KRIMINALITÄT : 39-Jährige tot in Wohnung gefunden - Polizei geht von Verbrechen aus AKTUALISIERT AM 05.04.2018-10:46
Eine 39 Jahre alte Frau wurde in ihrer Wohnung in Langen tot aufgefunden. Die Polizei geht von einem Gewaltverbrechen aus.
Die Leiche einer 39 Jahre alten Frau ist heute in einer Wohnung in Langen gefunden worden. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen von einem Gewaltverbrechen aus. Die Hintergründe der Tat seien aber noch völlig unklar, teilte eine Polizeisprecherin in Offenbach mit. Der Ehemann des Opfers hatte seine Frau am Morgen gefunden und war zu einer Polizeiwache gefahren. Die 13 und 16 Jahre alten Kinder des Paars seien auch zu Hause gewesen, berichtete die Staatsanwaltschaft in Darmstadt. Ob der 46-Jährige mit der Tat in Verbindung stehe, werde derzeit ermittelt. Zur Todesursache und anderen Einzelheiten sagte der Staatsanwalt aus ermittlungstechnischen Gründen zunächst noch nichts.
Mord in Langen 46-Jähriger tötete Frau im Schlaf: Ermittlungen wegen Mordes 06.04.2018 In Langen ist am Donnerstag in einer Wohnung eine tote Frau gefunden worden. Nun Langen/Darmstadt.
Ein 46 Jahre alter Mann aus Langen soll seine Frau im Schlaf getötet haben. Gegen den Deutschen sei Haftbefehl wegen heimtückischen Mordes beantragt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Darmstadt mit. Der Mann habe der 39-Jährigen am Donnerstagmorgen im Schlaf ein Kissen auf das Gesicht gedrückt und sie zudem solange gewürgt, bis sie starb. Das habe die Obduktion der Leiche ergeben.
Ob dem Verbrechen ein Streit vorausgegangen ist, war zunächst unklar. Das Motiv des Mannes stehe noch nicht genau fest. Die 13 und 16 Jahre alten Kinder des Paares sollen zur Tatzeit noch geschlafen haben. Täter und Opfer sind Deutsche. Der Mann sollte noch am Freitag dem Haftrichter vorgeführt werden. Der 46-Jährige war nach der Tat zur Polizei gefahren und hatte die Tat gestanden.
Langen/Darmstadt - Wegen Mordes an seiner Ehefrau ist ein 47-jähriger Langener vom Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte die beliebte Grundschullehrerin im April im Schlaf erwürgt. Von Silke Gelhausen
„Glauben Sie mir, wir haben es uns nicht einfach gemacht!“, sagt der Vorsitzende Richter Volker Wagner am Schluss seiner Urteilsbegründung. Und doch habe es im Prinzip nur eine Möglichkeit gegeben: Der 47-jährige ehemalige Krankenpfleger wird von der Elften Strafkammer des Landgerichts Darmstadt wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Deutsch-Bosnier hatte die 39-Jährige am frühen Morgen des 5. April dieses Jahres im Schlaf erwürgt.
Am fünften Verhandlungstag wird nur noch das Ergebnis des schwierigen Prozesses verkündet. Schwierig deshalb, weil über lange Strecken der Beweisaufnahme kein greifbares Motiv für die völlig unerwartete Tat zu finden war. Die Ehe war intakt, die beiden Kinder entwickelten sich gut, die finanziellen Probleme wurden kleiner. Erst das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen vermittelte einen tieferen Einblick in das Seelenleben des als Kind traumatisierten Angeklagten.
Der Richter führt aus: „Vor uns sitzt ein Mann mit anständigem Lebensweg, der immer das Beste aus seinem Leben machen wollte. Doch aus verschiedenen Gründen konnte er seine Fähigkeiten nicht voll ausschöpfen.“ Ganz im Gegensatz zu seiner Frau, die in ihrem Studium und neuem Job voll aufgeblüht sei. „Sie gönnten ihr das zwar, aber es konnte nicht sein, dass Sie das nicht auch bekamen.“ Der Mann habe die Bedeutung als Ernährer der Familie verloren, er habe sich selbst nicht sehr wertgeschätzt. Diese narzisstischen Gedanken hätten sich bei dem Arbeitslosen festgesetzt – besonders in der schlaflosen Nacht vor der Tat: „Was ihr ist, sollte auch Ihnen sein!“, konstatiert der Vorsitzende. Ein Tötungsmotiv sei immer von der Persönlichkeit eines Menschen abhängig, und sei es noch so banal.
Familientragödie in Kruft - Bilder vom Tatort
Trotz allem zeigt Wagner auch Verständnis für die Sichtweise des Verteidigers, der den Fall als erweiterten „sozialen“ Suizid analysierte und von tiefer Verzweiflung sprach. Der Richter: „Das Mordmerkmal der Heimtücke ist erfüllt. Aber wir haben hier keinen Fall im Sinne der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht, die besagt, dass bei notstandsähnlichen Verhältnissen eine Ausnahme gemacht werden kann.“ Diese Ausnahme, vom Mord zum Totschlag abzumildern, sei allenfalls in seltenen Fällen schwerer häuslicher Gewalt rechtens, wenn das Opfer seinen Peiniger im Schlaf getötet habe.
„Glauben Sie mir, wir haben es uns nicht einfach gemacht!“, sagt der Vorsitzende Richter Volker Wagner am Schluss seiner Urteilsbegründung. Und doch habe es im Prinzip nur eine Möglichkeit gegeben: Der 47-jährige ehemalige Krankenpfleger wird von der Elften Strafkammer des Landgerichts Darmstadt wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Deutsch-Bosnier hatte die 39-Jährige am frühen Morgen des 5. April dieses Jahres im Schlaf erwürgt.
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Geldsorgen als Mordmotiv?
Am fünften Verhandlungstag wird nur noch das Ergebnis des schwierigen Prozesses verkündet. Schwierig deshalb, weil über lange Strecken der Beweisaufnahme kein greifbares Motiv für die völlig unerwartete Tat zu finden war. Die Ehe war intakt, die beiden Kinder entwickelten sich gut, die finanziellen Probleme wurden kleiner. Erst das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen vermittelte einen tieferen Einblick in das Seelenleben des als Kind traumatisierten Angeklagten.
Der Richter führt aus: „Vor uns sitzt ein Mann mit anständigem Lebensweg, der immer das Beste aus seinem Leben machen wollte. Doch aus verschiedenen Gründen konnte er seine Fähigkeiten nicht voll ausschöpfen.“ Ganz im Gegensatz zu seiner Frau, die in ihrem Studium und neuem Job voll aufgeblüht sei. „Sie gönnten ihr das zwar, aber es konnte nicht sein, dass Sie das nicht auch bekamen.“ Der Mann habe die Bedeutung als Ernährer der Familie verloren, er habe sich selbst nicht sehr wertgeschätzt. Diese narzisstischen Gedanken hätten sich bei dem Arbeitslosen festgesetzt – besonders in der schlaflosen Nacht vor der Tat: „Was ihr ist, sollte auch Ihnen sein!“, konstatiert der Vorsitzende. Ein Tötungsmotiv sei immer von der Persönlichkeit eines Menschen abhängig, und sei es noch so banal.
Trotz allem zeigt Wagner auch Verständnis für die Sichtweise des Verteidigers, der den Fall als erweiterten „sozialen“ Suizid analysierte und von tiefer Verzweiflung sprach. Der Richter: „Das Mordmerkmal der Heimtücke ist erfüllt. Aber wir haben hier keinen Fall im Sinne der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht, die besagt, dass bei notstandsähnlichen Verhältnissen eine Ausnahme gemacht werden kann.“ Diese Ausnahme, vom Mord zum Totschlag abzumildern, sei allenfalls in seltenen Fällen schwerer häuslicher Gewalt rechtens, wenn das Opfer seinen Peiniger im Schlaf getötet habe.