Nach Tod in Badewanne: Ex-Freund geht von Mord aus Im Jänner starb eine Prostituierte in Innsbruck in ihrer Badewanne. Der frühere Lebensgefährte sucht Zeugen und einen Stammkunden.
Von Thomas Hörmann
Innsbruck – Der mysteriöse Tod einer ungarischen Prostituierten in ihrer Innsbrucker Wohnung war Mord. Davon ist zumindest der frühere Lebensgefährte der 39-Jährigen überzeugt. Der Salzburger sucht jetzt im Internet Zeugen, die einen Kunden von Katarin T. und dessen zwei Begleiterinnen identifizieren können. Walter Pupp, Leiter des Landeskriminalamtes, zeigt wenig Begeisterung für die Eigeninitiative des Ex-Freundes: „Dazu geben wir keine Stellungnahme ab“, so sein Kommentar.
Die Vorgeschichte: Es war am 11. Jänner, als ein Zeuge der Polizei die Abgängigkeit einer 39-jährigen Ungarin meldete. Der Auftakt für einen Routineeinsatz mit tragischem Ausgang: Als die Beamten die Wohnung öffneten, entdeckten sie in der Badewanne die Leiche der Vermissten. „Die Ungarin dürfte bereits seit einer Woche tot gewesen sein“, sagte damals der Chef des Landeskriminalamtes. Wie die Obduktion der Leiche an der Innsbrucker Gerichtsmedizin ergab, ist die 39-Jährige ertrunken. Für ein Fremdverschulden gab es keine Hinweise, für einen Unfall oder einen medizinischen Notfall aber auch nicht. Fazit: Ob die Frau ermordet wurde, ist aus polizeilicher Sicht bis heute unklar.
Wie ein privater Zeugenaufruf auf Facebook zeigt, sieht der frühere Lebensgefährte das anders: Für ihn war es Mord. Und der könnte im Zusammenhang mit einem Stammkunden des Opfers stehen: einem Mann namens Johann, 1,78 Meter groß, gut gekleidet, brünett, der sieben Jahre lang regelmäßig das Domina-Studio von T. am Fürstenweg 47 a anmietete. „Hans“ kam laut dem Ex-Freund stets in Damenbegleitung. Eine Frau wird als blond-brünett und langhaarig beschrieben, die zweite soll klein, schwarzhaarig und sportlich sein. Die Begleiterinnen bzw. Zeugen, die Johann kennen oder gesehen haben, werden ersucht, sich mit dem Grazer Anwalt Wolfgang Vacarescu (Tel. 0316/821303) in Verbindung zu setzen. Für den Ex-Freund „können nur zwei Personen als Mörder in Frage kommen“. Ein bereits identifizierter Mann oder eben „Hans“, der als Stammkunde einen Schlüssel von T.s Wohnung besaß. Ein Privatdetektiv sei bereits eingeschaltet.