Serienvergewaltiger Hans-Joachim B. ist wieder frei Der verurteilte Serienvergewaltiger Hans-Joachim B., der in den Boulevard-Medien stets als „Balkonmonster“ bezeichnet worden ist, ist wieder frei. Das Landgericht Göttingen urteilte, dass von dem 55-Jährigen „keine erhebliche Gefahr“ mehr ausgehe.
Er stieg maskiert mit einer Sturmhaube über die Balkone in die Wohnungen seiner Opfer, vergewaltigte zehn Frauen in Hannover und Hamburg, raubte sie anschließend aus und wurde deshalb zu 13 Jahren Haft verurteilt. Jetzt ist Hans-Joachim B., der von den Boulevard-Medien oft als „Balkonmonster“ bezeichnet worden ist, auf freien Fuß gesetzt. „Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Göttingen hat das vor Kurzem entschieden“, sagt Viktoria Paulin, die Sprecherin des Göttinger Landgerichts der HAZ.
Das verbleibende letzte Drittel der Strafe von Hans-Joachim B. wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass von dem heute 55-Jährigen „keine erhebliche Gefahr“ mehr ausgeht, so die Sprecherin des Landgerichts.
Der ehemalige Kurierfahrer war in der Nacht zum 30. Oktober 2000 in Langenhagen festgenommen worden. Von November 1999 bis zu seiner Festnahme hatte er den Norden der Republik in Angst uns Schrecken versetzt. Er hatte seine Opfer wochenlang ausgekundschaftet und Balkontüren und Fensterverriegelungen aufgebohrt. Wenn er glaubte, dass die Frauen alleine zu Bett gegangen waren, fiel er im Schlaf über sie her. Dabei ging er mit äußerster Brutalität vor. Er fesselte seine Opfer, vergewaltigte sie mehrfach und erpresste die EC-Karten samt Geheimnummer.
Die Polizei hatte wochenlang mit nach dem Serienvergewaltiger gefahndet. Zeitweise war eine Sonderkommission und 400 Beamte vier Wochen lang im Einsatz. Weil Hans-Joachim B. seine Aktivitäten nach Hannover verlegt hatte, waren die Kripo zunächst davon ausgegangen, dass der Täter auf der Weltausstellung Expo tätig sei.
Im Prozess bescheinigte ein Psychiater dem Angeklagten eine „krankhafte sadistische Entwicklung“. Deshalb verbrachte er seine Strafe in der Gefängnis-Psychiatrie in Moringen, im Landkreis Göttingen.
Im Lauf seiner Inhaftierung hatte B. bereits einige Lockerungen erfahren. „er hat seit geraumer Zeit eine eigene Wohnung, inzwischen hat er auch einen Job gefunden“, sagt Viktoria Paulin. B. muss jeden Umzug den Behörden melden und muss sich zudem regelmäßig in der psychiatrischen Ambulanz in Moringen melden. Kommt er diesen Auflagen nicht nach, verstößt er gegen die Bewährungsauflagen und muss wieder in die Psychiatrie.