Prozess Taxifahrer in Genf wegen Mordes an Zwölfjähriger angeklagt GENF - GE - Ein Taxifahrer steht seit Montag in Genf vor Gericht, weil er im August 2012 ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt und erwürgt haben soll. Der Prozess vor dem Genfer Strafgericht dauert voraussichtlich zehn Tage.
Beim Angeklagten handelt es sich um einen 42-jährigen Taxifahrer äthiopischer Herkunft. Dieser soll vor sechs Jahren eine 12-Jährige - die Tochter einer Freundin - vergewaltigt und erwürgt haben. Die Genfer Staatsanwaltschaft spricht in ihrer Anklageschrift von einem «aussergewöhnlich abscheulichen Verbrechen».
Der Angeklagte war seit ein paar Monaten mit der Mutter des Mädchens befreundet und war regelmässig bei dieser zu Besuch. Als er sich einmal allein mit dem Teenager in der Wohnung befand, soll er die Situation ausgenützt haben, um die Jugendliche zu vergewaltigen.
Der mutmassliche Täter soll dem Mädchen den Hals mit den Händen zugedrückt haben und es anschliessend während mehrerer Minuten weiter gewürgt haben. Er habe sein Opfer umgebracht, damit es ihn nicht verraten könne und für immer schweige.
Nach dem Verbrechen soll der mutmassliche Täter die Leiche unter dem Bett des Elternschlafzimmers versteckt haben, um Zeit zu gewinnen und ein Alibi zu konstruieren. So habe der Taxifahrer mit der Mutter des getöteten Mädchens telefoniert, um sie zum Essen einzuladen.
Der Angeklagte soll so getan haben, als ob er sich nach dem Verschwinden der Jugendlichen selber an der Suche beteiligt. Ausserdem soll er den Verdacht auf den Grossvater des Opfers gelenkt haben, bei dem dieses am Nachmittag seines Todes zu Besuch war.
Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der Angeklagte wegen Mordes verurteilt werden muss. Dieser habe sich an einem zwölfjährigen Kind vergangen, dessen Vertrauen er genossen habe und das sich nicht habe wehren können, heisst es in der Anklageschrift. Die Verteidiger wollen dagegen auf Freispruch plädieren.
Der Angeklagte bestreitet sowohl die Vergewaltigung und den Mord als auch die zahlreichen anderen Vergewaltigungen und Gewaltakte, die er gegenüber seinen Freundinnen begangen haben soll, die abwechselnd mit ihm zusammenlebten. Der Taxifahrer soll zwischen 2004 und 2012 mindestens drei Flüchtlingsfrauen bei sich eingesperrt, misshandelt und vergewaltigt haben. Alle Opfer stammten aus Äthiopien oder Eritrea. (SDA)
Publiziert am 04.06.2018 | Aktualisiert vor 1 Minuten
Taxifahrer wird wegen Mord an 12-Jähriger verwahrt
Wegen Vergewaltigung und Mord eines zwölfjährigen Mädchens ist ein Taxifahrer vom Genfer Strafgericht zu 20 Jahren Gefängnis und einer Verwahrung verurteilt worden. Der Mann wurde zudem des sexuellen Missbrauchs an zwei Ex-Frauen schuldig gesprochen. 22.6.2018, 12:40 Uhr
Der Mann hatte vor sechs Jahren eine Zwölfjährige - die Tochter seiner Freundin - vergewaltigt und erwürgt. Das Gericht sprach am Freitag von einer äusserst schweren Schuld des Angeklagten. Er habe das Vertrauen des Kindes ausgenutzt, weil er eine Beziehung zu seiner Mutter unterhielt.
Der 42-jährige Angeklagte äthiopischer Herkunft war seit ein paar Monaten mit der Mutter des Mädchens befreundet und regelmässig bei dieser zu Besuch. Als er sich einmal allein mit der Zwölfjährigen in der Wohnung befand, hat er laut Gericht die Situation ausgenützt, um die Jugendliche zu vergewaltigen.
Der Angeklagte hatte wiederholt seine Unschuld beteuert. Die Richter stellten jedoch fest, dass es genügend Indizien gab, um jegliche Zweifel an der Schuld des Angeklagten auszuräumen.
DNA-Spuren im Slip In seinem Urteil wies das Gericht erster Instanz auf die besonders kompromittierenden DNA-Spuren des Angeklagten hin. Die Polizei stellte diese insbesondere am Hals, in der Unterhose und unter den Fingernägeln des Mädchens sowie unter dem Bett sicher, wo er die Leiche versteckt hatte.
Gemäss den Richtern verfügte der Angeklagte auch über genügend Zeitspielraum, um nach seiner Tat ein Alibi zu konstruieren. Demnach telefonierte der Taxifahrer nach seinem Verbrechen mit der Mutter des getöteten Mädchens, um sie sowie die Schwester und den jüngeren Bruder des Opfers zum Essen in ein Restaurant einzuladen.
Das Gericht erwähnte in ihrem Urteil auch die verschiedenen Versionen, mit denen der Täter seine Anwesenheit am Tag des Verbrechens in der Nähe des Gebäudes, in dem das Opfer wohnte, zu erklären versuchte. So schenkten die Richter etwa der Aussage des Angeklagten keinen Glauben, er habe dem Mädchen einen Termin für einen «Fahrkurs» gegeben.
Seltsames Verhalten Stutzig machte die Richter auch das seltsame Verhalten des Angeklagten, nachdem das Mädchen vermisst wurde. Dieser äusserte sich nie besorgt und beteiligte sich nur sehr passiv an der Suche des Kindes. Die Polizei entdeckte die Leiche der Zwölfjährigen schliesslich am Tag nach dem Verbrechen unter dem Bett der Mutter.
Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte das Kind mehrere Minuten lang würgte, nachdem er es wegen seiner Triebe sexuell missbraucht hatte. Der Täter habe Angst gehabt, dass seine Tat auffliege. Deshalb habe er das Mädchen umgebracht. Danach habe der Mann sehr kontrolliert gehandelt, um nicht eines Verbrechens verdächtigt zu werden.
Rekurs angekündigt Die Anwälte des Angeklagten, die auf Freispruch plädiert hatten, kündigten an, Berufung einzulegen. Nach ihrer Ansicht handelt es sich um «ein Urteil, das einen Unschuldigen bestraft». Sie bedauerten, dass das Gericht das Risiko eingegangen sei, einen unschuldigen Mann zu verurteilen, um die Emotionen der Öffentlichkeit zu beruhigen, sagten sie.
Das Urteil des Gerichts erster Instanz wurde unter grosser Spannung verlesen. Viele Mitglieder der äthiopischen Gemeinschaft aus Genf waren im Gerichtssaal anwesend. Einige Frauen trugen T-Shirts mit einem Bild des Opfers und der Aufschrift «Gerechtigkeit für die Unschuld». Der Mann verliess den Gerichtssaal unter Hasstiraden des Publikums.
Der Staatsanwalt hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Verwahrung für den Angeklagten beantragt. Diese Massnahme wurde durch ein psychiatrisches Gutachten über den Mann gestützt.