Sex-Überfall nach Party: Landgericht verurteilt Täter zu Bewährungsstrafe
11.03.16 09:40 Das Göttinger Landgericht hat entschieden: Ein 24-jährige Physik-Studenten wurde wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Foto:?Hubert Jelinek
Göttingen. Das Landgericht Göttingen hat einen 24-jährigen Physik-Studenten wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kammer sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Varel (Kreis Friesland) im vergangenen September bei einer Party in der Nähe des Göttinger Klinikums hinterrücks eine Studentin überfallen hatte. Der Täter hatte die 28-Jährige gewürgt, zu Boden gerissen und gezwungen, sexuelle Handlungen zu erdulden. Erst als Zeugen hinzukamen, ließ er von ihr ab und rannte davon. Einem Zeugen gelang es, den Fliehenden zu stellen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Die Richter setzten die Strafe zur Bewährung aus. Als Auflage muss der Student ein Therapie- und Beratungszentrum kontaktieren und sich gegebenenfalls einer ambulanten Therapie unterziehen. Außerdem darf er keinerlei Kontakt zum Opfer aufnehmen. Mit seinem Urteil blieb das Gericht unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren beantragt hatte. Die Verteidigung hatte auf eine niedrigere Strafe von 15 Monaten plädiert.
Es gebe keine begründeten Zweifel daran, dass der 24-Jährige der Täter gewesen sei, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther. Der Angeklagte sei zur Tatzeit erheblich alkoholisiert und dadurch in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen. Die damalige Untersuchung hatte einen Wert von 2,4 Promille ergeben.
Nach Ansicht des Gerichtes lässt sich die Tat nicht als minder schwerer Fall werten. Der Angeklagte habe erhebliche Gewalt angewandt und die 28-Jährige so massiv gewürgt, dass sie einer Ohnmacht nahe gewesen sei. Das Opfer hätte „durchaus zum Tode kommen können“, eine konkrete Lebensgefahr habe jedoch nicht bestanden. Die Studentin habe allerdings unter gravierenden psychischen Folgen zu leiden.
„Ich schäme mich“
Der Physik-Student hatte erklärt, keinerlei Erinnerung an das Tatgeschehen zu haben. Die Kammer halte diese Erinnerungslücke für plausibel, sagte der Vorsitzende Richter. Als strafmildernd wertete das Gericht unter anderem, dass der Angeklagte im Wege des so genannten Adhäsionsverfahrens 10.000 Euro als Schadenswiedergutmachung an das Opfer gezahlt hat. Auch sein Schlusswort habe die Kammer sehr beeindruckt, sagte Günther. Nie zuvor in seiner langjährigen Tätigkeit habe er von einem Angeklagten die Worte „Ich schäme mich“ gehört. Der 24-Jährige habe glaubhaft Reue gezeigt.
Der Angeklagte hatte nach seiner Festnahme sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen, vor zwei Wochen wurde er entlassen. Er will jetzt sein Studium fortsetzen./
Fein, er will sein Studium fortsetzen. Und das Opfer? Shit Happens! 10000,- Euro - für mich war das ein Freikauf! Besoffen, Geld zahlen, gut schauspielern - hat doch geklappt!
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