Mutmaßlicher Warnbaken-Werfer in Düsseldorf vor Gericht
Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf Mann wegen versuchten Mordes angeklagt Warnbake auf Fahrbahn geworfen Vor dem Landgericht Düsseldorf muss sich seit Montag (10.09.2018) ein Mann wegen versuchten Mordes an einem Autofahrer und dessen Mutter verantworten.
Warnbake auf Fahrbahn geworfen Der 31-Jährige soll am Abend des 15. April an der Einfahrt zum Kö-Bogen-Tunnel in Düsseldorf eine Warnbake samt schwerem Fuß über die Brüstung auf die darunter liegende Fahrbahn geworfen haben. Die rund 31 Kilogramm schwere Bake verfehlte dabei die Autoinsassen nur knapp, beide blieben unverletzt. Die Anklage wertet das als versuchten Mord.
Verdächtiger polizeibekannt Der mutmaßliche Täter ist der Polizei wegen Einbruchs- und Gewaltdelikten bereits bekannt. Außerdem soll er an einer schweren psychischen Krankheit leiden, zur Tatzeit aber einem Gutachter zufolge dennoch schuldfähig gewesen sein.
Mann beteuert seine Unschuld Der Mann selbst beteuert seine Unschuld. Er habe die Gegenstände nicht geworfen, es müsse eine Verwechslung vorliegen, sagt er. Das Gericht hat für den Fall bis zum 10. Oktober vier Verhandlungstage angesetzt.
Urteil: Sieben Jahre Haft Warnbake auf Fahrbahn geworfen Gericht: Versuchter heimtückischer Mord Ein Mann ist am Freitag (05.10.2018) vor dem Landgericht wegen versuchten heimtückischen Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte Mitte April an der Einfahrt zum Kö-Bogen-Tunnel in Düsseldorf eine Warnbake auf die darunter liegende Fahrbahn geworfen.
Warnbake auf Fahrbahn geworfen Die rund 31 Kilogramm schwere Bake verfehlte dabei die Autoinsassen nur knapp, beide blieben unverletzt. Die Anklage wertet das als versuchten heimtückischen Mord.
Verdächtiger polizeibekannt Der Täter ist der Polizei wegen Einbruchs- und Gewaltdelikten bereits bekannt. Außerdem soll er an einer schweren psychischen Krankheit leiden, zur Tatzeit aber einem Gutachter zufolge dennoch schuldfähig gewesen sein.
Der Mann selbst beteuerte seine Unschuld. Er habe die Gegenstände nicht geworfen, es müsse eine Verwechslung vorliegen, sagt er.