Prozess der Woche Der Kindsmörder, der erneut getötet haben soll Von digas-129456896_ Katrin Bischoff 23.04.18, 07:09 Uhr
Die Vorstrafen von David K. sind beeindruckend. Er ist wegen Mordes, Totschlags und Körperverletzung vorbestraft. Er wird in manchen Medien Serienkiller genannt. David K. hat seine kriminelle Karriere schon in jungen Jahren begonnen, in einer Hochhaussiedlung in Heinsberg bei Aachen. Dort passte der damals 17-jährige Jugendliche im Treppenhaus ein siebenjähriges Mädchen ab, verschleppte es in den Keller. Er missbrauchte und tötete das Kind. Dafür wurde David K. wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt.
David K. ist heute 44 Jahre alt, er sitzt derzeit in einem anderen Bundesland eine Haftstrafe von 15 Jahren wegen Totschlags ab - weil er im Juli 2010 eine 52-jährige Frau im nordrhein-westfälischen Flingern, einem Stadtteil von Düsseldorf, mit 38 Messerstichen umbrachte. Ab kommenden Freitag muss sich der Mann, der nie einen Beruf erlernte, erneut vor Gericht verantworten. Diesmal in Berlin. Diesmal geht es für David K. um viel, um die Verhängung der Sicherungsverwahrung.
Leiche beseitigt „Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Totschlag vor“, sagt Lisa Jani, die Sprecherin der Berliner Strafgerichte. David K. soll am Abend des 18. April 2009, also noch vor dem Tötungsdelikt in Flingern, seinen Bekannten Detlef G. in dessen Wohnung in der Drontheimer Straße in Wedding bei einem Streit mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen und die Leiche beseitigt haben.
Der 45-jährige Detlef G. gilt seit diesem Tag als vermisst. Bei der Überprüfung der Wohnung des Mannes stellten Ermittler fest, dass die Zimmer gründlich gereinigt worden waren. Trotzdem stießen die Fahnder auf Blutspuren und DNA, die David K. zugeordnet werden konnte. Auch wenn die Leiche von Detlef G. noch immer fehlt, ist sich die Staatsanwaltschaft sicher, den richtigen Täter zu haben.
David K. hatte vor dem Tötungsdelikt in Flingern an der 52-jährigen Elisabeth F. ein unstetes Leben zwischen Düsseldorf, Berlin und Hamburg geführt. Er war arbeitslos, verdiente aber wohl seinen Lebensunterhalt auch als Dachdeckergehilfe. Er stand zudem im Verdacht, im Jahr 2000 in Hamburg eine 37-jährige Frau ermordet zu haben. Doch konnten ihm die Mordermittler die Tat letztlich nicht nachweisen. Das Verfahren wurde eingestellt.
In Hamburg festgenommen David K. war wenige Tage nach dem Totschlag an Elisabeth F. in Flingern von Zielfahndern des Hamburger Landeskriminalamtes in St. Pauli festgenommen worden. DNA-Spezialisten stellten später fest, dass an den Schuhsohlen des Mannes noch das Blut von Elisabeth F. klebte. Zudem wurde in der Wohnung des Opfers ein blutiger Fingerabdruck des Täters sichergestellt.
Im Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf bescheinigte ein Gutachter, dass der Mann hochgefährlich sei. Trotzdem wurde David K. nicht zu Sicherungsverwahrung verurteilt - wohl aus formalen Gründen. Auch das Motiv des Mannes für die Bluttat in Flingern blieb in dem Verfahren unklar. David K. schwieg. Wie auch zu dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an seinem Bekannten Detlef G. in Wedding.
Für das Verfahren vor der 40. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts sind bisher sechs Verhandlungstage geplant. Demnach könnte die Schwurgerichtskammer des Vorsitzenden Richters Peter Schuster am 29. Juni ein Urteil sprechen.
Der öffentliche Prozess beginnt am Freitag um 9.15 Uhr im Saal 704 des Kriminalgerichts Moabit in der Turmstraße 91.
Berliner Landgericht Sicherungsverwahrung für Serienkiller im „Prozess ohne Leiche“
ANNE LOSENSKY 27. Juli 2018 16:22 Bereich: Menschen vor Gericht Themen: Berlin AktuellBerlin NewsLandgerichtMordfall Als 17-Jähriger mordete er das erste Mal, 2009 tötete er einen Weddinger (46) und ließ dessen Leiche spurlos verschwinden.
In dem Indizien-„Prozess ohne Leiche“ verurteilte das Berliner Landgericht David K. (44) zu fünf Jahren und sieben Monaten Knast mit anschließender Sicherungsverwahrung. „Er ist hoch gefährlich“, so der Richter.
Die Liste seiner Schandtaten ist lang: Ein Schulmädchen (8) in Aachen missbraucht und ermordet (7 Jahre Knast). Eine erstochene Prostituierten (37) in Hamburg (Ermittlungen gegen ihn verlaufen im Sand). Eine bestialisch getötete Hausfrau (52) in Düsseldorf (15 Jahre Knast).
Vorher erschlug er nach Überzeugung der Berliner Richter 2009 in Wedding einen Arbeitslosen (46), den er in einer Suppenküche kennengelernt hatte.
Nachbarn hören Streit Nachbarn hören am 18. April 2009 Streit aus der Wohnung von Detlef G. in der Drontheimer Straße. Schreie, Möbelrücken. Danach Stille, weder die sonst übliche laute Musik noch Staubsaugergeräusche.
Als die Polizei Wochen später die Wohnung öffnet, ist sie frisch geputzt. Aber Matratze und Decken fehlen.
„Wir sind davon überzeugt, dass er ihn umgebracht hat“ Unterm Sofa finden die Spurensicherer diverse Blutspritzer, die darauf schließen lassen, dass Detlef G. vor der Couch erschlagen worden ist. „Es liegt nahe, dass der Angeklagte die Leiche in den Müllcontainer warf“, sagt der Richter: „Wir sind davon überzeugt, dass er ihn umgebracht hat.“
Der Verteidiger hatte Freispruch beantragt: „Vielleicht lebt der Mann noch irgendwo, er ist einfach nur verschwunden und tauchte auch in Einzelteilen nicht wieder auf.“ Wird das Urteil rechtskräftig, bleibt der Serienkiller auch nach Verbüßung sämtlicher Haftstrafen weiter hinter Gittern.