Prozess um jahrelang verschwundene Maria: Urteil am 9. Juli
24.06.2019 - 14:37 Uhr
Freiburg.
Im Prozess um die jahrelang verschwundene Maria will das Landgericht Freiburg am 9. Juli das Urteil verkünden. Der Strafprozess werde damit rund eineinhalb Wochen später als ursprünglich geplant beendet, sagte der Vorsitzende Richter Arne Wiemann am Montag. Grund seien weitere Beweisanträge und Zeugen. Die Plädoyers werden voraussichtlich diesen Freitag (28. Juni) gehalten.
Für die Aussage des psychiatrischen Gutachters wurde am Montag die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zur Begründung nannte das Gericht den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, da es in dem Gutachten unter anderem um das Sexualleben des Mannes gehe.
Angeklagt ist ein 58 Jahre alter Deutscher aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen. Ihm werden Kindesentführung und sexueller Missbrauch zur Last gelegt. Der Mann war laut Anklage im Mai 2013 mit der damals 13-Jährigen aus Freiburg ins Ausland geflüchtet, ohne dass deren Eltern von dem Plan wussten oder einverstanden waren. Er soll das Mädchen in mehr als 100 Fällen sexuell missbraucht haben. Nach der Rückkehr Marias im vergangenen August wurde der Mann in Italien festgenommen (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).
Da für große Teile des Prozesses die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, werden auch die Plädoyers und das letzte Wort des Angeklagten vor dem Urteil nichtöffentlich sein, sagte ein Gerichtssprecher. Dies sei so gesetzlich vorgegeben. Neben dem Angeklagten hatte auch die inzwischen 19 Jahre alte Maria vor Gericht nichtöffentlich ausgesagt. Das Urteil wird laut Gericht aber öffentlich sein.
Prozess um verschwundene Maria H.: Sicherungsverwahrung gefordert
Von dpa
Fr, 28. Juni 2019 um 16:40 Uhr
Freiburg
Schwere Kindesentziehung und sexueller Missbrauch in mehr als 100 Fällen: So lautet der Vorwurf der Staatsantwaltschaft gegen Bernhard H. im Prozess um den Vermisstenfall Maria H. aus Freiburg.
Nach dem mehr als fünf Jahre langen Verschwinden des Teenagers Maria H. aus Freiburg hat die Staatsanwaltschaft für den rund 40 Jahre älteren Begleiter des Mädchens sieben Jahre und drei Monate Gefängnis sowie anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Der 58 Jahre alte Bernhard H. aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen habe sich der schweren Kindesentziehung schuldig gemacht, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft nach den Plädoyers vor dem Landgericht Freiburg am Freitag. Zudem habe er das Mädchen in mehr als 100 Fällen sexuell missbraucht.
Der Mann war laut Anklage im Mai 2013 mit der damals 13-jährigen Maria aus Freiburg ins Ausland geflüchtet, ohne dass deren Eltern von dem Plan wussten oder einverstanden waren. Bei einer Verurteilung mit Sicherungsverwahrung würde er zum Schutz der Allgemeinheit nach Absitzen der Gefängnisstrafe hinter Gittern bleiben. Das Urteil will das Gericht öffentlich am 9. Juli verkünden.
Aussagen und Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Plädoyers am Freitag wurden Gerichtsangaben zufolge zum Schutz von Persönlichkeitsrechten unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Über Details wurde daher nichts bekannt. Der Verteidiger des Angeklagten wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Sein Mandant war im vergangenen Sommer in Italien festgenommen worden, nachdem kurz zuvor die heute 19 Jahre alte Maria nach Freiburg zurückgekehrt war.
Der Mann sowie Maria hatten zu dem Fall vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Sie hatten sich den Angaben der Anklage zufolge im Internet kennengelernt. Der erwachsene Mann habe sich im Internet dem Mädchen gegenüber anfangs als Teenager ausgegeben.
Den Angaben zufolge ist der 58-Jährige nicht vorbestraft. Der Polizei zufolge hatte er bei seiner Festnahme im vergangenen Sommer erklärt, zwischen ihm und dem Mädchen handele es sich um "Liebe". Als sie weggegangen sei, habe ihn dies zur Verzweiflung gebracht.
Maria und ihre Mutter sind in dem Prozess, der Anfang Mai begonnen hat, Nebenklägerinnen. Der Anwalt der Mutter sagte im Laufe des Prozesses, neben einer Haftstrafe für den Angeklagten gehe es auch um Schmerzensgeld für Marias Mutter. Die Frau habe durch das jahrelange Verschwinden der Tochter stark gelitten und befinde sich noch immer in psychologischer Behandlung.
Gerichtsprozesse Stuttgart 09.07.2019 06:34 589 Maria war jahrelang verschwunden: Wie lange muss der 58-jährige in Knast? Landgericht Freiburg will Urteil im deutschlandweit bekannten Fall verkünden
Freiburg - Der Mann war mit dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen mehr als fünf Jahre lang untergetaucht. Vergangenen Sommer kehrte Maria aus Freiburg überraschend zurück. Im Prozess gegen ihren Begleiter - ein 58 Jahre alter Mann - wird nun das Urteil erwartet.
Das Urteil wird vom Landgericht Freiburg verkündet.
Im Prozess um die jahrelang verschwundene Maria will das Landgericht Freiburg am Dienstag (15 Uhr) das Urteil verkünden (...)
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Als 13-Jährige entführt und sexuell missbraucht Verschwundene Maria Henselmann: Sechs Jahre Haft für Bernhard H.
9. Juli 2019 - 16:12 Uhr Keine Sicherungsverwahrung
Mehr als fünf Jahre lang war sie mit ihm verschwunden - jetzt wurde Bernhard H., der Entführer von Maria Henselmann, zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Freiburg sprach ihn wegen schwerer Entziehung Minderjähriger und sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen schuldig. Das Gericht ordnete entgegen der Erwartungen keine Sicherungsverwahrung an.
„Maria Henselmann hat bei der Verkündung des Urteils geweint“
Die vor sechs Jahren entführte junge Frau verfolgte die Urteilsverkündung im Gerichtssaal. "Maria Henselmann hat bei der Verkündung des Urteils geweint, schwer geatmet und während der Verkündung immer wieder die Augen geschlossen gehalten", berichtet RTL-Reporterin Romy Schiemann. Maria Henselmann und ihre Mutter hatten erwartet, dass der Angeklagte mit Sicherungsverwahrung verurteilt werde.
Doch das Gericht sah die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht erfüllt. Bei Bernhard H. wurde kein Hang zu erheblichen Straftaten festgestellt. Außerdem habe ein Gutachter eine pädosexuelle Strömung verneint, lediglich ein sexuelles Interesse an Kindern sei vorhanden, so das Urteil.
Bernhard H. habe einmal geweint, sonst nahm er seine Verurteilung "eher ausdruckslos zur Kenntnis", berichtet RTL-Reporterin Romy Schiemann.
Im Alter von 13 Jahren nach Italien entführt
Maria Henselmann hatte während des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu dem Fall ausgesagt. In einem RTL-Interview kurz vor Prozessbeginn hatte sie gesagt, vor ihrem Peiniger Bernhard H. nicht zerrissen wirken zu wollen.
Bernhard H. hatte die rund 40 Jahre jüngere Maria 2013 im Internet kennengelernt und soll sich dort erst als Teenager ausgegeben haben. Später floh er mit dem damals 13 Jahre alten Mädchen quer durch Europa nach Italien, ohne das Wissen ihrer Eltern. Die beiden hatten dort laut Maria in einem Dorf in Sizilien gelebt. Sie sei ständig von ihm manipuliert und unter Druck gesetzt worden, sagte Maria später über Bernhard H.
Im August 2018 konnte Maria schließlich vor ihrem Peiniger fliehen und zu ihrer Mutter zurückkehren.
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(...) Sicherungsverwahrung, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, ordnete das Gericht nicht an. Der 58-Jährige muss aber der Mutter Marias Schmerzensgeld in nicht genannter Höhe zahlen. (...)
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Warum bekommt die Mutter und nicht Maria Schmerzensgeld?
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