MORDPROZESS IN OLDENBURG Frau zu Tode vergewaltigt – Saterländer angeklagt Franz-Josef Höffmann
Sturzbetrunken soll der 34-Jährige seine ebenfalls alkoholisierte Partnerin auf äußerst brutale Weise vergewaltigt und verstümmelt haben, so dass sie verblutete. Und es war nicht das erste Mal, dass er sich auf grausame Weise an ihr verging.
OLDENBURG Mit einer bestialischen Vergewaltigung, die zum Tod einer Frau geführt hat, muss sich seit Freitag die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes beschäftigen. Angeklagt wegen Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge ist ein 34 Jahre alter Mann aus dem Saterland. Der Angeklagte soll am 4. Januar dieses Jahres seine zwei Jahre jüngere Lebensgefährtin sexuell missbraucht und dabei das Opfer entsetzlich verstümmelt haben. Die Tat trägt die Handschrift eines sadistischen Triebtäters.
Aufgrund der schweren inneren Verletzungen war die Frau an inneren Blutungen verstorben. Im Sitzungssaal herrschte blankes Entsetzen, als die Anklageschrift mit den grausigen Details verlesen wurde. Danach wurde die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Schon im Vorfeld der Tat soll es zu Gewaltexzessen auf die Frau gekommen sein. Am Tattag hatte das Pärchen mehrere Flaschen Wodka getrunken. Am Nachmittag war es dann laut Anklage zu der todbringenden Vergewaltigung gekommen.
Erst einen Tag später hatte der Angeklagte die Rettung alarmiert. Die 32-Jährige soll morgens neben ihm tot im Bett gelegen haben. Am Abend zuvor soll der 34-Jährige aber noch einen Videofilm über die tote und verstümmelte Frau gedreht haben. Der Angeklagte soll erklärt haben, seine Lebensgefährtin nicht todbringend verstümmelt zu haben. Es gilt aber als schier undenkbar, dass sich die Frau selbst verstümmelt haben könnte. Der Videofilm dürfte eine deutliche Sprache sprechen.
Die Staatsanwaltschaft schließt in ihrer Anklageschrift nicht aus, dass der 34-Jährige zur Tatzeit aufgrund seiner Alkoholisierung vermindert schuldfähig gewesen sein könnte. Doch das soll mittlerweile hinterfragt worden sein. Sollte der erheblich vorbestrafte Angeklagte am Ende als voll schuldfähig eingestuft werden, wird ihn die ganze Härte des Gesetzes treffen. Dann dürfte die Strafe auf lebenslänglich plus Feststellung der Schwere der Schuld nebst anschließender Sicherungsverwahrung lauten.
Lebenslange Haft für brutalen Mord an Freundin Am Landgericht Oldenburg ist am Dienstag das Urteil gegen einen 34-Jährigen aus dem Saterland gefallen. Der Mann erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wird der Mann zunächst in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Einem Gutachter zufolge ist der Mann psychisch krank. Daher gilt er als vermindert schuldfähig. Sein Gesundheitszustand werde jährlich überprüft. Sollte er jemals wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden, muss er seine lebenslange Freiheitsstrafe in einem regulären Gefängnis antreten, so der Gerichtssprecher zu NDR 1 Niedersachsen.
Saterland: Lebenslange Haft für Triebtäter NDR 1 Niedersachsen - Regional Oldenburg - 14.08.2018 15:30 Uhr Autor/in: Höffmann Im Prozess um die grausame Tötung einer 32-Jährigen im Saterland ist ein psychisch kranker 34-Jähriger nun vor Gericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Angeklagter und Opfer waren stark alkoholisiert Nach Ansicht des Gerichts hat der Verurteilte seine 32-jährige Freundin in einer Wohnung in Ramsloh (Landkreis Cloppenburg) vergewaltigt und danach verstümmelt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war die Frau daraufhin innerlich verblutet. Wegen der grausamen Details, die im Prozess behandelt wurden, war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Polizei war im Januar zu der Wohnung in Ramsloh gerufen worden und hatte dort die Tote entdeckt. Ihr Lebensgefährte war ebenfalls in der Wohnung. Der Angeklagte und das Opfer sollen am Tattag sehr viel Alkohol konsumiert haben.