gefunden. Der damals 18-Jährige soll, als die beiden anderen die Frau vergewaltigten, sinngemäß gesagt haben, er wolle auch Geschlechtsverkehr mit ihr haben.
Dazu kam es jedoch nicht. Ein Passant wurde auf das Verbrechen aufmerksam und sprach die Männer an, sie flüchteten daraufhin.
Die Gruppenvergewaltigung hatte 2017 Schlagzeilen gemacht. Kurz vor den Bundestagswahlen flammte im Freistaat eine Debatte auf, ob Flüchtlinge mehr Sexualdelikte begehen als Einheimische. Auch im falschen Kontext dargestellte Vergewaltigungszahlen des bayerischen Innenministeriums hatten die Debatte damals befeuert. Die AfD war kurz darauf im Freistaat der große Wahlgewinner.
"Besonders schwerer Fall"
Bei einem der beiden nun Verurteilten, dem 18-jährigen Farid A., hatten sich Gericht, Verteidiger und Staatsanwalt zuvor auf ein Höchststrafmaß verständigt - im Gegenzug für ein Geständnis. Richter Kirchinger sagte, man sei bei der Darstellung der Tat "vollumfänglich der Staatsanwaltschaft gefolgt".
Das Gericht ging von einem "besonders schweren Fall" der Vergewaltigung aus. Walid P. hatte unterschiedliche Angaben zu seinem Alter gemacht. Gutachter kamen jedoch zu dem Ergebnis, dass er mindestens 21 Jahre alt sei - deshalb wurde er nach dem Erwachsenstrafrecht verurteilt. Entlastend wirkte, dass er nicht vorbestraft ist.
Richter Kirchinger kritisierte die Aussagen eines Mediziners, der die Täter vor Gericht begutachtete. Der Experte hatte an einem Prozesstag im Oktober zunächst über deren hohen Alkoholpegel gesprochen. Walid P. sei zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig gewesen. Farid A. sah er "an der Grenze zur verminderten Steuerungsfähigkeit". Der Rechtsmediziner führte in diesem Kontext jedoch nicht nur dessen Rausch an. Man müsse "auch berücksichtigen, dass er aus einem anderen Kulturkreis kommt", sagte er über Farid A.
"Bei Herrn A. lag eine erhöhte Alkoholmenge vor, die durch die Enthemmung dazu geführt hat, dass er sich über vorhandene Einsichten hinweggesetzt hat." Die Gewichtung sei "eine komplett andere, wenn man in diesem Kulturkreis oder in einem westlichen aufwächst." Über Afghanistan sagte er: "Da zählt eine Frau nichts und der Mann geht über alles." Die Sozialisation habe "einen Einfluss, auf die Frage sich zu steuern."
"Absurde Äußerungen"
Auch darüber ärgerte sich der Richter. Bereits im Oktober hatte er klargemacht, dass für ihn nur der Alkoholkonsum eine Rolle spiele bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit. Ihm sei nicht klar, wie die fehlende Sozialisierung die Steuerungsfähigkeit beeinflusst.
Kirchingers Groll hallte am Tag der Urteilsverkündung nach. Er sagte: "Die Absurdität seiner Äußerungen" sei dem Gutachter mittlerweile bewusst.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Zwei Männer erneut wegen Vergewaltigung von 16-Jähriger vor Gericht
Bundesrichter erkannten einen Verfahrensfehler - 8.4.2020
MÜNCHEN - Es ist schon das zweite Mal, dass sie wegen Vergewaltigungsvorwürfen vor Gericht stehen. Beim ersten Mal wurde die beiden Männer zu Haftstrafen verurteilt. Doch der Fall muss noch einmal aufgerollt werden - wegen eines fehlenden Eides.
Weil sie gemeinsam eine 16-Jährige vergewaltigt haben sollen, stehen zwei 29 und 19 Jahre alte Männer ab Donnerstag zum zweiten Mal vor Gericht. In dem Verfahren vor dem Landgericht München I geht es um einen Übergriff vom September 2017. Für diesen waren der 29-Jährige im November 2018 zu sechs Jahren und der 19-Jährige zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil in einem Revisionsprozess auf.
Laut Anklage hatten die beiden afghanischen Staatsbürger mit dem späteren Opfer in einem Zimmer eines Asylbewerberheims in Höhenkirchen-Siegertsbrunn (Landkreis München) Alkohol getrunken und Drogen genommen. Anschließend hätten sie die 16-Jährige auf einem Grünstreifen in der Nähe vergewaltigt. Der Jüngere habe das Opfer dabei geschlagen und gewürgt. Die Männer hätten von ihr abgelassen und die Flucht ergriffen, als ein Passant das Geschehen bemerkte.
Die Verteidiger eines der Angeklagten legten gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein, weil ein Dolmetscher für die Sprache Dari keinen Eid für seine Übersetzungen abgelegt hatte. Die Bundesrichter erkannten darin einen Verfahrensfehler und verwiesen den Fall im Juni 2019 zurück an das Landgericht.