POL-DU: Einladung zur gemeinsamen Pressekonferenz von Staatsanwaltschaft und Polizei
05.04.2018 – 14:24
Duisburg / Dinslaken (ots) - Einladung zur Pressekonferenz
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Mordes in Dinslaken im Dezember 2016 geht die Staatsanwaltschaft Duisburg mit einer Fahndung an die Öffentlichkeit. Zu den Hintergründen des Verfahrens, indem eine Haushaltshilfe verdächtigt wird, für den Tod eines 87-jährigen Mannes verantwortlich zu sein, wollen Staatsanwaltschaft und Polizei im Rahmen einer Pressekonferenz informieren. Freitag, 06.04.2018, 11:00 Uhr Polizeipräsidium Duisburg Saal 101 Düsseldorfer Straße 161-163 47051 Duisburg
POL-DU: Duisburg: Wer kennt diese Frau? Wo hat sie gearbeitet, ältere Menschen betreut?
06.04.2018 – 12:31
Duisburg (ots) - Wer kennt die 30-jährige Aneta Kurkowska? Wo hat sie im vergangenen Jahr oder auch früher gearbeitet und ältere Menschen betreut? Die Frau steht im dringenden Verdacht, für den Tod eines 87-jährigen Mannes aus Dinslaken verantwortlich zu sein. Sie soll ihm das Medikament Tramadol verabreicht haben. Staatsanwaltschaft und Polizei müssen jetzt klären, ob es weitere Fälle gab, in denen sie ältere Menschen betreut hat und es während dessen zu Stürzen und/oder Todesfällen kam. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 11 unter der Rufnummer 0203 2800 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
ANKLAGE Tod eines Seniors in Dinslaken: Mordanklage gegen Pflegerin 25.09.2018 - 15:49 Uhr
DINSLAKEN/ DUISBURG. Die Frau, die einen 87-Jährigen in Dinslaken mit einem Schmerzmittel getötet haben soll, wird wegen Mordes angeklagt. Sie streitet die Taten ab.
Im Fall der Pflegehelferin, die in Dinslaken einen 87-Jährigen mit Schmerzmittel getötet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage wegen Mordes erhoben. Die Hauptverhandlung beginne am 13. November vor dem Landgericht Duisburg, sagte Staatsanwalt Garip Günes-Böhm am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Überdosis im Blut des Mannes und seiner Frau nachgewiesen Im Dezember 2016 war die inzwischen 32-jährige Frau, eine gelernte Frisörin mit polnischer Staatsangehörigkeit, im Haushalt eines demenzkranken Seniors und seiner Ehefrau beschäftigt. Der Senior und seine Frau wurden nach einem Sturz ins Dinslakener Krankenhaus eingeliefert. Während die Ehefrau noch am selben Tag das Krankenhaus wieder verlassen konnte, starb der Mann einen Tag später.
Eine Untersuchung ergab, dass der 87-Jährige an einer Überdosis eines nicht ärztlich verordneten Schmerzmittels gestorben war. Auch im Blut der Ehefrau, die ebenfalls gestürzt war, konnte das Mittel nachgewiesen werden. Die Anklage wirft der Beschuldigten daher auch gefährliche Körperverletzung vor. Die 32-Jährige streitet laut Staatsanwaltschaft die Taten ab. Sie sage, sie habe das Mittel nicht verabreicht.
Kein Tatverdacht bei Fall in Baden-Württemberg Die Frau war im März 2018 in Baden-Württemberg festgenommen worden. Im dortigen Aitrach hatte sie ebenfalls als häusliche Pflegekraft eine 92-Jährige betreut. Nachdem diese gestürzt war, wurde auch dort der Gehalt des in diesem Fall ärztlich verordneten Schmerzmittels im Blut der Seniorin untersucht. Es sei jedoch nur eine ganz geringe Menge festgestellt worden, sagte Günes-Böhm.
Die Ursache für den Sturz in Aitrach habe nicht ermittelt werden können. Ein Tatverdacht habe sich daher nicht bestätigt. Eine hohe Konzentration des Mittels sei aber damals bei der Beschuldigten im Blut festgestellt worden. "Es spricht einiges dafür, dass sie es selbst konsumiert hat." Hinweise auf weitere Taten erhielten die Ermittler nicht. (dpa)
Rentner in Dinslaken getötet: Pflegehelferin gesteht
?Prozess gegen häusliche Pflegehelferin ?Frau tötete Rentner mit Schmerzmitteln ?Mutmaßlicher Mord geschah vor zwei Jahren
Vor dem Duisburger Landgericht gestand eine häusliche Pflegehelferin, einen 87-Jährigen Rentner aus Dinslaken getötet zu haben. Zum Prozessauftakt am Dienstag (13.11.2018) erzählte sie, dass sie dem Mann und dessen Ehefrau ein nicht verschriebenes Schmerzmittel verabreicht habe. Beide waren daraufhin gestürzt, der Mann ist einen Tag später im Krankenhaus gestorben.
Frau zeigt Reue
Die Frau sagte den Richtern, dass sie sich schäme und weiß, dass sie etwas falsch gemacht habe. Sie hatte den Senioren das opiumhaltige Medikament Tramadol verabreicht, welches ihr selbst nach einem schweren Unfall verschrieben worden war. "Ich habe gedacht, dass es ihnen auch helfen kann", sagte sie den Richtern unter Tränen.
Tat bereits zwei Jahre her
Im Dezember 2016 war die Frau über eine Pflegeagentur in den Haushalt des Rentner-Ehepaares gekommen. Die Senioren litten unter Demenz, Bluthochdruck und Herzproblemen. Nach dem Tod des Rentners hatte die gelernte Friseurin noch rund fünf weitere Pflegestellen angenommen, obwohl sie über keinerlei formelle Qualifikation verfügte.
Seit Anfang des Jahres sitzt sie in Untersuchungshaft. Ihr droht lebenslange Haft; mit einem Urteil ist voraussichtlich im Januar 2019 zu rechnen.
Im Prozess um Mord an Dinslakener Rentner könnte ein Urteil fallen
Am Landgericht Duisburg könnte schon heute das Urteil gegen eine Pflegerin fallen, die einen 87jährigen Dinslakener getötet haben soll. Weitere Verhandlungstage waren angesetzt. Möglich, dass das Gericht die nicht mehr braucht. Die Frau hat schon ein Teilgeständnis abgelegt. Die Pflegerin soll dem älteren dementen Ehepaar, um das sich sich in dessen Wohnung in Lohberg gekümmert hat, ein falsches Schmerzmittel gegeben haben. Der Mann starb daran, seine Frau überlebte.
Pflegerin Aneta K. hat einen Patienten ermordet – so lange muss sie jetzt ins Gefängnis
Dennis Özmen am 17.12.2018 um 18:12 Uhr
?Landgericht Duisburg fällt Urteil ?Strafmaß beträgt neun Jahre ?Urteil noch nicht rechtskräftig
Duisburg. Am Montag entschied das Landgericht Duisburg über das Strafmaß der Pflegerin Aneta K. (32). Ihr wurde vorgeworfen, durch die Verabreichung des Schmerzmittels Tramadol einen Senioren (87) in Dinslaken ermordet zu haben.
Landgericht Duisburg entscheidet: neun Jahre Haft
Das Landgericht verurteilte die Pflegerin wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Haft. Zwei Jahre und sechs Monate ihrer Strafe soll sie im Gefängnis absitzen.
Danach würde sie in eine Entziehungsanstalt verlegt werden, in dem sie mindestens zwei weitere Jahre ihrer Haftstrafe absitzen muss – auf jeden Fall so lange, bis sie aus Sicht der Strafvollstreckungskammer ihre Therapie erfolgreich abgeschlossen habe.
Senior (87) stirbt durch Überdosierung
Laut Aussage von Aneta K. verabreichte sie dem älteren Ehepaar Tramadol, um sie zu beruhigen. Sie habe sie nicht töten wollen. Sie gab an, dass sie sich manchmal stritten. Zwar habe sie das Schmerzmittel ihrer Aussage zufolge geringer dosiert verabreicht. Ein Mediziner der Uniklinik Essen erklärte jedoch, dass eine geringere Dosierung bei jemandem viel stärker wirke, der nicht an Opiate gewohnt sei.
So kam es dazu, dass die Nebenwirkung von Tramadol eintrat und bei dem Senioren (87) zu Atemstillstand führte, da er eine kranke Lunge hatte.
Suchtproblem der Pflegerin
Die Pflegerin Aneta K. entwickelte nach einem Fenstersturz von dem verordneten Schmerzmittel Tramadol eine Sucht. Die prekären Familienverhältnisse, in denen sie aufwuchs, begünstigten ihre Suchtentwicklung. Seit Anfang 2017 nahm sie Tramadol in Kombination mit Alkohol ein.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Nach Angaben von Thomas Sevenheck, Pressesprecher des Landgerichts Duisburg, sei das Urteil noch nicht rechtskräftig: „Nach Urteilsverkündung bleibt der Verurteilten ein Monat Zeit, um Revision dagegen einzulegen.“